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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 79<br />

11.2.4.7. Landschaftsbild<br />

Der Änderungsbereich grenzt direkt an die Bahnstrecke an und ist überwiegend bebaut.<br />

Dem Landschaftsbild kommt kein besonderer Schutzbedarf zu.<br />

11.2.4.8. Der Mensch und seine Gesundheit<br />

Der Änderungsbereich gehört zum Siedlungsbereich. Der Änderungsbereich ist durch die<br />

angrenzende Bahnstrecke und die Kreisstraße vorbelastet. Er weist keine besondere Erholungsnutzung<br />

für den Menschen auf.<br />

11.2.4.9. Sach- und Kulturgüter<br />

Im Änderungsbereich existieren keine Kulturgüter. Der Änderungsbereich ist durch den vorhandenen<br />

Gebäudebestand geprägt.<br />

11.2.4.10. Wechselwirkungen<br />

Vgl. Kapitel 11.2.1.10 (Änderungsbereich 2).<br />

11.2.5. Änderungsbereich 7 (Blatt 18)<br />

11.2.5.1. Abgrenzung des Änderungsbereiches, vorhandene Nutzung, Topographie<br />

Der Änderungsbereich 7 (Flurstücke 88/2, 89, 90, 92/1 und 93) befindet sich im südwestlichen<br />

Bereich von <strong>Echem</strong>. Er wird nördlich durch vorhandene Bebauung begrenzt und im Südosten<br />

grenzt die Bahnlinie an. Ansonsten ist die Fläche von landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

umgeben. Die Fläche ist ca. 0,8 ha groß. Der Änderungsbereich wird durch die Gartenbereiche<br />

der nördlich angrenzenden Wohnbebauung genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich<br />

bereits ein Wohngebäude. Der Änderungsbereich liegt auf ca. 5 m über NN.<br />

11.2.5.2. Naturräumliche Gliederung und heutige potentielle natürliche<br />

Vegetation<br />

Vgl. Kapitel 11.2.1.2. (Änderungsbereich 2) zur naturräumlichen Einheit.<br />

Als potentiell natürliche Vegetation würde Traubenkirschen-Erlenwald vorherrschen (Landkreis<br />

Lüneburg, 1996).<br />

11.2.5.3. Klima/Luft<br />

Vgl. Kapitel 11.2.3.3 (Änderungsbereich 4).<br />

11.2.5.4. Boden<br />

Im Änderungsbereich hat sich im überwiegenden nördlichen Bereich unter mittel frischen bis<br />

schwach trockenen Bedingungen der Bodentyp Gley-Braunauenboden mit Lehmsand und<br />

Auelehm gebildet. In einem kleinen südlichen Bereich hat sich aus Reinsand und fluviatilen<br />

Ablagerungen unter stark frischen Bedingungen der Bodentyp Kleimarsch entwickelt (NLfB,<br />

2004). Der Gley-Braunauenboden im überwiegenden nördlichen Teil des Änderungsbereiches<br />

weist laut der Karte „Suchräume für schutzwürdige Böden“ des LBEG eine hohe Bodenfruchtbarkeit<br />

auf. Dem Schutzgut Boden wird daher in diesem Bereich ein besonderer Schutzbedarf<br />

zugewiesen.<br />

11.2.5.5. Grund- und Oberflächenwasser<br />

Im Änderungsbereich steht das Grundwasser nach Angabe in der Bodenübersichtskarte<br />

(NLfB, 2004) im überwiegenden nördlichen Bereich zwischen 0,8 bis 1,3 m und im kleinen südlichen<br />

Teilbereich zwischen 0,2 bis 1,5 m unter Gelände an.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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