27.06.2014 Aufrufe

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

100<br />

4.3.2.5.3.3. „Prozess Geschäftsdatenanfrage“ – Stornierung (Abschnitt D.3.4. der<br />

Anlage)<br />

Abschnitt D.3.4. der Anlage enthält die Regelungen zur Stornierung der in Abschnitt D.3.3. der<br />

Anlage beschriebenen detaillierten Prozesse.<br />

Zu Prozessschritt 3 (Beantwortung der Geschäftsdatenanfrage) war im Entwurf eine Stornierung<br />

nur bei falschem Adressaten vorgesehen. Dagegen wurde gefordert, die Regelung an die<br />

entsprechende Vorgabe in GPKE anzupassen (RWE). Hieraus war ein Änderungsbedarf für die<br />

Beschlusskammer nicht ersichtlich. Ebenso wie die parallele Regelung der GPKE lässt die<br />

Vorgabe dieser Festlegung die Stornierung der Antwortmeldung grundsätzlich nicht zu. Ausnahmsweise<br />

wird sie bei einer falschen Adressierung ermöglicht, da hier keiner der Beteiligten<br />

ein schützenswertes Interesse an der Aufrechterhaltung der fehlgeleiteten Information hat. Die in<br />

<strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong> vorgesehene Regelung läuft folglich im Prinzip ebenso wie bei GPKE auf ein „Nein“<br />

hinaus. Da aber im Ausnahmefall der Sendung an einen falschen Adressaten eine Stornierung<br />

möglich bleibt, ist es konsistent zu den anderen Stornotabellen, in der Tabellenspalte „Stornierung<br />

möglich“ ein „Ja“ einzutragen und die Einschränkungen im Rahmen der Tabellenspalte<br />

„Anmerkung“ zu konkretisieren.<br />

4.3.2.5.4. Prozess „Netznutzungsabrechnung“ (Abschnitt D.4. der Anlage)<br />

Der Prozess „Netznutzungsabrechnung“ beschreibt den Datenaustausch bei der Abrechnung<br />

der Netznutzung und ggf. bei Reklamationen. Dies umfasst Abschlags-, Turnus-, Zwischen- und<br />

Schlussrechnungen.<br />

4.3.2.5.4.1. Prozess „Netznutzungsabrechnung“ – Allgemeine Regelungen (Abschnitt<br />

D.4. der Anlage)<br />

(1) Für den Reklamationsfall kommt nach dieser Festlegung das sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip<br />

zur Anwendung. Dies bedeutet, dass eine einzelne INVOIC-Nachricht innerhalb einer INVOIC-<br />

Datei (die mehrere INVOIC-Nachrichten enthalten kann) entweder vollumfänglich als richtig<br />

akzeptiert oder vollumfänglich abgelehnt werden muss. In mehreren Stellungnahmen<br />

(BGW/VKU, HSE, E.ON) wurde um eine Klarstellung gebeten, dass dieses Prinzip nicht nur im<br />

Reklamationsfall, sondern generell gilt. Einer textlichen Änderung bedurfte es jedoch nicht. Es<br />

handelt sich um eine inhaltlich gleich lautende Formulierung zu GPKE (S. 83). Auch ist nicht<br />

ersichtlich, wo außerhalb des Reklamationsfalls ein denkbarer Anwendungsbereich des Allesoder-Nichts-Prinzips<br />

liegen sollte, da der Rechnungsempfänger bei Akzeptanz der Rechnung<br />

gar keine Rückmeldung an den Rechnungssteller geben wird. Auch im GPKE-Auslegungspapier<br />

der Verbände vom 25.01.2007 wurde dieser Punkt folglich nicht als unklar identifiziert.<br />

(2) Eine Rechnungskorrektur umfasst immer eine Stornorechnung und eine neue Rechnung,<br />

wobei die stornierten und neu erstellten INVOIC-Nachrichten zu einer Datei zusammengefasst

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!