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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 64<br />

den Naturschutz wichtiger Bereich Nr. 96 ausgewiesen, da hier ein besonders gut<br />

entwickelter Abschnitt dieses Gewässers vorliegt. Im Westen des dargestellten<br />

Wochenendhausgebietes ist außerdem ein durch Nassabbau entstandenes<br />

Stillgewässer mit Magerrasen in der Uferzone als für den Naturschutz wichtiger<br />

Bereich Nr. 97 genannt.<br />

Für den Ortsteil Fischhausen ist der Verlauf der Neetze als für den Naturschutz<br />

wichtiger Bereich Nr. 93 gekennzeichnet. Hier befindet sich ein naturnaher Abschnitt<br />

der Neetze mit Röhricht und feuchten Hochstaudenfluren. Teilweise kommen<br />

auch Flutrinnen auf Niedermoor vor, angrenzend sind Feuchtgrünländer<br />

vorhanden.<br />

Außerdem wird für die Änderungsbereich 7, 8 und 9 gekennzeichnet, dass Pflege-<br />

und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich sind.<br />

den Naturschutz wichtigen Bereiche werden folglich nicht beeinträchtigt.<br />

Der Änderungsbereich 9 befindet sich in diesem für den Naturschutz<br />

wichtigen Bereich. Eingriffe in die Neetze werden im<br />

Änderungsbereich nicht geplant. Sie würden zudem die Erhaltungsziele<br />

des FFH-Gebietes gefährden. Ggf. können im Rahmen<br />

des Ausgleichskonzeptes zur verbindlichen Bauleitplanung<br />

Uferstaudenfluren und Feuchtgrünland entwickelt werden.<br />

In diesem Rahmen sind eine Biotoptypenkartierung, eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können ggf. im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.<br />

Ansonsten wird für die Änderungsbereiche nichts im LRP dargestellt.<br />

Denkmalpflege<br />

Die Denkmaltopographie für den Landkreis Lüneburg, Baudenkmale in Niedersachsen.<br />

22.2 (Möller, 1981) stellt das in § 4 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes<br />

geforderte „Verzeichnis der Kulturdenkmale“ dar. Es ist Grundlage<br />

für den in § 1 NDSchG geforderten Schutz, die Pflege und die wissenschaftliche<br />

Erforschung der Kulturdenkmale.<br />

Im Rahmen der Änderung der Darstellungen und Anpassungen<br />

an den Bestand werden die Baudenkmale nachrichtlich in den<br />

Flächennutzungsplan aufgenommen und somit geschützt. Historische<br />

Siedlungsformen werden erhalten.<br />

Die Ortslage <strong>Echem</strong> ist als denkmalpflegerischer Interessensbereich gekennzeichnet.<br />

Außerdem sind verschiedene Gebäude in der Gemeinde <strong>Echem</strong> als<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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