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GeLi Gas - ONTRAS

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009 festgeschriebenen EDIFACT-Vorgaben verwiesen. Diese Zielsetzung könnte bei einer<br />

Verwendung des EDIFACT-Subsets Edig@s selbst in Grundzügen nicht erreicht werden.<br />

Ein Nachrichtenaustausch mittels Edig@s hat bislang im Wesentlichen auf Basis einer unternehmensübergreifenden<br />

freiwilligen Übereinkunft auf der Fernleitungsebene stattgefunden. Die<br />

Mehrheit der Netzbetreiber gehört der Fernleitungsebene nicht an und verwendet dieses<br />

EDIFACT-Subset in ihren Datenverarbeitungssystemen nicht. Ein Abstellen auf das Edig@s-<br />

Subset für den Lieferantenwechsel könnte dementsprechend nur bei einer geringen Zahl von<br />

Unternehmen Synergieeffekte auslösen, die zudem nicht oder nur kaum von Wechseln im<br />

Haushaltskundenbereich – der Mehrheit der zu erwartenden Kundenwechsel – betroffen sind.<br />

Damit würde die Zielrichtung des vorliegenden Beschlusses verfehlt.<br />

Die bei Edig@s bestehenden strukturellen wie technischen Spezifikationen (z.B. Qualifierstruktur)<br />

sind außerdem nicht kompatibel mit denen des VDEW-Subsets für den Stromsektor. Bei<br />

Verwendung von Edig@s würde sich der Datenaustausch für die Wechselprozesse im Elektrizitäts-<br />

und <strong>Gas</strong>bereich nicht vereinheitlichen lassen. Die Beschlusskammer geht davon aus, dass<br />

dies sogar für die Verwendung inhaltlicher Teilaspekte aus dem Subset Edig@s angesichts der<br />

dann erforderlichen Anpassungen gilt. Eine kostenoptimierte Datenverarbeitung für die Mehrzahl<br />

der Netzbetreiber wäre so nicht erreichbar.<br />

(12) Hinsichtlich der Nachrichtentypen CONTRL und APERAK wurde teilweise eine Verschiebung<br />

der Einführung gefordert (BGW/VKU, bne u.a., DVGW, EnBW). Die Gründe hierfür sind<br />

jedoch nicht überzeugend. BGW/VKU selbst bezeichnen den Einsatz dieser Nachrichtentypen<br />

mit erkennbarer Zurückhaltung als „prinzipielle Möglichkeit“. Die Verwendung von CONTRL und<br />

APERAK dient dagegen der Qualitätssicherung der Kommunikation. Ihr Einsatz ist daher zu<br />

einem möglichst frühen Zeitpunkt erforderlich, um die Massengeschäftstauglichkeit der Verfahren<br />

durch einen qualitativ hohen Kommunikationsstandard zu unterstützen. Der Terminplan für<br />

APERAK berücksichtigt auch den Beginn der Anwendungspflicht bei GPKE nach dem zeitlich<br />

begrenzten Verzicht der Beschlusskammer 6 auf die Vollziehung. Durch Mitteilung vom<br />

04.05.2007 hat die Beschlusskammer 6 die Vollstreckung ihres Beschlusses hinsichtlich der<br />

Anwendung von APERAK bis zum 31.05.2008 ausgesetzt. Hinsichtlich der Anwendung von<br />

CONTRL hat sie mitgeteilt, ebenfalls bis zum 01.06.2008 hinzunehmen, wenn ein Marktteilnehmer<br />

zunächst nur eine eingeschränkte Prüfung (Einhaltung der Datenelemente innerhalb der<br />

Segmente und Einhaltung der maximalen Feldlängen) durchführen kann und den Absender der<br />

Nachricht darüber informiert. Dies bedeutet, dass beide Nachrichtentypen für die Prozesse im<br />

Elektrizitätsbereich ab dem 01.06.2008 uneingeschränkt anzuwenden sind. Hiermit stehen die<br />

vorliegend durch <strong>GeLi</strong> <strong>Gas</strong> gesetzten Verpflichtungen und Fristen im Einklang. Dies gilt insbesondere<br />

auch deshalb, weil die Aussetzung der Vollziehung bei GPKE sich nicht auf die<br />

Verpflichtung zur (Weiter-)Entwicklung der genannten Nachrichtentypen bezieht.

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