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GeLi Gas - ONTRAS

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beliefert. Da die Begründung der Rechtsinstitute der Grund- und Ersatzversorgung besonderen<br />

gesetzlichen Vorgaben unterliegt, bedürfen auch die Prozessschritte beim Wechsel in oder aus<br />

einem solchen Belieferungsverhältnis einer gesonderten Beschreibung.<br />

Die Prozessbeschreibung des Abschnitts C. der Anlage gliedert sich in zwei Teilprozesse.<br />

Zunächst wird in Abschnitt C.1. der Anlage der Teilprozess „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“<br />

beschrieben (siehe folgenden Abschnitt 4.3.2.4.2.). Der zweite Teilprozess<br />

in Abschnitt C.2. der Anlage enthält die Abwicklungsschritte, die bei dem „Ende der<br />

Ersatzversorgung“ zu vollziehen sind (siehe folgenden Abschnitt 4.3.2.4.3.). Einer gesonderten<br />

Beschreibung der Beendigung der Grundversorgung bedurfte es dagegen nicht, da es sich bei<br />

der Grundversorgung um ein – wenn auch aufgrund besonderer Vorschriften begründetes –<br />

vertragliches Lieferverhältnis handelt. Der Wechsel von einem Grundversorger vollzieht sich<br />

daher nach den allgemeinen prozeduralen Festlegungen der Prozesse „Lieferantenwechsel“<br />

oder „Lieferende“. Bevor im Folgenden die einzelnen Teilprozesse darzustellen sind, werden die<br />

Stellungnahmen zu den Regelungen diskutiert, die beide Prozesse betreffen (siehe sogleich<br />

Abschnitt 4.3.2.4.1.).<br />

4.3.2.4.1. Prozesse beim Wechsel des Lieferanten aufgrund gesetzlicher Lieferbeziehungen<br />

– Allgemeine Regelungen (Abschnitt C. der Anlage)<br />

(1) Hinsichtlich der grundsätzlichen Gestaltung der Prozesse zur Grund- und Ersatzversorgung<br />

forderten einige Stellungnahmen (BGW/VKU, HSE) eine genaue Synchronisierung der Prozessbeschreibungen<br />

mit den entsprechenden Prozessen in GPKE bzw. dem BGW/VKU-Leitfaden.<br />

Eine Abweichung könne zu Ineffizienzen bei den Netzbetreibern führen. Eine andere Stellungnahme<br />

(EV Halle/SWE) forderte dagegen, die Prozessbeschreibungen noch um weitere<br />

Fallgruppen (Aufnahme normaler Belieferung bzw. vollständige Ablehnung der Belieferung) zu<br />

erweitern. Beide Stellungnahmen konnten nicht zur Modifizierung der grundsätzlichen Prozessstruktur<br />

herangezogen werden.<br />

Die Beschlusskammer hat sich in den gebotenen Grenzen für die vorliegende, textlich von<br />

GPKE und dem BGW/VKU-Leitfaden abweichende Prozessbeschreibung entschieden. Die neue<br />

Struktur lässt die wesentlichen Grundsatzentscheidungen der GPKE unangetastet. Sie sind<br />

weitgehend unverändert in <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong> übernommen worden. Im Sinne einer erhöhten Transparenz<br />

und einer insgesamt schlankeren Regelung sind die <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong>-Prozesse zur Ersatz- und<br />

Grundversorgung übersichtlicher gefasst worden, indem sie sich an den allgemeinen Prozessen<br />

„Lieferbeginn“ und „Lieferende“ orientieren. Sie gelten für alle Fallgruppen und vermeiden so<br />

eine Differenzierung von Prozessen, die im Rahmen dieser Prozessbeschreibung sachlich nicht<br />

zu differenzieren sind. Auf diese Weise ist es etwa möglich, auf eine jeweils gesonderte<br />

Beschreibung der Fälle „Beendigung der Ersatzversorgung ohne Folgebelieferung für Haushaltskunden“<br />

oder „Beendigung der Ersatzversorgung ohne Folgebelieferung für Niederdruck-

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