33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 95<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würde der Änderungsbereich weiterhin als Sondergebiet<br />
„Wochenendhausgebiet“ genutzt werden können, womit eine dauerhafte Versiegelung von<br />
Boden verbunden wäre. Entsprechend gäbe es negative Auswirkungen auf den Pflanzenstandort<br />
und den Lebensraum der Tiere sowie auf die Schutzgüter Grundwasser, Klima, Landschaftsbild<br />
und den Menschen und seine Gesundheit.<br />
11.3.8. Änderungsbereich 7 (Blatt 18)<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Die Fläche des Änderungsbereiches 7 wird als Dorfgebiet dargestellt.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Boden<br />
Im bereits bebauten Bereich ergeben sich durch die Darstellung keine Veränderungen, da<br />
der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen die bereits vorgenommene Nutzung des<br />
Geländes nachvollzieht. Mit der Darstellung von Dorfgebiet sind erhebliche Auswirkungen auf<br />
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Klima verbunden, da in Teilbereichen,<br />
wo der bisher wirksame Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft darstellt, Versiegelungen<br />
vorbereitet werden, auf denen der Wasser- und Bodenhaushalt seine Funktion<br />
dauerhaft verliert. Im Dorfgebiet ist die Versiegelung und Überbauung von 60 % der Grundfläche<br />
möglich (GRZ 0,6). Der Boden, welchem ein besonderer Schutzbedarf in diesem Bereich<br />
zugewiesen wird, geht als Pflanzenstandort und Lebensraum für Tiere und Bodenorganismen<br />
verloren. Der nordöstliche Teil des Änderungsbereiches liegt jedoch im Innenbereich<br />
und der Eingriff in diesem Bereich war daher bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Wasser und Klima<br />
Mit der Versiegelung und Überbauung einher geht auch eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate,<br />
des Wasser- und Gasaustausches zwischen Boden und Luft sowie der<br />
Versickerungs- und Verdunstungsverhältnisse.<br />
Durch die Überbauung wird sich die Kaltluftproduktion der Fläche reduzieren. Der Frischluftabfluss<br />
aus der Fläche wird durch die südlich angrenzende Kreisstraße jedoch bereits vermindert.<br />
Durch die angrenzende Kreisstraße besteht bereits eine Vorbelastung des Klimas durch<br />
Abgase.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf das Landschaftsbild<br />
Durch die Inanspruchnahme von freier Landschaft wird ein Eingriff in das Landschaftsbild vorbereitet.<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
Durch eine Bebauung wird es zu einer unwesentlich höheren Verkehrsbelastung auf den umliegenden<br />
Straßen kommen.<br />
Auch Änderungsbereich 7 grenzt direkt an die Bahnlinie an. Im Dorfgebiet gelten jedoch geringere<br />
Orientierungswerte. Teilweise ist die Fläche bebaut. Ein Teil liegt im Innenbereich. Hier<br />
ist im Rahmen von Bauanträgen nachzuweisen, dass gesunde Wohnverhältnisse gegeben<br />
sind. Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes bestehen auch hier. Für den Teil<br />
des Änderungsbereiches, der sich im Außenbereich befindet, können im Rahmen einer Satzung<br />
oder eines Bebauungsplanes Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden,<br />
soweit dies erforderlich ist. In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist<br />
jetzt und auch in Zukunft mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten<br />
und anderen aufgrund von magnetischen Feldern empfindlichen Geräten zu rechnen.<br />
Im Rahmen von Satzungen und Bebauungsplänen können hierzu Regelungen getroffen<br />
werden (Ausschluss bestimmter Arten von Betrieben und Nutzungen).<br />
Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kulturgüter liegen im Änderungsbereich und seinem Wirkraum nicht vor. Die vorhandene Halle<br />
im Änderungsbereich wird nicht beeinträchtigt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
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