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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 66<br />

gungen am Gewässerlauf durch Uferbefestigung teilweise durch Leitplanken<br />

vorhanden.<br />

Der daran östlich anschließende Abschnitt der Neetze in der Gemeinde <strong>Echem</strong><br />

stellt ein zum Teil naturfern ausgebautes, sehr langsam fließendes Marschengewässer<br />

dar. Der Düker unter dem Elbe-Seiten-Kanal ist sehr lang und stellt eine<br />

sehr starke Beeinträchtigung am Gewässerlauf dar.<br />

Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erwarten. Im<br />

Rahmen des Bebauungsplanes ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen, die abprüft, ob die Erhaltungsziele des<br />

FFH-Gebietes durch die <strong>Plan</strong>ung verschlechtert werden.<br />

Der Abschnitt der Neetze zwischen dem Strangengraben und der Einmündung<br />

Bruchwetter weist durch eine naturferne Gewässerbettstruktur sehr starke Beeinträchtigungen<br />

am Gewässerlauf auf.<br />

Gewässerentwicklungsplan / Rahmenentwurf für die naturnahe Gestaltung der Neetze und ihrer Aue<br />

Jeder Landkreis in Niedersachsen ist gehalten, in Fortschreibung des Fließgewässerschutzsystems<br />

für mindestens ein Gewässer einen Gewässerentwicklungsplan<br />

aufzustellen. Im Februar 1996 wurde im Auftrag des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung<br />

ein Gewässererntwicklungsplan / Rahmenentwurf für die naturnahe<br />

Gestaltung der Neetze und ihrer Aue erarbeitet. Es wurde der Ist-Zustand<br />

im Gewässer und in der Aue aufgenommen sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt,<br />

der eine Entwicklung der Neetze in Richtung auf das formulierte Leitbild<br />

ermöglichen soll. Der Gewässerentwicklungsplan hat keine rechtliche Bindung.<br />

Er ist als Gutachten mit empfehlendem Charakter zu verstehen. Es ist jedoch<br />

wünschenswert, dass die erarbeiteten Leitlinien in der laufenden Gewässerunterhaltung<br />

berücksichtigt werden und dass die Vorschläge auch Eingang in andere<br />

Fachplanungen finden.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Neetze, welche an den<br />

Änderungsbereich 9 angrenzt und als FFH-Gebiet ausgewiesen<br />

ist, sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung nicht zu erwarten. Im Rahmen des<br />

Bebauungsplanes ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen,<br />

um abzuprüfen, ob Erhaltungsziele des FFH-Gebietes<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

Niedersächsisches Fischotterprogramm<br />

Globales Ziel des Fischotterprogramms ist es, „den verbleibenden Bestand dieser<br />

Tierart zu erhalten und zu bewirken, dass er sich wieder vergrößert. Dazu müssen<br />

vor allem die Lebensvoraussetzungen des Otters an unseren Gewässern…erhalten<br />

und...wieder geschaffen werden.“<br />

Der Fischotter wird voraussichtlich im Rahmen einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung zu einem Bebauungsplan für den Änderungsbereich<br />

9 berücksichtigt.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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