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Beschlussvorlae Projekt KOMPASS - Agenda 21 in München

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Indikator-Datenblatt (POR 1)<br />

Ausbau von Teilzeitarbeit<br />

Erläuterung<br />

Teilzeitarbeit ist jede Beschäftigung mit e<strong>in</strong>er<br />

ger<strong>in</strong>geren Wochenarbeitszeit als der im<br />

Beamtenrecht (derzeit 40 Stunden/Woche)<br />

oder <strong>in</strong> den Tarifverträgen (derzeit 38,5<br />

Stunden/Woche) für Vollbeschäftigte<br />

festgelegten Wochenarbeitszeit.<br />

Häufig wird Teilzeitarbeit mit Halbtagsbeschäftigung<br />

gleichgesetzt. Diese Form ist zwar<br />

nach wie vor verbreitet, darüber h<strong>in</strong>aus<br />

existieren jedoch bei der Landeshauptstadt<br />

München viele andere Arbeitszeitmodelle für<br />

Teilzeitbeschäftigte. Für die Verteilung der<br />

vere<strong>in</strong>barten reduzierten Wochenarbeitszeit<br />

auf die Wochentage oder unter bestimmten<br />

Voraussetzungen sogar auf Monate und auf<br />

Jahre gibt es viele Möglichkeiten. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus existiert e<strong>in</strong>e Reihe von anderen<br />

Teilzeitformen wie z.B. Sabbatical oder<br />

Altersteilzeit. Je nach Zielsetzung und Steuerungs<strong>in</strong>halt<br />

kann e<strong>in</strong>e andere Def<strong>in</strong>ition von<br />

Teilzeit verwendet werden.<br />

Ziele<br />

Aus den „Leitsätzen 2000 zur Chancengleichheit<br />

von Frauen”:<br />

1. Teilzeitbeschäftigung stellt für Frauen<br />

und Männer bei der Stadt e<strong>in</strong>e eigenständige<br />

und gleichwertige Alternative<br />

zur Vollzeittätigkeit dar.<br />

2. Jede Stelle ist grundsätzlich teilbar.<br />

3. Alle Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen<br />

haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf der<br />

Stelle ihrer bisherigen Vollzeit-E<strong>in</strong>gruppierung<br />

soweit dienstlich vertretbar.<br />

4. Die gesetzlichen und tarifvertraglichen<br />

Regelungen zum Thema Teilzeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

ihrer vollen Anwendung sichergestellt.<br />

S<strong>in</strong>d seitens des Gesetzgebers<br />

Ermessensspielräume e<strong>in</strong>geräumt, so<br />

werden diese zugunsten der Teilzeitkräfte<br />

genutzt.<br />

5. Die Stadt München schöpft alle Möglichkeiten<br />

aus, den Teilzeitbeschäftigten<br />

gleichwertige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten<br />

wie Vollzeitbeschäftigten<br />

zu bieten.<br />

6. Die Rückkehr zur Vollbeschäftigung<br />

bzw. die Aufstockung des Stundenmaßes<br />

ist entsprechend der im S<strong>in</strong>ne<br />

der Betroffenen gefassten städtischen<br />

Regelungen gewährleistet.<br />

7. Über Arbeitszeitmodelle sowie über<br />

Rechte, Möglichkeiten und Auswirkungen<br />

e<strong>in</strong>er Tätigkeit mit verr<strong>in</strong>gertem<br />

Stundenmaß erhalten alle <strong>in</strong>teressierten<br />

Personen e<strong>in</strong>e ausführliche schriftliche<br />

Information sowie e<strong>in</strong>e kompetente<br />

mündliche Beratung.<br />

8. Vorgesetzte gehen mit Teilzeitwünschen<br />

offen und konstruktiv um, wirken<br />

beruflichen Nachteilen entgegen, begleiten<br />

Teilzeitkräfte <strong>in</strong> der Anfangsphase<br />

<strong>in</strong>tensiv und sorgen für e<strong>in</strong> faires<br />

Mite<strong>in</strong>ander von Teilzeit- und Vollzeitkräften<br />

<strong>in</strong> ihrem Bereich.<br />

Def<strong>in</strong>ition<br />

Teilzeitquote = Zahl der Teilzeitbeschäftigten<br />

durch die Zahl der aktiv Beschäftigten. PeCon<br />

wird im Rahmen des Gleichstellungscontroll<strong>in</strong>gs<br />

die E<strong>in</strong>zeldaten „Teilzeitbeschäftigte” und<br />

„Aktiv Beschäftigte” noch abschließend<br />

def<strong>in</strong>ieren.<br />

Beziehung<br />

Teilzeitarbeit hat e<strong>in</strong>e erhebliche beschäftigungspolitische<br />

Bedeutung. Durch den Ausbau<br />

von Teilzeitarbeit können Arbeitsplätze<br />

gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen<br />

werden. Darüber h<strong>in</strong>aus ist nichtdiskrim<strong>in</strong>ierende<br />

Teilzeit für die tatsächliche Durchsetzung<br />

der Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung.<br />

Anlage A. 2, Seite 15

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