27.06.2014 Aufrufe

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

unter der Voraussetzung, dass allen Dritten diese Vereinbarung zur Abwicklung<br />

der Geschäftsprozesse nach Ziff. 1 unter Verwendung des von Ziff. 2 abweichenden<br />

Datenformats oder zugehöriger Nachrichtentypen auf Anfrage ebenfalls angeboten<br />

wird. Betreiber von <strong>Gas</strong>versorgungsnetzen haben den Wortlaut einer solchen<br />

Vereinbarung der Bundesnetzagentur vorzulegen, die Möglichkeit einer solchen<br />

Vereinbarung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Netznutzern auf<br />

Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung<br />

vorzulegen, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden<br />

kann.<br />

4. Der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach<br />

Ziff. 1 darf für eine mit dem Betreiber eines <strong>Gas</strong>versorgungsnetzes im Sinne von<br />

§ 3 Nr. 38 EnWG verbundene Vertriebsorganisation von Ziff. 2 abweichen, sofern<br />

dies diskriminierungsfrei erfolgt. Macht ein Netzbetreiber von dieser Ausnahme<br />

Gebrauch, hat er der Beschlusskammer vorab sowie auf Verlangen nachzuweisen,<br />

wie die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird. Er hat den Gebrauch auf<br />

seiner Internetseite anzuzeigen. Der Gebrauch ist bis zum 01.10.2010 befristet.<br />

5. In abgeschlossene sowie in neu abzuschließende Ausspeiseverträge ist folgende<br />

Regelung aufzunehmen:<br />

„Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit <strong>Gas</strong> erfolgt nach der<br />

von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse<br />

und Datenformate vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067) oder einer diese<br />

Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur.“<br />

6. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.<br />

7. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.<br />

Gründe<br />

I.<br />

Das vorliegende Verwaltungsverfahren betrifft die Festlegung der Geschäftsprozesse, die die<br />

Marktteilnehmer bei dem Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit <strong>Gas</strong> durchzuführen<br />

haben.<br />

1. Mit der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte im Jahr 1998 war das Ziel verbunden,<br />

dass Letztverbraucher ihren in Wettbewerb stehenden Energielieferanten eigenständig wählen<br />

können. Für die beim Wechsel des Lieferanten erforderliche Abwicklung existierten jedoch keine<br />

einheitlichen Geschäftsprozesse und Datenformate. Solche Geschäftsprozesse dienen der<br />

Konkretisierung der vom jeweiligen Marktteilnehmer vorzunehmenden Arbeitsschritte. Sie regeln<br />

die Bearbeitungsfrist, den Meldungsinhalt und den Meldungsempfänger. In Verbindung mit<br />

einheitlichen elektronischen Datenformaten erlauben sie die Verwendung moderner Kommunikationsmedien<br />

und damit die Automatisierung des anfallenden Datenaustauschs. Aus dem<br />

Fehlen solcher Geschäftsprozesse und Datenformate resultierten enorme Abwicklungsschwierigkeiten,<br />

Verzögerungen und Hindernisse bei der Belieferung durch neue Lieferanten, da diese<br />

mit jedem einzelnen Netzbetreiber die Ausgestaltung des Wechselprozesses im Rahmen eines

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!