27.06.2014 Aufrufe

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

GeLi Gas - ONTRAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

108<br />

Hiergegen wurde in einigen Stellungnahmen (bne u.a., EnBW) eingewandt, es sei nicht festgelegt,<br />

wie diese Mitteilungspflicht auszusehen habe (via Brief, Telefon, Email...). Es solle GPKE<br />

gefolgt werden, wonach dieser Mitteilungsprozess massenmarkttauglich, standardisierbar und<br />

aufwandsarm sein müsse. Dieser Einwand ist nicht begründet, da bereits im Entwurf eine<br />

explizite Festlegung (elektronische Übermittlung im Nachrichtentyp UTILMD) enthalten war. Die<br />

Einbeziehung der Meldung des Netzbetreibers, dass die ursprüngliche Netznutzungsabrechnung<br />

korrekt war, in den EDIFACT-Nachrichtenaustausch der Geschäftsprozesse entspricht den<br />

in GPKE (S. 89, Prozessschritt 9a, Spalte „Übertragungsformat“) geforderten Merkmalen der<br />

Massenmarkttauglichkeit und Standardisierbarkeit bei gleichzeitiger aufwandsarmer Durchführbarkeit.<br />

Die in den Stellungnahmen geforderte Etablierung einer individuellen Kontaktaufnahme<br />

durch die Marktbeteiligten ist daher als nicht sachgerecht anzusehen. Der Regelungsgegenstand<br />

des aktuellen Prozessschritts bezieht sich einzig auf die Übermittlung des Sachverhalts,<br />

dass die ursprüngliche Netznutzungsabrechnung aus Sicht des Netzbetreibers korrekt war. Die<br />

Klärung evtl. weiterhin bestehender unterschiedlicher Bewertungen des Inhalts der Netznutzungsabrechnung<br />

zwischen Lieferant und Netzbetreiber (insoweit für Ergänzung im Wege einer<br />

„redaktionellen Klarstellung“ BGW/VKU, HSE) ist nicht Gegenstand des hier zu beschreibenden<br />

Prozesses. Weitere Absprachen sind im Rahmen dieses Prozessschritts nicht notwendig, da der<br />

beidseitige Prüfungsprozess mit den vorhandenen Daten abgeschlossen und eine individuelle<br />

Kontaktaufnahme als festzulegender Prozess nicht massengeschäftstauglich ist. Selbstverständlich<br />

bleibt es den Beteiligten jedoch unbenommen, sich über die hier beschriebenen<br />

Prozesse hinaus im Konfliktfall individuell miteinander zu verständigen.<br />

In einer Reihe weiterer Stellungnahmen zu Prozessschritt 9a wurde kritisiert, dass UTILMD<br />

(derzeit) diesen Prozessschritt nicht ermögliche (BGW/VKU, E.ON, HSE, RWE). In einer<br />

Stellungnahme wurde lediglich auf den Unterschied zu GPKE hingewiesen (Schleupen). Der<br />

Einwand, dass der Nachrichtentyp UTILMD derzeit nicht für den Prozessschritt ausgelegt ist,<br />

bezieht sich nur auf den Status quo und nicht auf die Verwendungsmöglichkeit des Nachrichtentyps<br />

im Allgemeinen. Für die Geschäftsprozesse im <strong>Gas</strong>bereich liegen jedoch noch keine<br />

abschließend definierten Formatvorgaben des Nachrichtentyps UTILMD vor. Die Ergänzung<br />

aufgrund der inhaltlichen Anforderungen, die sich aus diesem Prozessschritt ergeben, erscheint<br />

sinnvoll und notwendig, da ohnehin gasspezifische Anforderungen bei der Formatgestaltung<br />

eingefügt werden müssen. Es handelt sich bei der auszutauschenden Information auch um eine<br />

Textinformation, so dass die Verwendung des EDIFACT-Nachrichtentyps UTILMD für den<br />

angestrebten Zweck prinzipiell möglich ist.<br />

(11) Prozessschritt 10 beinhaltet die Prüfung einer etwaigen neuen Netznutzungsabrechnung<br />

(Prozessschritt 9b) durch den Lieferanten. Hierzu wurde angemerkt, die Frist für diesen Prozessschritt<br />

sei „unverzüglich und nicht 5 WT“ (Werktage; Schleupen). Dies zielt offenbar auf eine<br />

Abweichung im Vergleich zu GPKE (S. 90, Prozessschritt 10), wo die Frist jedoch 10 Werktage<br />

beträgt. Inhaltlich weicht die vorliegende Festlegung nicht von GPKE ab. Der Unterschied ist

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!