33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 68<br />
schaft nicht beeinträchtigt.<br />
Der Gastvogelbereich mit nationaler Bedeutung im Änderungsbereich<br />
3 wird voraussichtlich nicht erheblich durch die<br />
<strong>Plan</strong>ung einer gemischten Baufläche beeinträchtigt, da der<br />
Änderungsbereich nur einen sehr geringen Teil des Gastvogelbereiches<br />
einnimmt und direkt an die Kreisstraße angrenzt. Außerdem<br />
ist der Änderungsbereich von Siedlungsbereichen eingeschlossen.<br />
Es ist daher zu erwarten, dass sich die Gastvögel in<br />
weiterer Entfernung zum Änderungsbereich aufhalten.<br />
In den Änderungsbereichen 4 und 5 befinden sich keine avifaunistisch<br />
wertvollen Bereiche.<br />
Der Gastvogelbereich mit offenem Status in dem Änderungsbereich<br />
6 wird durch die <strong>Plan</strong>ung nicht beeinträchtigt, da Fläche<br />
für die Landwirtschaft und Fläche für Wald in diesen Bereichen<br />
dargestellt wird.<br />
Im Änderungsbereich 7 befinden sich keine avifaunistisch wertvollen<br />
Bereiche.<br />
Im Änderungsbereich 8 befindet sich ein regionaler Gastvogelbereich,<br />
welcher durch die Darstellung von Fläche für die<br />
Landwirtschaft nicht beeinträchtigt wird.<br />
Der Änderungsbereich 9 liegt in einem Brutvogelbereich mit<br />
landesweiter Bedeutung und in einem Gastvogelgebiet, dessen<br />
Status offen ist. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde<br />
wird für die verbindliche Bauleitplanung im Rahmen<br />
der artenschutzrechtlichen Prüfung eine Kartierung empfohlen.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG