GeLi Gas - ONTRAS
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beliefert. Da die Begründung der Rechtsinstitute der Grund- und Ersatzversorgung besonderen<br />
gesetzlichen Vorgaben unterliegt, bedürfen auch die Prozessschritte beim Wechsel in oder aus<br />
einem solchen Belieferungsverhältnis einer gesonderten Beschreibung.<br />
Die Prozessbeschreibung des Abschnitts C. der Anlage gliedert sich in zwei Teilprozesse.<br />
Zunächst wird in Abschnitt C.1. der Anlage der Teilprozess „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“<br />
beschrieben (siehe folgenden Abschnitt 4.3.2.4.2.). Der zweite Teilprozess<br />
in Abschnitt C.2. der Anlage enthält die Abwicklungsschritte, die bei dem „Ende der<br />
Ersatzversorgung“ zu vollziehen sind (siehe folgenden Abschnitt 4.3.2.4.3.). Einer gesonderten<br />
Beschreibung der Beendigung der Grundversorgung bedurfte es dagegen nicht, da es sich bei<br />
der Grundversorgung um ein – wenn auch aufgrund besonderer Vorschriften begründetes –<br />
vertragliches Lieferverhältnis handelt. Der Wechsel von einem Grundversorger vollzieht sich<br />
daher nach den allgemeinen prozeduralen Festlegungen der Prozesse „Lieferantenwechsel“<br />
oder „Lieferende“. Bevor im Folgenden die einzelnen Teilprozesse darzustellen sind, werden die<br />
Stellungnahmen zu den Regelungen diskutiert, die beide Prozesse betreffen (siehe sogleich<br />
Abschnitt 4.3.2.4.1.).<br />
4.3.2.4.1. Prozesse beim Wechsel des Lieferanten aufgrund gesetzlicher Lieferbeziehungen<br />
– Allgemeine Regelungen (Abschnitt C. der Anlage)<br />
(1) Hinsichtlich der grundsätzlichen Gestaltung der Prozesse zur Grund- und Ersatzversorgung<br />
forderten einige Stellungnahmen (BGW/VKU, HSE) eine genaue Synchronisierung der Prozessbeschreibungen<br />
mit den entsprechenden Prozessen in GPKE bzw. dem BGW/VKU-Leitfaden.<br />
Eine Abweichung könne zu Ineffizienzen bei den Netzbetreibern führen. Eine andere Stellungnahme<br />
(EV Halle/SWE) forderte dagegen, die Prozessbeschreibungen noch um weitere<br />
Fallgruppen (Aufnahme normaler Belieferung bzw. vollständige Ablehnung der Belieferung) zu<br />
erweitern. Beide Stellungnahmen konnten nicht zur Modifizierung der grundsätzlichen Prozessstruktur<br />
herangezogen werden.<br />
Die Beschlusskammer hat sich in den gebotenen Grenzen für die vorliegende, textlich von<br />
GPKE und dem BGW/VKU-Leitfaden abweichende Prozessbeschreibung entschieden. Die neue<br />
Struktur lässt die wesentlichen Grundsatzentscheidungen der GPKE unangetastet. Sie sind<br />
weitgehend unverändert in <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong> übernommen worden. Im Sinne einer erhöhten Transparenz<br />
und einer insgesamt schlankeren Regelung sind die <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong>-Prozesse zur Ersatz- und<br />
Grundversorgung übersichtlicher gefasst worden, indem sie sich an den allgemeinen Prozessen<br />
„Lieferbeginn“ und „Lieferende“ orientieren. Sie gelten für alle Fallgruppen und vermeiden so<br />
eine Differenzierung von Prozessen, die im Rahmen dieser Prozessbeschreibung sachlich nicht<br />
zu differenzieren sind. Auf diese Weise ist es etwa möglich, auf eine jeweils gesonderte<br />
Beschreibung der Fälle „Beendigung der Ersatzversorgung ohne Folgebelieferung für Haushaltskunden“<br />
oder „Beendigung der Ersatzversorgung ohne Folgebelieferung für Niederdruck-