33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 79<br />
11.2.4.7. Landschaftsbild<br />
Der Änderungsbereich grenzt direkt an die Bahnstrecke an und ist überwiegend bebaut.<br />
Dem Landschaftsbild kommt kein besonderer Schutzbedarf zu.<br />
11.2.4.8. Der Mensch und seine Gesundheit<br />
Der Änderungsbereich gehört zum Siedlungsbereich. Der Änderungsbereich ist durch die<br />
angrenzende Bahnstrecke und die Kreisstraße vorbelastet. Er weist keine besondere Erholungsnutzung<br />
für den Menschen auf.<br />
11.2.4.9. Sach- und Kulturgüter<br />
Im Änderungsbereich existieren keine Kulturgüter. Der Änderungsbereich ist durch den vorhandenen<br />
Gebäudebestand geprägt.<br />
11.2.4.10. Wechselwirkungen<br />
Vgl. Kapitel 11.2.1.10 (Änderungsbereich 2).<br />
11.2.5. Änderungsbereich 7 (Blatt 18)<br />
11.2.5.1. Abgrenzung des Änderungsbereiches, vorhandene Nutzung, Topographie<br />
Der Änderungsbereich 7 (Flurstücke 88/2, 89, 90, 92/1 und 93) befindet sich im südwestlichen<br />
Bereich von <strong>Echem</strong>. Er wird nördlich durch vorhandene Bebauung begrenzt und im Südosten<br />
grenzt die Bahnlinie an. Ansonsten ist die Fläche von landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
umgeben. Die Fläche ist ca. 0,8 ha groß. Der Änderungsbereich wird durch die Gartenbereiche<br />
der nördlich angrenzenden Wohnbebauung genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich<br />
bereits ein Wohngebäude. Der Änderungsbereich liegt auf ca. 5 m über NN.<br />
11.2.5.2. Naturräumliche Gliederung und heutige potentielle natürliche<br />
Vegetation<br />
Vgl. Kapitel 11.2.1.2. (Änderungsbereich 2) zur naturräumlichen Einheit.<br />
Als potentiell natürliche Vegetation würde Traubenkirschen-Erlenwald vorherrschen (Landkreis<br />
Lüneburg, 1996).<br />
11.2.5.3. Klima/Luft<br />
Vgl. Kapitel 11.2.3.3 (Änderungsbereich 4).<br />
11.2.5.4. Boden<br />
Im Änderungsbereich hat sich im überwiegenden nördlichen Bereich unter mittel frischen bis<br />
schwach trockenen Bedingungen der Bodentyp Gley-Braunauenboden mit Lehmsand und<br />
Auelehm gebildet. In einem kleinen südlichen Bereich hat sich aus Reinsand und fluviatilen<br />
Ablagerungen unter stark frischen Bedingungen der Bodentyp Kleimarsch entwickelt (NLfB,<br />
2004). Der Gley-Braunauenboden im überwiegenden nördlichen Teil des Änderungsbereiches<br />
weist laut der Karte „Suchräume für schutzwürdige Böden“ des LBEG eine hohe Bodenfruchtbarkeit<br />
auf. Dem Schutzgut Boden wird daher in diesem Bereich ein besonderer Schutzbedarf<br />
zugewiesen.<br />
11.2.5.5. Grund- und Oberflächenwasser<br />
Im Änderungsbereich steht das Grundwasser nach Angabe in der Bodenübersichtskarte<br />
(NLfB, 2004) im überwiegenden nördlichen Bereich zwischen 0,8 bis 1,3 m und im kleinen südlichen<br />
Teilbereich zwischen 0,2 bis 1,5 m unter Gelände an.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG