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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 7<br />

Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird die Bahnstrecke als Vorranggebiet<br />

Haupteisenbahnstrecke dargestellt. Der Elbeseitenkanal wird als Vorranggebiet Schifffahrt im<br />

LROP dargestellt. Außerdem wird das Biosphärenreservat im LROP gekennzeichnet.<br />

3.1.4. Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg (1996)<br />

Die Ortslage <strong>Echem</strong> wird nördlich sowie südlich und westlich von für den Naturschutz wichtigen<br />

Bereichen gesäumt. Vor allem sind hier Feuchtgrünländer oder auch Heckenstrukturen<br />

gekennzeichnet. Im Südosten der Ortslage befinden sich die für den Naturschutz wichtigen<br />

Bereiche Nr. 101 und 102, wobei es sich zum einen um ein östlich der nach Lüdersburg führenden<br />

Straße befindliches Stillgewässer handelt. Zum anderen ist damit die landschaftsbildprägende<br />

Lindenallee längs dieser Gemeindestraße gemeint.<br />

In dem Bereich des Ortsteils Bullendorf, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde <strong>Echem</strong> befindet,<br />

ist ein Bereich der nördlich verlaufenden Marschwetter als für den Naturschutz wichtiger<br />

Bereich Nr. 96 ausgewiesen, da hier ein besonders gut entwickelter Abschnitt dieses Gewässers<br />

vorliegt. Im Westen des im bisher wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wochenendhausgebietes<br />

ist außerdem ein durch Nassabbau entstandenes Stillgewässer mit<br />

Magerrasen in der Uferzone als für den Naturschutz wichtiger Bereich Nr. 97 genannt. Die <strong>Plan</strong>ungen<br />

für das Wochenendhausgebiet allerdings nicht weiter verfolgt. Dieses entfällt mit der<br />

<strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />

Für den Ortsteil Fischhausen ist der Verlauf der Neetze als für den Naturschutz wichtiger Bereich<br />

Nr. 93 gekennzeichnet. Hier befindet sich ein naturnaher Abschnitt der Neetze mit Röhricht<br />

und feuchten Hochstaudenfluren. Teilweise kommen auch Flutrinnen auf Niedermoor<br />

vor, angrenzend sind Feuchtgrünländer vorhanden.<br />

3.1.5. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Samtgemeinde</strong> stammt aus dem Jahr 1980. Die 2.<br />

Änderung (1988) und die 25. Änderung (2000) des Flächennutzungsplanes betreffen Änderungen<br />

im Bereich der Gemeinde <strong>Echem</strong>. Die 14. Änderung (1994) des Flächennutzungsplanes<br />

wurde für die Gemeinde <strong>Echem</strong> nicht rechtswirksam.<br />

Im Ortsteil <strong>Echem</strong> sind vor allem Dorfgebiete ausgewiesen, die überwiegend südlich der Kreisstraße<br />

53 angesiedelt sind. Lediglich im Osten der Ortslage sind Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Die Haupteisenbahnstrecke ist als Bahnanlage dargestellt. Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

wurden Wohnbauflächen im Osten der Ortslage ausgewiesen sowie eine<br />

Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Im Süden von<br />

<strong>Echem</strong> wird außerdem eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft ausgewiesen, auf der die mit der F-<strong>Plan</strong>aufstellung vorbereiteten<br />

Eingriffe kompensiert werden sollen.<br />

Westlich des Elbeseitenkanals befindet sich nördlich an die Neetze angrenzend der Ortsteil<br />

Fischhausen. Hier ist westlich ein Sondergebiet „Campingplatz“ ausgewiesen.<br />

Im Ortsteil Bullendorf werden entlang der Kreisstraße eine Wohnbaufläche und ein Dorfgebiet<br />

dargestellt.<br />

In Kapitel 5 werden die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans für die einzelnen<br />

Änderungsbereiche detailliert beschrieben.<br />

3.1.6. Bebauungspläne<br />

In der Gemeinde <strong>Echem</strong> sind folgende Bebauungspläne vorhanden:<br />

Bebauungsplan Nr. 1 „Osterberg“ (1973). Dieser Bebauungsplan setzt am südlichen<br />

Rand der Ortslage <strong>Echem</strong> allgemeine Wohngebiete fest.<br />

Bebauungsplan Nr. 2 „Osterberg Ost“ (1990). Dieser Bebauungsplan setzt allgemeine<br />

Wohngebiete im Süden der Ortslage <strong>Echem</strong> fest.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 3 wurde nie realisiert. Dieser sah ursprünglich die Festsetzung<br />

eines Sondergebietes für Wochenendhäuser in Bullendorf vor.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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