33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 54<br />
von Vorranggebieten für Natur und Landschaft (i. d. R. Naturschutzgebiete).<br />
Grundsätze der Raumordnung werden durch Vorsorgegebiete für Natur und<br />
Landschaft (i. d. R. Landschaftsschutzgebiete) und Erholung zeichnerisch dargestellt.<br />
Weitergehende textliche Ziele zu bestimmten Landschaften bzw. Landschaftsbildern<br />
sind im RROP 2000 nicht enthalten.<br />
C 2.2 Bodenschutz<br />
Die in das RROP aufgenommenen Ziele des LROP unter C 2.2 lauten<br />
„Der Boden ist als<br />
<br />
<br />
<br />
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen<br />
Teil des Naturhaushalts,<br />
prägendes Element von Natur und Landschaft<br />
zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.<br />
Stoffliche Belastungen durch Eintrag von festen, gelösten oder gasförmigen<br />
Schadstoffen sind zu verhindern oder zu vermindern. Eingetretene Belastungen<br />
sind möglichst zu beseitigen. In Gebieten mit erheblichen Bodenbelastungen<br />
sind weitere bodenbelastende Nutzungen und der Eintrag problematischer Stoffe<br />
zu vermeiden oder zu vermindern.<br />
Böden mit geringer Filter- und Pufferkapazität sind grundsätzlich nur in Anspruch<br />
zu nehmen, wenn vertretbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Flächeninanspruchnahme<br />
für Siedlung und Infrastruktur ist auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen<br />
der Entsiegelung auszugleichen. Schäden an der Struktur des Bodens<br />
durch Verdichtung oder Erosion sind möglichst zu vermeiden. Bodenabgrabungen<br />
sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.<br />
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Infrastruktur ist auf das unbedingt<br />
notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete<br />
Maßnahmen der Entsiegelung auszugleichen.<br />
Schäden an der Struktur des Bodens durch Verdichtung oder Erosion sind möglichst<br />
zu vermeiden. Bodenabgrabungen sind auf das unvermeidbare Maß zu<br />
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen wird auf das unbedingt<br />
notwendige Maß beschränkt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG