33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 72<br />
NATURA 2000, Sonstige Schutzgebiete<br />
In dem Änderungsbereich befinden sich keine Natura 2000 oder sonstigen Schutzgebiete.<br />
11.2.1.7. Landschaftsbild<br />
Der Änderungsbereich liegt nördlich der K53 und ist überwiegend bebaut. Dem Landschaftsbild<br />
kommt kein besonderer Schutzbedarf zu.<br />
11.2.1.8. Der Mensch und seine Gesundheit<br />
Der Änderungsbereich gehört zum Siedlungsbereich und wird gewerblich und zum Wohnen<br />
genutzt. Der Änderungsbereich ist außerdem durch die angrenzende Bahnstrecke vorbelastet.<br />
Er weist keine besondere Erholungsnutzung für den Menschen auf.<br />
11.2.1.9. Sach- und Kulturgüter<br />
Im Änderungsbereich existieren keine Kulturgüter. Im Änderungsbereich ist teilweise Gebäudebestand<br />
vorhanden.<br />
11.2.1.10. Wechselwirkungen<br />
Die betrachteten Umweltbelange stehen untereinander in Wechselbeziehungen. Der Begriff<br />
Wechselwirkungen umfasst dabei die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Schutzgüter<br />
beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Ein Eingriff in den einen Umweltbelang<br />
kann somit auch (in-)direkte Auswirkungen auf einen anderen haben. Diese können<br />
positiver wie auch negativer Art sein. Aus ihnen können sich für die Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
zusätzliche Aspekte ergeben. Boden, Luft und Wasser bilden die Lebensgrundlage<br />
für Tiere und Pflanzen und den Menschen und seine Gesundheit. Diese Schutzgüter stehen<br />
in intensiver Wechselwirkung. So wirkt sich der Grundwasserstand direkt auf die Bodenentwicklung<br />
aus.<br />
Der Siedlungsbereich stellt keinen wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar. Die unversiegelten<br />
Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches dienen der Kalt- und Frischluftproduktion<br />
und sorgen für ein ausgeglichenes Mikroklima. Ein unbelastetes Klima kommt dem Menschen<br />
und seiner Gesundheit zugute.<br />
Das Schutzgut Landschaft steht in Wechselwirkung mit dem Schutzgut Mensch. Die Landschaft<br />
im Änderungsbereich und seiner Umgebung weist allerdings kein Erholungs- und Erlebnispotential<br />
für den Menschen auf.<br />
11.2.2. Änderungsbereich 3 (Blatt 18)<br />
11.2.2.1. Abgrenzung des Änderungsbereiches, vorhandene Nutzung, Topographie<br />
Der Änderungsbereich 3 (Flurstücke 8/1, 9, 10 und 11) liegt am nördlichen Ortsrand von E-<br />
chem. Er wird südlich durch die Kreisstraße 53 und westlich und östlich durch vorhandene<br />
Wohnbebauung begrenzt. Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die<br />
Fläche ist ca. 1,6 6,0 ha groß und wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Im Nordosten<br />
befindet sich ein Güllelager, das aufgegeben werden soll. Der Änderungsbereich 3 liegt auf<br />
ca. 5 m über NN.<br />
11.2.2.2. Naturräumliche Gliederung und heutige potentielle natürliche<br />
Vegetation<br />
Vgl. Kapitel 11.2.1.2. (Änderungsbereich 2).<br />
11.2.2.3. Klima/Luft<br />
Vgl. Kapitel 11.2.1.3. (Änderungsbereich 2) zum Klima in Niedersachsen und in der Gemeinde<br />
<strong>Echem</strong> allgemein.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG