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GeLi Gas - ONTRAS

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3.1.2. Möglichkeit zur Stellungnahme zum BGW/VKU-Leitfaden<br />

Am 19.07.2006 hat die Beschlusskammer das Verfahren zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse<br />

zum Lieferantenwechsel im <strong>Gas</strong>sektor eingeleitet. In der Mitteilung über die<br />

Verfahrenseinleitung (ABl. BNetzA 14/2006 vom 19.07.2006, S. 1954) hat die Beschlusskammer<br />

auf den BGW/VKU-Leitfaden als Grundlage für das Festlegungsverfahren hingewiesen und<br />

diesen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Abruf bereitgestellt. Hierzu und zu<br />

weiteren Fragen wurde allen Marktbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum<br />

30.08.2006 gegeben, so dass die nach § 43 Abs. 3 <strong>Gas</strong>NZV erforderlich Konsultation der<br />

tatsächlichen oder potenziellen Nachfrager und der Netzbetreiber durchgeführt wurde. Die bis<br />

zum Ablauf der Stellungnahmefrist bei der Beschlusskammer eingegangenen 14 Stellungnahmen<br />

wurden ebenfalls im Internet veröffentlicht.<br />

3.2. Gelegenheit zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf<br />

Nach § 42 Abs. 7 Nr. 4 i.V.m. § 43 Abs. 3 <strong>Gas</strong>NZV hat die Beschlusskammer allen Netzbetreibern<br />

und anderen Marktbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf<br />

gegeben (siehe ABl. BNetzA 5/2007 vom 04.03.2007, S. 1033). Sowohl den Entwurf des Tenors<br />

der Festlegung als auch die Anlage mit den Prozessbeschreibungen (Geschäftsprozesse<br />

Lieferantenwechsel <strong>Gas</strong> – <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong>) hat die Beschlusskammer im Internet zum Abruf und zur<br />

Kommentierung bereitgestellt. Bis zum 06.04.2007 sind insgesamt 15 Stellungnahmen von<br />

Unternehmen und Verbänden eingegangen. Sämtliche Stellungnahmen wurden bei der Entscheidungsfindung<br />

berücksichtigt.<br />

3.3. Beteiligung zuständiger Behörden<br />

Die zuständigen Behörden und der Länderausschuss wurden frühzeitig durch Übersendung des<br />

BGW/VKU-Leitfadens sowie des Entwurfs des Tenors und der Anlage am 01.03.2007 an dem<br />

Festlegungsverfahren beteiligt.<br />

Die förmliche Beteiligung des Länderausschusses nach § 60a Abs. 2 EnWG ist am 31.07.2007<br />

erfolgt. Der Länderausschuss hat nicht Stellung genommen. Das Bundeskartellamt und die nach<br />

Landesrecht zuständigen Behörden haben am 31.07.2007 gemäß § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom<br />

09.08.2007 zu dem Entwurf Stellung genommen und die Festlegung der Geschäftsprozesse und<br />

Datenformate ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der Landesbehörden sind nicht eingegangen.<br />

4. Materielle Anforderungen<br />

Die Voraussetzungen für den Erlass dieser Festlegung liegen vor (siehe folgenden Abschnitt<br />

4.1.). Die Beschlusskammer hat das ihr zustehende Aufgreif- und Auswahlermessen

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