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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 95<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />

Bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würde der Änderungsbereich weiterhin als Sondergebiet<br />

„Wochenendhausgebiet“ genutzt werden können, womit eine dauerhafte Versiegelung von<br />

Boden verbunden wäre. Entsprechend gäbe es negative Auswirkungen auf den Pflanzenstandort<br />

und den Lebensraum der Tiere sowie auf die Schutzgüter Grundwasser, Klima, Landschaftsbild<br />

und den Menschen und seine Gesundheit.<br />

11.3.8. Änderungsbereich 7 (Blatt 18)<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />

Die Fläche des Änderungsbereiches 7 wird als Dorfgebiet dargestellt.<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Boden<br />

Im bereits bebauten Bereich ergeben sich durch die Darstellung keine Veränderungen, da<br />

der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen die bereits vorgenommene Nutzung des<br />

Geländes nachvollzieht. Mit der Darstellung von Dorfgebiet sind erhebliche Auswirkungen auf<br />

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Klima verbunden, da in Teilbereichen,<br />

wo der bisher wirksame Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft darstellt, Versiegelungen<br />

vorbereitet werden, auf denen der Wasser- und Bodenhaushalt seine Funktion<br />

dauerhaft verliert. Im Dorfgebiet ist die Versiegelung und Überbauung von 60 % der Grundfläche<br />

möglich (GRZ 0,6). Der Boden, welchem ein besonderer Schutzbedarf in diesem Bereich<br />

zugewiesen wird, geht als Pflanzenstandort und Lebensraum für Tiere und Bodenorganismen<br />

verloren. Der nordöstliche Teil des Änderungsbereiches liegt jedoch im Innenbereich<br />

und der Eingriff in diesem Bereich war daher bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig.<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Wasser und Klima<br />

Mit der Versiegelung und Überbauung einher geht auch eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate,<br />

des Wasser- und Gasaustausches zwischen Boden und Luft sowie der<br />

Versickerungs- und Verdunstungsverhältnisse.<br />

Durch die Überbauung wird sich die Kaltluftproduktion der Fläche reduzieren. Der Frischluftabfluss<br />

aus der Fläche wird durch die südlich angrenzende Kreisstraße jedoch bereits vermindert.<br />

Durch die angrenzende Kreisstraße besteht bereits eine Vorbelastung des Klimas durch<br />

Abgase.<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf das Landschaftsbild<br />

Durch die Inanspruchnahme von freier Landschaft wird ein Eingriff in das Landschaftsbild vorbereitet.<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

Durch eine Bebauung wird es zu einer unwesentlich höheren Verkehrsbelastung auf den umliegenden<br />

Straßen kommen.<br />

Auch Änderungsbereich 7 grenzt direkt an die Bahnlinie an. Im Dorfgebiet gelten jedoch geringere<br />

Orientierungswerte. Teilweise ist die Fläche bebaut. Ein Teil liegt im Innenbereich. Hier<br />

ist im Rahmen von Bauanträgen nachzuweisen, dass gesunde Wohnverhältnisse gegeben<br />

sind. Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes bestehen auch hier. Für den Teil<br />

des Änderungsbereiches, der sich im Außenbereich befindet, können im Rahmen einer Satzung<br />

oder eines Bebauungsplanes Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden,<br />

soweit dies erforderlich ist. In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist<br />

jetzt und auch in Zukunft mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten<br />

und anderen aufgrund von magnetischen Feldern empfindlichen Geräten zu rechnen.<br />

Im Rahmen von Satzungen und Bebauungsplänen können hierzu Regelungen getroffen<br />

werden (Ausschluss bestimmter Arten von Betrieben und Nutzungen).<br />

Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kulturgüter liegen im Änderungsbereich und seinem Wirkraum nicht vor. Die vorhandene Halle<br />

im Änderungsbereich wird nicht beeinträchtigt.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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