33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 53<br />
Für den Naturschutz wertvolle Bereiche sind insbesondere dort zu entwickeln, wo<br />
sich Möglichkeiten dafür im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen und landschaftsverändernden<br />
Maßnahmen bieten.<br />
Die regionalen Ziele unter D 2.1 lauten:<br />
„Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Tierund<br />
Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
nachhaltig zu sichern. Bei allen Maßnahmen, die in den Bestand von Natur<br />
und Landschaft eingreifen, ist die Sicherung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts zu beachten. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
oder Schädigungen von Natur und Landschaft sind regulierende Maßnahmen<br />
zur Minderung von Belastungen bzw. zur Bewahrung oder Neugestaltung<br />
des Landschaftsbildes unter Beachtung der naturräumlichen Gegebenheiten<br />
zu ergreifen. Einer Zersiedlung der Landschaft ist entgegenzutreten. Der Bauleitplanung<br />
kommt dabei auf der Grundlage landschaftsplanerischer Fachbeiträge<br />
besondere Bedeutung zu.<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sind Freiräume innerhalb von Siedlungsräumen<br />
und eine ausreichende Grüngestaltung der Ortsränder zu sichern und zu entwickeln.<br />
Wertvolle Landschaftsbestandteile sind von einer Inanspruchnahme durch<br />
andere Nutzungen auszunehmen.<br />
Gemeldete FFH-Gebiete sind zu erhalten. Negativen Entwicklungen in diesen<br />
Bereichen ist entgegenzuwirken.“<br />
Die Eingriffs-, Ausgleichsregelung findet im Rahmen der Umweltprüfung<br />
Anwendung.<br />
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen wird auf das unbedingt<br />
notwendige Maß beschränkt.<br />
In wertvolle Landschaftsbestandteile wird nicht negativ eingegriffen<br />
(siehe Berücksichtigung der Ziele des LRP).<br />
Der Änderungsbereich 9 liegt teilweise in einem FFH-Gebiet.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-<br />
Gebietes sind unter Beachtung von Rahmenbedingungen nicht<br />
zu erwarten. Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung ist<br />
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />
Natürliche Überschwemmungsgebiete sind als notwendiger Lebensraum für<br />
zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, wiederherzustellen<br />
und zu entwickeln.<br />
Zum Landschaftsbild bestehen die Ziele des RROP vor allem aus Festlegungen<br />
Natürliche Überschwemmungsgebiete sind in Änderungsbereichen<br />
nicht vorhanden.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG