33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 23<br />
B. Monitore, medizinische Geräte). Es wird empfohlen, dies bei beabsichtigten Nutzungen zu<br />
bedenken.<br />
5.6. Änderungsbereich 5<br />
Darstellung von gemischter Baufläche<br />
5.6.1. Abgrenzung und , Lage und vorhandene Nutzung<br />
Die Fläche liegt mitten in der Ortslage von <strong>Echem</strong> und ist überwiegend von bebauten Flächen<br />
umgeben. Im Norden grenzt die K 53 an und im Westen wird die Fläche durch die Bahnlinie<br />
begrenzt. Südlich wird die Fläche durch die Dorfstraße und östlich durch den Friedhof<br />
und vorhandene Wohnbebauung begrenzt.<br />
Die Fläche ist ca. 9,7 ha groß und wird überwiegend durch vorhandene Wohnbebauung genutzt.<br />
Im Südwesten der Fläche befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einen Hofladen<br />
betreibt. Im Südosten der Fläche befindet sich eine Gärtnerei. Im Osten der Fläche<br />
befindet sich das Betriebsgelände des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung. Hier ist ein<br />
neues Betriebsgebäude entstanden, das noch nicht auf der ALK eingezeichnet ist. Insgesamt<br />
handelt es sich um eine Gemengelage.<br />
5.6.2. Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Für die Fläche selbst stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) nichts dar. Nördlich<br />
der Fläche verläuft die K 53, welche im RROP als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung<br />
gekennzeichnet ist. Entlang der südlich verlaufenden Dorfstraße wird ein regional<br />
bedeutsamer Radfahrweg gekennzeichnet. Nordwestlich grenzt die Bahnlinie an, welche als<br />
Haupteisenbahnstrecke mit Haltepunkt in <strong>Echem</strong> gekennzeichnet ist. Im RROP wird dargestellt,<br />
dass ein elektrischer Betrieb dieser Bahnstrecke erforderlich ist, jedoch noch weiterer<br />
Abstimmung bedarf. Die geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />
5.6.3. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan ist der westliche Bereich der Fläche als Dorfgebiet<br />
dargestellt. Östlich daran angrenzend ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt,<br />
da die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche für einen Teilbereich der Fläche<br />
Mischgebiet darstellt, nicht rechtswirksam geworden ist. Im nordöstlichen Bereich der<br />
Fläche stellt der wirksame Flächennutzungsplan Wohnbaufläche dar. Im Südosten der Fläche<br />
wird Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gärtnerei dargestellt.<br />
Nördlich an die Änderungsfläche grenzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet, westlich grenzt<br />
die Bahnlinie an, welche als Bahnanlage dargestellt ist, südlich grenzen Wohnbauflächen und<br />
östlich grenzen Wohnbauflächen sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof<br />
an.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG