33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 31<br />
anzufertigen. Außerdem wird eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Berücksichtigung von<br />
Vögeln, Amphibien und Fledermäusen zum Bebauungsplan erforderlich. Darüber hinaus ist<br />
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan durchzuführen.<br />
6. Oberflächenentwässerung<br />
Vgl. Kapitel 11.2, 11.3.<br />
Die Versickerungsfähigkeit von Niederschlägen auf den Böden wird insgesamt als mäßig eingeschätzt.<br />
Die in den Änderungsbereichen auftretenden Böden des Sietlandes sind insgesamt Grundbzw.<br />
Flusswasserbeeinflusst. Die teilweise hohen Grundwasserstände können zur erschwerten<br />
Oberflächenentwässerung mit Passage der belebten Bodenzone führen. Auftretende Lehmhorizonte<br />
können ggf. die Versickerungsfähigkeit der Böden beeinträchtigen.<br />
Es wird empfohlen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Rahmen von Bauantragsverfahren<br />
Bodengutachten durchzuführen in dessen Rahmen auch die Wasser- und<br />
Versickerungsverhältnisse abgeklärt werden. Ggf. wird die Durchführung von Wasserrechtsverfahren<br />
erforderlich.<br />
7. Immissionsschutz<br />
Vgl. Kapitel 11.2, 11.3.<br />
8. Ver- und Entsorgung<br />
Die Zuständigkeiten für die Ver- und Entsorgung verteilen sich wie folgt:<br />
Abfallbeseitigung<br />
Energieversorgung mit Strom und Erdgas<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Trink- und Brauchwasserversorgung<br />
Löschwasserversorgung<br />
Versorgung mit Fernmeldeeinrichtungen<br />
Landkreis Lüneburg<br />
E.ON Avacon AG<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck<br />
Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck<br />
Deutsche Telekom AG<br />
Die Versorgung der Gebiete mit Strom und Erdgas kann durch Erweiterung oder Verstärkung<br />
der bestehenden Netze erfolgen. Für die elektrische Energieversorgung der geplanten Gebiete<br />
ist ggf. der Bau einer zusätzlichen Trafostation erforderlich. Der genaue Standort kann im<br />
Rahmen der Detailplanung abgestimmt werden.<br />
9. Anpassungen an den Bestand<br />
In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgen Anpassungen der Darstellungen des<br />
bisher wirksamen Flächennutzungsplans an den aktuellen Bestand. Die Anpassungen an den<br />
Bestand ergeben sich u. a. aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG