33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 33<br />
Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 5 Abs. 4 BauGB:<br />
Baudenkmale Landkreis Lüneburg/Niedersächsisches Landesamt<br />
für Denkmalpflege<br />
Bodendenkmale<br />
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
Kreisstraße K53 mit OD-Grenzen<br />
Landkreis Lüneburg<br />
Landesstraße L219 mit OD-Grenzen<br />
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />
und Verkehr<br />
Gewässer II. Ordnung<br />
Wasserverband der Ilmenau-Niederung<br />
Gewässer I. Ordnung ESK<br />
ALK, wie im wirksamen F-<strong>Plan</strong><br />
Geschützte Biotope<br />
Landkreis Lüneburg, GB am südlichen Ortsrand<br />
von <strong>Echem</strong>: wie in 25. Änderung F-<strong>Plan</strong> dargestellt<br />
(Schutzstatus wurde durch Kartierung bestätigt)<br />
FFH-Gebiet<br />
NLWKN<br />
Biosphärenreservat<br />
Biosphärenreservatsverwaltung<br />
Altablagerungen<br />
Landkreis Lüneburg<br />
Waldflächen<br />
Wirksamer F-<strong>Plan</strong>, Luftbild<br />
Radwander- und Hauptwanderwegewege Spiralo „20 Radtouren“<br />
Richtfunktrasse Lüneburg-Hohnstorf<br />
Ericsson Transmission Germany GmbH<br />
110 kV-Leitung DB Services Immobilien GmbH<br />
Bahnanlage<br />
DB Services Immobilien GmbH<br />
Die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg (Amt für<br />
Landentwicklung Lüneburg) teilte mit, dass es keine laufenden Flurbereinigungsverfahren in<br />
der Gemeinde <strong>Echem</strong> gibt.<br />
Von einer Darstellung der Versorgungsleitungen für Elektrizität/ Gas der E.ON Avacon wurde<br />
abgesehen.<br />
Auch von einer Darstellung der Versorgungsleitungen für Trinkwasser, welche von dem Wasserbeschaffungsverband<br />
Elbmarsch zur Verfügung gestellt wurden, wurde abgesehen.<br />
Die E.ON Netz GmbH nahm Stellung. In der Gemeinde <strong>Echem</strong> ist keine <strong>Plan</strong>ung eingeleitet<br />
oder beabsichtigt. Die Bauleitplanung berührt keine wahrzunehmenden Belange.<br />
Die Landwirtschaftskammer Hannover teilte im Rahmen der nachrichtlichen Übernahmen mit,<br />
dass kein aktuelles Hofstellenkataster im <strong>Plan</strong>ungsgebiet vorliegt. Aus diesem Grund wurden<br />
die Angaben der Gemeinde zu aktiven landwirtschaftlichen Betrieben berücksichtigt.<br />
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat im Rahmen der nachrichtlichen Übernahmen<br />
mitgeteilt, dass keine Rohstoffgebiete im Bereich der Gemeinde <strong>Echem</strong> ausgewiesen<br />
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es im <strong>Plan</strong>gebiet der Gemeinde Böden mit hoher<br />
natürlicher Bodenfruchtbarkeit gibt. Diese zählen zu den schutzwürdigen Böden und sollten<br />
vor Überbauung geschützt werden. Weiterhin empfiehlt das Landesamt für Bergbau, Energie<br />
und Geologie, vor der Festsetzung von Flächennutzungen zu prüfen, ob ggf. Bodenbelastungen<br />
durch Schadstoffe vorhanden sind. Dabei sind die fachlichen Vorgaben des Bundes-<br />
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bzw. des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung<br />
(BBodSchV) hinsichtlich der Aspekte Probenahme, Analytik und nutzungsspezifische Bewertung<br />
einzuhalten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Bereich der Gemeinde<br />
<strong>Echem</strong> sich im potenziell hochwassergefährdeten Gebiet befindet.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG