33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 64<br />
den Naturschutz wichtiger Bereich Nr. 96 ausgewiesen, da hier ein besonders gut<br />
entwickelter Abschnitt dieses Gewässers vorliegt. Im Westen des dargestellten<br />
Wochenendhausgebietes ist außerdem ein durch Nassabbau entstandenes<br />
Stillgewässer mit Magerrasen in der Uferzone als für den Naturschutz wichtiger<br />
Bereich Nr. 97 genannt.<br />
Für den Ortsteil Fischhausen ist der Verlauf der Neetze als für den Naturschutz<br />
wichtiger Bereich Nr. 93 gekennzeichnet. Hier befindet sich ein naturnaher Abschnitt<br />
der Neetze mit Röhricht und feuchten Hochstaudenfluren. Teilweise kommen<br />
auch Flutrinnen auf Niedermoor vor, angrenzend sind Feuchtgrünländer<br />
vorhanden.<br />
Außerdem wird für die Änderungsbereich 7, 8 und 9 gekennzeichnet, dass Pflege-<br />
und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich sind.<br />
den Naturschutz wichtigen Bereiche werden folglich nicht beeinträchtigt.<br />
Der Änderungsbereich 9 befindet sich in diesem für den Naturschutz<br />
wichtigen Bereich. Eingriffe in die Neetze werden im<br />
Änderungsbereich nicht geplant. Sie würden zudem die Erhaltungsziele<br />
des FFH-Gebietes gefährden. Ggf. können im Rahmen<br />
des Ausgleichskonzeptes zur verbindlichen Bauleitplanung<br />
Uferstaudenfluren und Feuchtgrünland entwickelt werden.<br />
In diesem Rahmen sind eine Biotoptypenkartierung, eine artenschutzrechtliche<br />
Prüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen.<br />
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können ggf. im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.<br />
Ansonsten wird für die Änderungsbereiche nichts im LRP dargestellt.<br />
Denkmalpflege<br />
Die Denkmaltopographie für den Landkreis Lüneburg, Baudenkmale in Niedersachsen.<br />
22.2 (Möller, 1981) stellt das in § 4 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes<br />
geforderte „Verzeichnis der Kulturdenkmale“ dar. Es ist Grundlage<br />
für den in § 1 NDSchG geforderten Schutz, die Pflege und die wissenschaftliche<br />
Erforschung der Kulturdenkmale.<br />
Im Rahmen der Änderung der Darstellungen und Anpassungen<br />
an den Bestand werden die Baudenkmale nachrichtlich in den<br />
Flächennutzungsplan aufgenommen und somit geschützt. Historische<br />
Siedlungsformen werden erhalten.<br />
Die Ortslage <strong>Echem</strong> ist als denkmalpflegerischer Interessensbereich gekennzeichnet.<br />
Außerdem sind verschiedene Gebäude in der Gemeinde <strong>Echem</strong> als<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG