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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 56<br />

C 2.4 Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz<br />

„Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, die Landschaft sowie Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter und die Atmosphäre sind vor schädlichen Luftverunreinigungen<br />

zu schützen. Dem Entstehen von Luftverunreinigungen ist entgegenzuwirken.<br />

Vorhandene Luftverunreinigungen sind abzubauen.<br />

Zur Verminderung von Luftverunreinigungen sind schadstofffreie und schadstoffarme<br />

Energieträger zu verwenden und Wohngebiete größeren Umfangs verstärkt<br />

an Fernheizanlagen anzuschließen.<br />

Die Bevölkerung ist vor schädlichem Lärm zu schützen. Einem weiteren Anwachsen<br />

der Lärmbelästigung ist entgegenzuwirken, bestehende Lärmbelastungen<br />

sind zu vermindern. Hierzu sind Lärmminderungspläne von den Gemeinden -<br />

soweit erforderlich - aufzustellen und bei den weiteren <strong>Plan</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />

Die Lärmminderung an der Lärmquelle (aktiver Lärmschutz) hat grundsätzlich<br />

Vorrang vor anderen Lärmschutzmaßnahmen (passiver Lärmschutz). Reichen<br />

Lärmschutzmaßnahmen nicht aus, sind Lärmquellen, soweit möglich, zu<br />

bündeln und die Belastungen auf möglichst wenige Bereiche zu reduzieren. Zwischen<br />

Lärmquellen und lärmempfindlicher Nutzung sind ausreichende Abstände<br />

einzuhalten. In den Siedlungszentren, insbesondere in Ordnungsräumen, sind<br />

Zonen geringer Lärmbelastung anzustreben.<br />

Die Änderungsbereiche 4 und 7 grenzen an die Bahnlinie an. Es<br />

wird empfohlen, im Rahmen eines Bebauungsplanes oder einer<br />

Satzung bzw. eines Bauantrages den Immissionsschutz zu prüfen.<br />

Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sind möglich.<br />

In den übrigen Änderungsbereichen ist nicht mit erheblichen<br />

Immissionen zu rechnen. Die bestehenden Immissionen werden<br />

im Umweltbericht berücksichtigt.<br />

Die Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH weist darauf hin,<br />

dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Geräte beeinflussen<br />

kann, die empfindlich auf magnetische Felder reagieren (z. B.<br />

Monitore, medizinische Geräte). Es wird empfohlen, dies bei<br />

beabsichtigten Nutzungen zu bedenken.<br />

Die regionalen Ziele unter D 2.4 lauten wie folgt:<br />

„Der Reinhaltung der Luft kommt im Interesse von Mensch und Natur erhöhte<br />

Bedeutung zu. Auf die verstärkte Verwendung umweltschonender Energieträger<br />

und Techniken … ist hinzuwirken.<br />

Zwischen Vorhaben, bei denen trotz der Nutzung technischer Möglichkeiten mit<br />

erheblichen Geruchsbelästigungen zu rechnen ist, und Wohngebieten muss ein<br />

ausreichender Abstand gewährleistet sein.<br />

Die Bevölkerung des Landkreises ist vor Lärm zu schützen. Bei der <strong>Plan</strong>ung von …<br />

Lärm erzeugenden Anlagen ist auf wirksamen Schallschutz zu achten. Die Lärmbelästigung<br />

ist durch ausreichende Abstände oder andere geeignete Maß-<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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