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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 58<br />

<br />

<br />

Außerdem wird ein regional bedeutsamer Wanderweg in der Gemeinde<br />

<strong>Echem</strong> dargestellt.<br />

Der Elbeseitenkanal, welcher die Gemeinde in Nord-Süd-Richtung quert,<br />

ist als schiffbarer Kanal gekennzeichnet.<br />

wirtschaft an. Südlich verläuft die K 53, welche im RROP als<br />

Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung gekennzeichnet<br />

ist. Die geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />

Für den Änderungsbereich 1b selbst stellt das Regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) nichts dar. Östlich an den Änderungsbereich<br />

grenzt ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft<br />

an. Nördlich verläuft die K 53, welche im RROP als Hauptverkehrsstraße<br />

von regionaler Bedeutung gekennzeichnet ist. Die<br />

geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />

Im RROP wird für den nördlichen Randbereich des Änderungsbereiches<br />

2 ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Ansonsten wird für die Fläche selbst nichts dargestellt. Direkt<br />

südöstlich der Fläche verläuft die Bahnlinie, welche als<br />

Haupteisenbahnstrecke mit Haltepunkt in <strong>Echem</strong> gekennzeichnet<br />

ist. Im RROP wird dargestellt, dass ein elektrischer Betrieb<br />

dieser Bahnstrecke erforderlich ist, jedoch noch weiterer Abstimmung<br />

bedarf. Südlich grenzt die K 53 an, welche als Hauptverkehrsstraße<br />

von regionaler Bedeutung dargestellt ist. Die<br />

geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />

Für den Änderungsbereich 3 selbst stellt das Regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) nichts dar. Südlich verläuft die K 53,<br />

welche im RROP als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung<br />

gekennzeichnet ist. Die geplante Darstellung ist mit dem<br />

RROP vereinbar.<br />

Für den Änderungsbereich 4 selbst stellt das Regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) nichts dar. Direkt nordwestlich der<br />

Fläche verläuft die Bahnlinie, welche als Haupteisenbahnstrecke<br />

mit Haltepunkt in <strong>Echem</strong> gekennzeichnet ist. Im RROP wird<br />

dargestellt, dass ein elektrischer Betrieb dieser Bahnstrecke erforderlich<br />

ist, jedoch noch weiterer Abstimmung bedarf. Die<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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