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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 33<br />

Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB:<br />

Baudenkmale Landkreis Lüneburg/Niedersächsisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Bodendenkmale<br />

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Kreisstraße K53 mit OD-Grenzen<br />

Landkreis Lüneburg<br />

Landesstraße L219 mit OD-Grenzen<br />

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr<br />

Gewässer II. Ordnung<br />

Wasserverband der Ilmenau-Niederung<br />

Gewässer I. Ordnung ESK<br />

ALK, wie im wirksamen F-<strong>Plan</strong><br />

Geschützte Biotope<br />

Landkreis Lüneburg, GB am südlichen Ortsrand<br />

von <strong>Echem</strong>: wie in 25. Änderung F-<strong>Plan</strong> dargestellt<br />

(Schutzstatus wurde durch Kartierung bestätigt)<br />

FFH-Gebiet<br />

NLWKN<br />

Biosphärenreservat<br />

Biosphärenreservatsverwaltung<br />

Altablagerungen<br />

Landkreis Lüneburg<br />

Waldflächen<br />

Wirksamer F-<strong>Plan</strong>, Luftbild<br />

Radwander- und Hauptwanderwegewege Spiralo „20 Radtouren“<br />

Richtfunktrasse Lüneburg-Hohnstorf<br />

Ericsson Transmission Germany GmbH<br />

110 kV-Leitung DB Services Immobilien GmbH<br />

Bahnanlage<br />

DB Services Immobilien GmbH<br />

Die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg (Amt für<br />

Landentwicklung Lüneburg) teilte mit, dass es keine laufenden Flurbereinigungsverfahren in<br />

der Gemeinde <strong>Echem</strong> gibt.<br />

Von einer Darstellung der Versorgungsleitungen für Elektrizität/ Gas der E.ON Avacon wurde<br />

abgesehen.<br />

Auch von einer Darstellung der Versorgungsleitungen für Trinkwasser, welche von dem Wasserbeschaffungsverband<br />

Elbmarsch zur Verfügung gestellt wurden, wurde abgesehen.<br />

Die E.ON Netz GmbH nahm Stellung. In der Gemeinde <strong>Echem</strong> ist keine <strong>Plan</strong>ung eingeleitet<br />

oder beabsichtigt. Die Bauleitplanung berührt keine wahrzunehmenden Belange.<br />

Die Landwirtschaftskammer Hannover teilte im Rahmen der nachrichtlichen Übernahmen mit,<br />

dass kein aktuelles Hofstellenkataster im <strong>Plan</strong>ungsgebiet vorliegt. Aus diesem Grund wurden<br />

die Angaben der Gemeinde zu aktiven landwirtschaftlichen Betrieben berücksichtigt.<br />

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat im Rahmen der nachrichtlichen Übernahmen<br />

mitgeteilt, dass keine Rohstoffgebiete im Bereich der Gemeinde <strong>Echem</strong> ausgewiesen<br />

sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es im <strong>Plan</strong>gebiet der Gemeinde Böden mit hoher<br />

natürlicher Bodenfruchtbarkeit gibt. Diese zählen zu den schutzwürdigen Böden und sollten<br />

vor Überbauung geschützt werden. Weiterhin empfiehlt das Landesamt für Bergbau, Energie<br />

und Geologie, vor der Festsetzung von Flächennutzungen zu prüfen, ob ggf. Bodenbelastungen<br />

durch Schadstoffe vorhanden sind. Dabei sind die fachlichen Vorgaben des Bundes-<br />

Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

(BBodSchV) hinsichtlich der Aspekte Probenahme, Analytik und nutzungsspezifische Bewertung<br />

einzuhalten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Bereich der Gemeinde<br />

<strong>Echem</strong> sich im potenziell hochwassergefährdeten Gebiet befindet.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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