33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 56<br />
C 2.4 Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz<br />
„Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, die Landschaft sowie Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter und die Atmosphäre sind vor schädlichen Luftverunreinigungen<br />
zu schützen. Dem Entstehen von Luftverunreinigungen ist entgegenzuwirken.<br />
Vorhandene Luftverunreinigungen sind abzubauen.<br />
Zur Verminderung von Luftverunreinigungen sind schadstofffreie und schadstoffarme<br />
Energieträger zu verwenden und Wohngebiete größeren Umfangs verstärkt<br />
an Fernheizanlagen anzuschließen.<br />
Die Bevölkerung ist vor schädlichem Lärm zu schützen. Einem weiteren Anwachsen<br />
der Lärmbelästigung ist entgegenzuwirken, bestehende Lärmbelastungen<br />
sind zu vermindern. Hierzu sind Lärmminderungspläne von den Gemeinden -<br />
soweit erforderlich - aufzustellen und bei den weiteren <strong>Plan</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />
Die Lärmminderung an der Lärmquelle (aktiver Lärmschutz) hat grundsätzlich<br />
Vorrang vor anderen Lärmschutzmaßnahmen (passiver Lärmschutz). Reichen<br />
Lärmschutzmaßnahmen nicht aus, sind Lärmquellen, soweit möglich, zu<br />
bündeln und die Belastungen auf möglichst wenige Bereiche zu reduzieren. Zwischen<br />
Lärmquellen und lärmempfindlicher Nutzung sind ausreichende Abstände<br />
einzuhalten. In den Siedlungszentren, insbesondere in Ordnungsräumen, sind<br />
Zonen geringer Lärmbelastung anzustreben.<br />
Die Änderungsbereiche 4 und 7 grenzen an die Bahnlinie an. Es<br />
wird empfohlen, im Rahmen eines Bebauungsplanes oder einer<br />
Satzung bzw. eines Bauantrages den Immissionsschutz zu prüfen.<br />
Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sind möglich.<br />
In den übrigen Änderungsbereichen ist nicht mit erheblichen<br />
Immissionen zu rechnen. Die bestehenden Immissionen werden<br />
im Umweltbericht berücksichtigt.<br />
Die Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH weist darauf hin,<br />
dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Geräte beeinflussen<br />
kann, die empfindlich auf magnetische Felder reagieren (z. B.<br />
Monitore, medizinische Geräte). Es wird empfohlen, dies bei<br />
beabsichtigten Nutzungen zu bedenken.<br />
Die regionalen Ziele unter D 2.4 lauten wie folgt:<br />
„Der Reinhaltung der Luft kommt im Interesse von Mensch und Natur erhöhte<br />
Bedeutung zu. Auf die verstärkte Verwendung umweltschonender Energieträger<br />
und Techniken … ist hinzuwirken.<br />
Zwischen Vorhaben, bei denen trotz der Nutzung technischer Möglichkeiten mit<br />
erheblichen Geruchsbelästigungen zu rechnen ist, und Wohngebieten muss ein<br />
ausreichender Abstand gewährleistet sein.<br />
Die Bevölkerung des Landkreises ist vor Lärm zu schützen. Bei der <strong>Plan</strong>ung von …<br />
Lärm erzeugenden Anlagen ist auf wirksamen Schallschutz zu achten. Die Lärmbelästigung<br />
ist durch ausreichende Abstände oder andere geeignete Maß-<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
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