Beschlussvorlae Projekt KOMPASS - Agenda 21 in München
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Teilzeitquote bei der Stadtverwaltung*<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
17%<br />
19 %<br />
<strong>21</strong>%<br />
23%<br />
0%<br />
1992 1994 1997 2000<br />
Die Reduzierung des Arbeitszeitmaßes erleichtert<br />
es ganz erheblich, Familie und Beruf<br />
mite<strong>in</strong>ander zu vere<strong>in</strong>baren. E<strong>in</strong>erseits können<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter familiäre<br />
Aufgaben übernehmen, ohne über längere<br />
Zeit ganz aus dem Beruf aussteigen zu müssen,<br />
andererseits kann der Arbeitgeber das<br />
Leistungspotential der mit erheblichem f<strong>in</strong>anziellen<br />
Aufwand aus- und fortgebildeten, erfahrenen<br />
Kräfte weiterh<strong>in</strong> für die Erfüllung der<br />
anstehenden Aufgaben nützen.<br />
*Im Laufe der Jahre wurden zur Ermittlung der<br />
Teilzeitquote unterschiedliche Datenbasen verwendet..<br />
Dies kann zu statistischen Unschärfen führen. Der Trend<br />
ist jedoch deutlich erkennbar.<br />
Trendentwicklung bei der Stadtverwaltung<br />
München<br />
Bereits <strong>in</strong> den 70er Jahren, als im Bayerischen<br />
Beamtengesetz erstmals die Möglichkeit von<br />
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen<br />
geschaffen wurde, hat die Landeshauptstadt<br />
München als e<strong>in</strong>e der ersten Arbeitgeber<strong>in</strong>nen<br />
des öffentlichen Dienstes die Initiative<br />
ergriffen und diese beamtenrechtlichen<br />
Möglichkeiten von Anfang an auch ihren<br />
Tarifbeschäftigten eröffnet, lange bevor <strong>in</strong> die<br />
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes 1994<br />
erstmals e<strong>in</strong>e entsprechende Grundlage<br />
aufgenommen wurde.<br />
Anträgen auf Teilzeitarbeit aus familiären<br />
Gründen wurde bei der Stadt seit den 70er<br />
Jahren äußerst großzügig stattgegeben. A-<br />
blehnungen wurden nicht ausgesprochen.<br />
Auch Teilzeitwünschen aus anderen als familiären<br />
Gründen – die Bandbreite geht von<br />
Teilzeit zum Studium oder zur Weiterbildung<br />
bis zur Teilzeit zur Verwirklichung persönlicher<br />
Lebensplanungen und Interessen – steht die<br />
Stadt offen gegenüber und entspricht ihnen,<br />
wenn irgend möglich.<br />
Schon die Teilzeitbekanntgabe vom<br />
13.07.1994 enthielt u.a. folgende Ziele der<br />
Landeshauptstadt München zum Thema<br />
Teilzeit:<br />
1. Teilzeit wird für Frauen und Männer als<br />
echte, eigenständige und gleichwertige<br />
Alternative zur Vollbeschäftigung akzeptiert.<br />
2. Stellen ohne Führungsaufgaben s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich teilbar.<br />
3. Das Teilzeitangebot <strong>in</strong> höheren Besoldungs-<br />
Vergütungs- und Lohngruppen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> Führungspositionen<br />
wird verbessert.<br />
E<strong>in</strong>e offene Informationspolitik und e<strong>in</strong>e Reihe<br />
von Maßnahmen (z.B. 1996: Teilzeitbroschüre<br />
für Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter,<br />
Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte<br />
zum Thema Teilzeit; Bauste<strong>in</strong> „Teilzeitarbeit”<br />
Anlage A. 2, Seite 16