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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 54<br />

von Vorranggebieten für Natur und Landschaft (i. d. R. Naturschutzgebiete).<br />

Grundsätze der Raumordnung werden durch Vorsorgegebiete für Natur und<br />

Landschaft (i. d. R. Landschaftsschutzgebiete) und Erholung zeichnerisch dargestellt.<br />

Weitergehende textliche Ziele zu bestimmten Landschaften bzw. Landschaftsbildern<br />

sind im RROP 2000 nicht enthalten.<br />

C 2.2 Bodenschutz<br />

Die in das RROP aufgenommenen Ziele des LROP unter C 2.2 lauten<br />

„Der Boden ist als<br />

<br />

<br />

<br />

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen<br />

Teil des Naturhaushalts,<br />

prägendes Element von Natur und Landschaft<br />

zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.<br />

Stoffliche Belastungen durch Eintrag von festen, gelösten oder gasförmigen<br />

Schadstoffen sind zu verhindern oder zu vermindern. Eingetretene Belastungen<br />

sind möglichst zu beseitigen. In Gebieten mit erheblichen Bodenbelastungen<br />

sind weitere bodenbelastende Nutzungen und der Eintrag problematischer Stoffe<br />

zu vermeiden oder zu vermindern.<br />

Böden mit geringer Filter- und Pufferkapazität sind grundsätzlich nur in Anspruch<br />

zu nehmen, wenn vertretbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Flächeninanspruchnahme<br />

für Siedlung und Infrastruktur ist auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen<br />

der Entsiegelung auszugleichen. Schäden an der Struktur des Bodens<br />

durch Verdichtung oder Erosion sind möglichst zu vermeiden. Bodenabgrabungen<br />

sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.<br />

Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Infrastruktur ist auf das unbedingt<br />

notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete<br />

Maßnahmen der Entsiegelung auszugleichen.<br />

Schäden an der Struktur des Bodens durch Verdichtung oder Erosion sind möglichst<br />

zu vermeiden. Bodenabgrabungen sind auf das unvermeidbare Maß zu<br />

Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen wird auf das unbedingt<br />

notwendige Maß beschränkt.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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