33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 21<br />
Bedeutung gekennzeichnet ist. Nördlich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
an. Die geplante Darstellung ist mit dem RROP vereinbar.<br />
5.4.3. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Westlich grenzt ein Dorfgebiet an und östlich grenzt eine Fläche für den<br />
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule an (siehe Änderungsbereich 2). Südlich<br />
grenzt die K 53 an, welche als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt ist<br />
und nördlich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an.<br />
Abbildung 6<br />
Darstellung des Änderungsbereiches 3 im wirksamen Flächennutzungsplan (unmaßstäblich).<br />
Quelle: Auszug aus der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der SAMTGEMEIN-<br />
DE SCHARNEBECK (1987).<br />
5.4.4. Geplante Nutzung, Darstellungen, Erschließung<br />
Diese Fläche wird mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes in einer Tiefe von 40 m<br />
nördlich der K 53 als gemischte Baufläche dargestellt, sodass sowohl landwirtschaftliche Betriebe<br />
als auch Wohngebäude in diesem Bereich entstehen können. Mit der Darstellung von<br />
gemischter Baufläche in diesem Bereich wird ein geschlossener Charakter in der Ortschaft<br />
geschaffen und eine gemischte Nutzung in diesem Bereich ermöglicht. Der Änderungsbereich<br />
passt sich somit gut in die in der Umgebung angrenzenden Dorf- und Mischgebiete ein<br />
und auch die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe erhalten eine Entwicklungsmöglichkeit.<br />
Für die verbindliche Bauleitplanung wird eine Gliederung des Gebietes nach der Art der<br />
Nutzung, Wohnen – Landwirtschaft - Gewerbe, empfohlen. Dabei sollten die landwirtschaftliche<br />
und gewerbliche Nutzung entlang der Kreisstraße, im Westen und Osten konzentriert<br />
werden, um im Norden, abgesetzt von der stark befahrenen Kreisstraße hauptsächlich Wohnen<br />
zu ermöglichen. Daher werden in der Wohnbauflächenentwicklung in Kapitel 4.1 auch<br />
nur ca. 50 % der Fläche des Änderungsbereiches 3 für Wohnbaugrundstücke einberechnet.<br />
5.5. Änderungsbereich 4<br />
Darstellung von Wohnbaufläche und gemischter Baufläche<br />
5.5.1. Abgrenzung und , Lage und vorhandene Nutzung<br />
Der Änderungsbereich 4 (Flurstücke 49, 53, 56, 50, 51 und 52) liegt am südlichen Ortsrand von<br />
<strong>Echem</strong>. Er wird nordwestlich durch die Bahnlinie von Lüneburg nach Lauenburg begrenzt,<br />
nördlich und östlich wird die Fläche von Wohnbebauung umgeben und südlich grenzen<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Fläche ist ca. 1,3 ha groß und wird als landwirtschaftliche<br />
Fläche genutzt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG