33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 17<br />
5.1.2. Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Für den Änderungsbereich 1a selbst wird nichts im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) dargestellt. Nordöstlich des Änderungsbereiches grenzt ein Vorsorgegebiet für die<br />
Landwirtschaft an. Südlich verläuft die K 53, welche im RROP als Hauptverkehrsstraße von<br />
regionaler Bedeutung gekennzeichnet ist. Die geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />
5.1.3. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche und<br />
als Grünfläche dargestellt. Westlich und südlich schließen weitere Wohnbauflächen an, nördlich<br />
und östlich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an. Südlich verläuft die K 53, welche<br />
als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt ist.<br />
Abbildung 3<br />
Darstellung des Änderungsbereiches 1a im wirksamen Flächennutzungsplan (unmaßstäblich).<br />
Quelle: Auszug aus der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der SAMT-<br />
GEMEINDE SCHARNEBECK (2000).<br />
5.1.4. Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung<br />
Die Fläche 1a wird im Vorentwurf dem Bestand entsprechend als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt, da sie nicht weiter als Wohnbaufläche bereitstehen soll und sich bisher keine<br />
Wohnnutzung an dieser Stelle entwickelt hat. Der westlich an den Änderungsbereich angrenzende<br />
Bereich Der an die Kreisstraße angrenzende Bereich, welcher südlich an den Änderungsbereich<br />
angrenzt, wird, wie im bisher wirksamen Flächennutzungsplan, weiterhin als<br />
Wohnbaufläche dargestellt und steht somit für eine einzeilige Wohnbaunutzung zur Verfügung.<br />
An dieser Stelle besteht die Möglichkeit zur Ausweisung von Wohnbaufläche, da keine<br />
aktiven, landwirtschaftlichen Betriebe angrenzen, wie es sonst in der Ortslage von <strong>Echem</strong> oft<br />
der Fall ist. Für die Realisierung der kompletten Wohnbaufläche wird kein Bedarf gesehen.<br />
Zudem liegen die Flächen tiefer als die verbleibende Wohnbaufläche. Der gut bebaubare<br />
„Sandrücken“ auf dem sich die besiedelte Fläche von <strong>Echem</strong> befindet, würde überschritten.<br />
Daher werden mit der <strong>33.</strong> Änderung andere besser geeignete Standorte für Wohnbauflächen<br />
bzw. Dorfgebiete im Ort <strong>Echem</strong> ausgewiesen. Hiermit wird die Innenentwicklung im Zusammenhang<br />
mit der Landwirtschaft gestärkt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG