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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 31<br />

anzufertigen. Außerdem wird eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Berücksichtigung von<br />

Vögeln, Amphibien und Fledermäusen zum Bebauungsplan erforderlich. Darüber hinaus ist<br />

eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan durchzuführen.<br />

6. Oberflächenentwässerung<br />

Vgl. Kapitel 11.2, 11.3.<br />

Die Versickerungsfähigkeit von Niederschlägen auf den Böden wird insgesamt als mäßig eingeschätzt.<br />

Die in den Änderungsbereichen auftretenden Böden des Sietlandes sind insgesamt Grundbzw.<br />

Flusswasserbeeinflusst. Die teilweise hohen Grundwasserstände können zur erschwerten<br />

Oberflächenentwässerung mit Passage der belebten Bodenzone führen. Auftretende Lehmhorizonte<br />

können ggf. die Versickerungsfähigkeit der Böden beeinträchtigen.<br />

Es wird empfohlen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Rahmen von Bauantragsverfahren<br />

Bodengutachten durchzuführen in dessen Rahmen auch die Wasser- und<br />

Versickerungsverhältnisse abgeklärt werden. Ggf. wird die Durchführung von Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich.<br />

7. Immissionsschutz<br />

Vgl. Kapitel 11.2, 11.3.<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Die Zuständigkeiten für die Ver- und Entsorgung verteilen sich wie folgt:<br />

Abfallbeseitigung<br />

Energieversorgung mit Strom und Erdgas<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Trink- und Brauchwasserversorgung<br />

Löschwasserversorgung<br />

Versorgung mit Fernmeldeeinrichtungen<br />

Landkreis Lüneburg<br />

E.ON Avacon AG<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck<br />

Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck<br />

Deutsche Telekom AG<br />

Die Versorgung der Gebiete mit Strom und Erdgas kann durch Erweiterung oder Verstärkung<br />

der bestehenden Netze erfolgen. Für die elektrische Energieversorgung der geplanten Gebiete<br />

ist ggf. der Bau einer zusätzlichen Trafostation erforderlich. Der genaue Standort kann im<br />

Rahmen der Detailplanung abgestimmt werden.<br />

9. Anpassungen an den Bestand<br />

In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgen Anpassungen der Darstellungen des<br />

bisher wirksamen Flächennutzungsplans an den aktuellen Bestand. Die Anpassungen an den<br />

Bestand ergeben sich u. a. aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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