33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 18<br />
5.2. Änderungsbereich 1b<br />
Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft<br />
5.2.1. Abgrenzung und , Lage und vorhandene Nutzung<br />
Der Änderungsbereich 1b (Flurstücke 39/6, 39/8 und 42) liegt ebenfalls am östlichen Ortsrand<br />
von <strong>Echem</strong>. Sie Er wird nördlich durch die Kreisstraße 53 und westlich durch eine Waldfläche<br />
begrenzt. Im Süden und Osten Ansonsten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />
Die Fläche ist ca. 2,6 1,5 ha groß und wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt.<br />
5.2.2. Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Für den Änderungsbereich 1b selbst stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)<br />
nichts dar. Östlich an den Änderungsbereich grenzt ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft<br />
an. Nördlich verläuft die K 53, welche im RROP als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung<br />
gekennzeichnet ist. Die geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />
5.2.3. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Südlich und östlich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an und westlich grenzen<br />
Fläche für Wald und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule<br />
grenzt Wohnbaufläche an. Nördlich grenzt die K 53 an, welche als überörtliche und örtliche<br />
Hauptverkehrsstraße dargestellt ist.<br />
Abbildung 4<br />
Darstellung des Änderungsbereiches 1b im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
(unmaßstäblich). Quelle: Auszug aus der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der SAMTGEMEINDE SCHARNEBECK (2000).<br />
5.2.4. Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung<br />
Diese Fläche wird, wie der Änderungsbereich 1a, dem Bestand entsprechend als Fläche für<br />
die Landwirtschaft dargestellt, da er nicht weiter als Wohnbaufläche bereitstehen soll und<br />
sich bisher keine Wohnnutzung an dieser Stelle entwickelt hat. Die Darstellung von Wohnbaufläche<br />
bleibt lediglich für eine einzeilige Bebauung entlang der Gemeindestraße westlich des<br />
Änderungsbereiches erhalten. Bei Realisierung der kompletten Wohnbaufläche in dem Änderungsbereich<br />
1b würde der Ort zu weit nach Osten ausgedehnt. bestünde die Gefahr, dass<br />
eine Schlafsiedlung ohne richtige Verbindung zum Ort entsteht. Daher werden mit der <strong>33.</strong><br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG