33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 66<br />
gungen am Gewässerlauf durch Uferbefestigung teilweise durch Leitplanken<br />
vorhanden.<br />
Der daran östlich anschließende Abschnitt der Neetze in der Gemeinde <strong>Echem</strong><br />
stellt ein zum Teil naturfern ausgebautes, sehr langsam fließendes Marschengewässer<br />
dar. Der Düker unter dem Elbe-Seiten-Kanal ist sehr lang und stellt eine<br />
sehr starke Beeinträchtigung am Gewässerlauf dar.<br />
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erwarten. Im<br />
Rahmen des Bebauungsplanes ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen, die abprüft, ob die Erhaltungsziele des<br />
FFH-Gebietes durch die <strong>Plan</strong>ung verschlechtert werden.<br />
Der Abschnitt der Neetze zwischen dem Strangengraben und der Einmündung<br />
Bruchwetter weist durch eine naturferne Gewässerbettstruktur sehr starke Beeinträchtigungen<br />
am Gewässerlauf auf.<br />
Gewässerentwicklungsplan / Rahmenentwurf für die naturnahe Gestaltung der Neetze und ihrer Aue<br />
Jeder Landkreis in Niedersachsen ist gehalten, in Fortschreibung des Fließgewässerschutzsystems<br />
für mindestens ein Gewässer einen Gewässerentwicklungsplan<br />
aufzustellen. Im Februar 1996 wurde im Auftrag des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung<br />
ein Gewässererntwicklungsplan / Rahmenentwurf für die naturnahe<br />
Gestaltung der Neetze und ihrer Aue erarbeitet. Es wurde der Ist-Zustand<br />
im Gewässer und in der Aue aufgenommen sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt,<br />
der eine Entwicklung der Neetze in Richtung auf das formulierte Leitbild<br />
ermöglichen soll. Der Gewässerentwicklungsplan hat keine rechtliche Bindung.<br />
Er ist als Gutachten mit empfehlendem Charakter zu verstehen. Es ist jedoch<br />
wünschenswert, dass die erarbeiteten Leitlinien in der laufenden Gewässerunterhaltung<br />
berücksichtigt werden und dass die Vorschläge auch Eingang in andere<br />
Fachplanungen finden.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der Neetze, welche an den<br />
Änderungsbereich 9 angrenzt und als FFH-Gebiet ausgewiesen<br />
ist, sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung nicht zu erwarten. Im Rahmen des<br />
Bebauungsplanes ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen,<br />
um abzuprüfen, ob Erhaltungsziele des FFH-Gebietes<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
Niedersächsisches Fischotterprogramm<br />
Globales Ziel des Fischotterprogramms ist es, „den verbleibenden Bestand dieser<br />
Tierart zu erhalten und zu bewirken, dass er sich wieder vergrößert. Dazu müssen<br />
vor allem die Lebensvoraussetzungen des Otters an unseren Gewässern…erhalten<br />
und...wieder geschaffen werden.“<br />
Der Fischotter wird voraussichtlich im Rahmen einer FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung zu einem Bebauungsplan für den Änderungsbereich<br />
9 berücksichtigt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
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