Beschlussvorlae Projekt KOMPASS - Agenda 21 in München
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Indikator-Datenblatt (POR 1)<br />
Ausbau von Teilzeitarbeit<br />
Erläuterung<br />
Teilzeitarbeit ist jede Beschäftigung mit e<strong>in</strong>er<br />
ger<strong>in</strong>geren Wochenarbeitszeit als der im<br />
Beamtenrecht (derzeit 40 Stunden/Woche)<br />
oder <strong>in</strong> den Tarifverträgen (derzeit 38,5<br />
Stunden/Woche) für Vollbeschäftigte<br />
festgelegten Wochenarbeitszeit.<br />
Häufig wird Teilzeitarbeit mit Halbtagsbeschäftigung<br />
gleichgesetzt. Diese Form ist zwar<br />
nach wie vor verbreitet, darüber h<strong>in</strong>aus<br />
existieren jedoch bei der Landeshauptstadt<br />
München viele andere Arbeitszeitmodelle für<br />
Teilzeitbeschäftigte. Für die Verteilung der<br />
vere<strong>in</strong>barten reduzierten Wochenarbeitszeit<br />
auf die Wochentage oder unter bestimmten<br />
Voraussetzungen sogar auf Monate und auf<br />
Jahre gibt es viele Möglichkeiten. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus existiert e<strong>in</strong>e Reihe von anderen<br />
Teilzeitformen wie z.B. Sabbatical oder<br />
Altersteilzeit. Je nach Zielsetzung und Steuerungs<strong>in</strong>halt<br />
kann e<strong>in</strong>e andere Def<strong>in</strong>ition von<br />
Teilzeit verwendet werden.<br />
Ziele<br />
Aus den „Leitsätzen 2000 zur Chancengleichheit<br />
von Frauen”:<br />
1. Teilzeitbeschäftigung stellt für Frauen<br />
und Männer bei der Stadt e<strong>in</strong>e eigenständige<br />
und gleichwertige Alternative<br />
zur Vollzeittätigkeit dar.<br />
2. Jede Stelle ist grundsätzlich teilbar.<br />
3. Alle Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen<br />
haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf der<br />
Stelle ihrer bisherigen Vollzeit-E<strong>in</strong>gruppierung<br />
soweit dienstlich vertretbar.<br />
4. Die gesetzlichen und tarifvertraglichen<br />
Regelungen zum Thema Teilzeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
ihrer vollen Anwendung sichergestellt.<br />
S<strong>in</strong>d seitens des Gesetzgebers<br />
Ermessensspielräume e<strong>in</strong>geräumt, so<br />
werden diese zugunsten der Teilzeitkräfte<br />
genutzt.<br />
5. Die Stadt München schöpft alle Möglichkeiten<br />
aus, den Teilzeitbeschäftigten<br />
gleichwertige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten<br />
wie Vollzeitbeschäftigten<br />
zu bieten.<br />
6. Die Rückkehr zur Vollbeschäftigung<br />
bzw. die Aufstockung des Stundenmaßes<br />
ist entsprechend der im S<strong>in</strong>ne<br />
der Betroffenen gefassten städtischen<br />
Regelungen gewährleistet.<br />
7. Über Arbeitszeitmodelle sowie über<br />
Rechte, Möglichkeiten und Auswirkungen<br />
e<strong>in</strong>er Tätigkeit mit verr<strong>in</strong>gertem<br />
Stundenmaß erhalten alle <strong>in</strong>teressierten<br />
Personen e<strong>in</strong>e ausführliche schriftliche<br />
Information sowie e<strong>in</strong>e kompetente<br />
mündliche Beratung.<br />
8. Vorgesetzte gehen mit Teilzeitwünschen<br />
offen und konstruktiv um, wirken<br />
beruflichen Nachteilen entgegen, begleiten<br />
Teilzeitkräfte <strong>in</strong> der Anfangsphase<br />
<strong>in</strong>tensiv und sorgen für e<strong>in</strong> faires<br />
Mite<strong>in</strong>ander von Teilzeit- und Vollzeitkräften<br />
<strong>in</strong> ihrem Bereich.<br />
Def<strong>in</strong>ition<br />
Teilzeitquote = Zahl der Teilzeitbeschäftigten<br />
durch die Zahl der aktiv Beschäftigten. PeCon<br />
wird im Rahmen des Gleichstellungscontroll<strong>in</strong>gs<br />
die E<strong>in</strong>zeldaten „Teilzeitbeschäftigte” und<br />
„Aktiv Beschäftigte” noch abschließend<br />
def<strong>in</strong>ieren.<br />
Beziehung<br />
Teilzeitarbeit hat e<strong>in</strong>e erhebliche beschäftigungspolitische<br />
Bedeutung. Durch den Ausbau<br />
von Teilzeitarbeit können Arbeitsplätze<br />
gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen<br />
werden. Darüber h<strong>in</strong>aus ist nichtdiskrim<strong>in</strong>ierende<br />
Teilzeit für die tatsächliche Durchsetzung<br />
der Gleichstellung von Frauen und<br />
Männern e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung.<br />
Anlage A. 2, Seite 15