33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 7<br />
Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird die Bahnstrecke als Vorranggebiet<br />
Haupteisenbahnstrecke dargestellt. Der Elbeseitenkanal wird als Vorranggebiet Schifffahrt im<br />
LROP dargestellt. Außerdem wird das Biosphärenreservat im LROP gekennzeichnet.<br />
3.1.4. Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg (1996)<br />
Die Ortslage <strong>Echem</strong> wird nördlich sowie südlich und westlich von für den Naturschutz wichtigen<br />
Bereichen gesäumt. Vor allem sind hier Feuchtgrünländer oder auch Heckenstrukturen<br />
gekennzeichnet. Im Südosten der Ortslage befinden sich die für den Naturschutz wichtigen<br />
Bereiche Nr. 101 und 102, wobei es sich zum einen um ein östlich der nach Lüdersburg führenden<br />
Straße befindliches Stillgewässer handelt. Zum anderen ist damit die landschaftsbildprägende<br />
Lindenallee längs dieser Gemeindestraße gemeint.<br />
In dem Bereich des Ortsteils Bullendorf, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde <strong>Echem</strong> befindet,<br />
ist ein Bereich der nördlich verlaufenden Marschwetter als für den Naturschutz wichtiger<br />
Bereich Nr. 96 ausgewiesen, da hier ein besonders gut entwickelter Abschnitt dieses Gewässers<br />
vorliegt. Im Westen des im bisher wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wochenendhausgebietes<br />
ist außerdem ein durch Nassabbau entstandenes Stillgewässer mit<br />
Magerrasen in der Uferzone als für den Naturschutz wichtiger Bereich Nr. 97 genannt. Die <strong>Plan</strong>ungen<br />
für das Wochenendhausgebiet allerdings nicht weiter verfolgt. Dieses entfällt mit der<br />
<strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />
Für den Ortsteil Fischhausen ist der Verlauf der Neetze als für den Naturschutz wichtiger Bereich<br />
Nr. 93 gekennzeichnet. Hier befindet sich ein naturnaher Abschnitt der Neetze mit Röhricht<br />
und feuchten Hochstaudenfluren. Teilweise kommen auch Flutrinnen auf Niedermoor<br />
vor, angrenzend sind Feuchtgrünländer vorhanden.<br />
3.1.5. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> stammt aus dem Jahr 1980. Die 2.<br />
Änderung (1988) und die 25. Änderung (2000) des Flächennutzungsplanes betreffen Änderungen<br />
im Bereich der Gemeinde <strong>Echem</strong>. Die 14. Änderung (1994) des Flächennutzungsplanes<br />
wurde für die Gemeinde <strong>Echem</strong> nicht rechtswirksam.<br />
Im Ortsteil <strong>Echem</strong> sind vor allem Dorfgebiete ausgewiesen, die überwiegend südlich der Kreisstraße<br />
53 angesiedelt sind. Lediglich im Osten der Ortslage sind Wohnbauflächen dargestellt.<br />
Die Haupteisenbahnstrecke ist als Bahnanlage dargestellt. Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
wurden Wohnbauflächen im Osten der Ortslage ausgewiesen sowie eine<br />
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Im Süden von<br />
<strong>Echem</strong> wird außerdem eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft ausgewiesen, auf der die mit der F-<strong>Plan</strong>aufstellung vorbereiteten<br />
Eingriffe kompensiert werden sollen.<br />
Westlich des Elbeseitenkanals befindet sich nördlich an die Neetze angrenzend der Ortsteil<br />
Fischhausen. Hier ist westlich ein Sondergebiet „Campingplatz“ ausgewiesen.<br />
Im Ortsteil Bullendorf werden entlang der Kreisstraße eine Wohnbaufläche und ein Dorfgebiet<br />
dargestellt.<br />
In Kapitel 5 werden die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans für die einzelnen<br />
Änderungsbereiche detailliert beschrieben.<br />
3.1.6. Bebauungspläne<br />
In der Gemeinde <strong>Echem</strong> sind folgende Bebauungspläne vorhanden:<br />
Bebauungsplan Nr. 1 „Osterberg“ (1973). Dieser Bebauungsplan setzt am südlichen<br />
Rand der Ortslage <strong>Echem</strong> allgemeine Wohngebiete fest.<br />
Bebauungsplan Nr. 2 „Osterberg Ost“ (1990). Dieser Bebauungsplan setzt allgemeine<br />
Wohngebiete im Süden der Ortslage <strong>Echem</strong> fest.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 3 wurde nie realisiert. Dieser sah ursprünglich die Festsetzung<br />
eines Sondergebietes für Wochenendhäuser in Bullendorf vor.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG