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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 53<br />

Für den Naturschutz wertvolle Bereiche sind insbesondere dort zu entwickeln, wo<br />

sich Möglichkeiten dafür im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen und landschaftsverändernden<br />

Maßnahmen bieten.<br />

Die regionalen Ziele unter D 2.1 lauten:<br />

„Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Tierund<br />

Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

nachhaltig zu sichern. Bei allen Maßnahmen, die in den Bestand von Natur<br />

und Landschaft eingreifen, ist die Sicherung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts zu beachten. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

oder Schädigungen von Natur und Landschaft sind regulierende Maßnahmen<br />

zur Minderung von Belastungen bzw. zur Bewahrung oder Neugestaltung<br />

des Landschaftsbildes unter Beachtung der naturräumlichen Gegebenheiten<br />

zu ergreifen. Einer Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzutreten. Der Bauleitplanung<br />

kommt dabei auf der Grundlage landschaftsplanerischer Fachbeiträge<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind Freiräume innerhalb von Siedlungsräumen<br />

und eine ausreichende Grüngestaltung der Ortsränder zu sichern und zu entwickeln.<br />

Wertvolle Landschaftsbestandteile sind von einer Inanspruchnahme durch<br />

andere Nutzungen auszunehmen.<br />

Gemeldete FFH-Gebiete sind zu erhalten. Negativen Entwicklungen in diesen<br />

Bereichen ist entgegenzuwirken.“<br />

Die Eingriffs-, Ausgleichsregelung findet im Rahmen der Umweltprüfung<br />

Anwendung.<br />

Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen wird auf das unbedingt<br />

notwendige Maß beschränkt.<br />

In wertvolle Landschaftsbestandteile wird nicht negativ eingegriffen<br />

(siehe Berücksichtigung der Ziele des LRP).<br />

Der Änderungsbereich 9 liegt teilweise in einem FFH-Gebiet.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-<br />

Gebietes sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen nicht<br />

zu erwarten. Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung ist<br />

eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Natürliche Überschwemmungsgebiete sind als notwendiger Lebensraum für<br />

zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, wiederherzustellen<br />

und zu entwickeln.<br />

Zum Landschaftsbild bestehen die Ziele des RROP vor allem aus Festlegungen<br />

Natürliche Überschwemmungsgebiete sind in Änderungsbereichen<br />

nicht vorhanden.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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