Bebaute Flächen s<strong>in</strong>d: Gebäude und (zugehörige) Freiflächen wie Hofräume, Vorgärten, Hausgärten, Lagerplätze, und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung zuzuordnen s<strong>in</strong>d, sowie sonstige Freiflächen z.B. Bauplätze. Verkehrsflächen e<strong>in</strong>schließlich Wege und Plätze H<strong>in</strong>weis: Bei der hier verwendeten Def<strong>in</strong>ition werden wegen der Vergleichbarkeit mit dem nachfolgend beschriebenen Indikator B , die Betriebsflächen den Freiflächen zugerechnet. Die Verkehrsflächen werden zu den bebauten Flächen gezählt. 3. Quelle Die Daten s<strong>in</strong>d den Statistischen Jahrbüchern der LHM zu entnehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Daten jährlich zur Verfügung stehen. 4. E<strong>in</strong>schätzung des Indikators Der Indikator bietet die Möglichkeit, den jährlichen Siedlungsflächenzuwachs festzustellen. Durch die Kenntnis, was jährlich an Freiflächen für Siedlungszwecke verbraucht wird, kann <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Zielgröße festgestellt werden, ob sich die Siedlungsentwicklung an dem Ziel e<strong>in</strong>es sparsamen Umgangs mit dem Boden orientiert. 5. Zielgröße Die Enquete - Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ schlägt <strong>in</strong> ihrem Abschlussbericht (Konzept Nachhaltigkeit) vor, die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme bis zum Jahr 2010 auf 10 % der Werte von 1993-1995 zu reduzieren, also bundesweit von ca. 100 ha/Tag, auf 10 ha/Tag. Langfristig soll die Umwandlung von unbebauten Flächen <strong>in</strong> bebaute Flächen durch gleichzeitige Erneuerung (Entsiegelung u.a.) vollständig kompensiert werden. In München wurden von 1982 -1992 (Betrachtungszeitraum für die Analyse zur PERSPEKTIVE MÜN- CHEN) jährlich ca. 130 ha Freiflächen für Siedlungsmaßnahmen verbraucht. Greift man die Zielvorgabe der Enquete- Kommission als Diskussionsgrundlage auf, würde das für München e<strong>in</strong>e Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 13 ha/Jahr bedeuten. Bei e<strong>in</strong>er jährlichen Rate von 13 ha, würden die im Flächennutzungsplan bzw. <strong>in</strong> den Aktualisierungsentwürfen enthaltenen 1500 ha (neue Bauflächen, ohne § 34 - Flächen), für die nächsten 115 Jahre reichen. Im H<strong>in</strong>blick auf den Stellenwert Münchens als Oberzentrum ersche<strong>in</strong>t dieser Wert allerd<strong>in</strong>gs nicht sehr realistisch. Um aber trotzdem dem Ziel gerecht zu werden, dass auch noch nachfolgenden Generationen Siedlungsflächen zur Verfügung stehen, könnte folgende Betrachtung zugrundegelegt werden. Sollen die Flächen für e<strong>in</strong>e Generation (25 Jahre) ausreichen, liegt die maximale jährliche Verbrauchsrate bei 60 ha/Jahr. Bei der Betrachtung von zwei Generationen (50 Jahre), liegt die maximale jährliche Verbrauchsrate bei 30 ha /Jahr und bei e<strong>in</strong>em Zeitraum der drei Generationen umfasst (75 Jahre), liegt die Rate bei 20 ha/Jahr. Diese Verbrauchsraten sollen e<strong>in</strong>en Anhaltspunkt geben um die Entwicklung e<strong>in</strong>schätzen zu können. Sollten sich <strong>in</strong> ferner Zukunft Siedlungsflächenbedarfe über den Stand des derzeitigen FNP h<strong>in</strong>aus ergeben, kann selbstverständlich flexibel auf die jeweilige Situation reagiert werden. Mit der Leitl<strong>in</strong>ie „Entwicklung zukunftsfähiger Siedlungsstrukturen durch Qualifizierte Innenentwicklung“ wird u.a. das Ziel verfolgt, schonend mit der unvermehrbaren Ressource Boden umzugehen. Das Siedlungsmodell „kompakt, urban, grün“ betont den Vorrang der Innenentwicklung und des Flä- Anlage E, Seite 3
chenrecycl<strong>in</strong>gs vor dem weiteren Verbrauch von unbebauten Flächen und Außenentwicklung. Je mehr man dabei auf Umstrukturierungsflächen zurückgreift und kompakte, flächensparende Bauweisen umsetzt, um so weniger wird man auf das Flächenpotential der 1500 ha zurückgreifen müssen und um so stärker wird man sich dem Ziel e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung annähern. Als „Zielgröße“ wird e<strong>in</strong>e maximale Flächenverbrauchsrate von 30 ha /Jahr vorgeschlagen. Anlage E, Seite 4