Beschlussvorlae Projekt KOMPASS - Agenda 21 in München
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C Indikator: Zertifizierte Unternehmensstandorte nach der Öko-Audit Verordnung (EMAS) <strong>in</strong><br />
München und der Beitrag von Ökoprofit München<br />
1. Problemanalyse/ Ziel<br />
E<strong>in</strong> wesentliches Ziel e<strong>in</strong>er nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Realisierung e<strong>in</strong>er ökologischen<br />
Wirtschaftsweise. D.h. beispielsweise, der E<strong>in</strong>satz natürlicher, nicht regenerierbarer Ressourcen<br />
bei Produktion und Konsum soll auf e<strong>in</strong> notwendiges M<strong>in</strong>imum begrenzt werden.<br />
Der Indikator ZERTIFIZIERTE UNTERNEHMENSSTANDORTE NACH DER ÖKO-AUDIT VERORD-<br />
NUNG (EMAS) IN MÜNCHEN UND DER BEITRAG VON ÖKOPROFIT MÜNCHEN versucht hierbei die<br />
unternehmerische, d.h. betriebliche Ebene zu fassen. Ziel ist es, die kont<strong>in</strong>uierliche Verbesserung des<br />
betrieblichen Umweltschutzes sowie die Förderung umweltschonender Produktionstechniken durch diese<br />
Leitgröße zu erfassen und darzustellen.<br />
2. Def<strong>in</strong>ition des Indikators<br />
Das Öko-Audit ist e<strong>in</strong> System zur Beförderung und kont<strong>in</strong>uierlichen Verbesserung des betrieblichen<br />
Umweltschutzes. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an diesem EU-weiten System für Umweltmanagement<br />
und Umweltbetriebsprüfung freiwillig zu beteiligen. Das Öko-Audit Verfahren existiert seit<br />
1993, wobei anfangs nur Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe teilnehmen konnten; seit 1998<br />
ist es auch Unternehmen des Dienstleistungsbereiches (Handel, Verkehr, Banken, Kommunen) möglich,<br />
sich am Öko-Audit zu beteiligen. Gesetzliche Grundlage des Öko-Audits ist die vom Rat der Europäischen<br />
Geme<strong>in</strong>schaft erlassene Verordnung über „die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen<br />
an e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>schaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“.<br />
Zum Verfahren des Öko-Audits:<br />
Die Teilnahme am Öko-Audit sieht für die jeweiligen Unternehmen verschiedene, aufe<strong>in</strong>ander aufbauende<br />
Verfahrensschritte vor:<br />
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Öko-Audit ist, dass sich das Unternehmen <strong>in</strong> schriftlicher<br />
Form zum Umweltschutz verpflichten muss.<br />
Es folgt e<strong>in</strong>e Umweltbetriebsprüfung auf deren Grundlage e<strong>in</strong> Umweltprogramm für das Unternehmen<br />
erarbeitet wird.<br />
Die erfolgreiche Umsetzung dieses Umweltprogramms erfordert die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aller Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
und Mitarbeiter. E<strong>in</strong> Umweltmanagementsystem ist daher aufzubauen.<br />
S<strong>in</strong>d diese Schritte vollzogen so ist vom Unternehmen e<strong>in</strong>e Umwelterklärung zu erstellen, die die<br />
Öffentlichkeit aber auch die Geschäftspartner über die <strong>in</strong> diesem Betrieb gesetzten Umweltschutzziele<br />
<strong>in</strong>formiert.<br />
E<strong>in</strong> Gutachter muss diese Erklärung prüfen und für gültig erklären. Das Unternehmen kann sich daraufh<strong>in</strong><br />
(bei Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern) registrieren lassen und ist berechtigt<br />
se<strong>in</strong>e Teilnahme am Öko-Audit imagefördernd e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
In periodisch stattf<strong>in</strong>denden Betriebsprüfungen wird die Erfüllung der für das jeweilige Unternehmen<br />
festgelegten Umweltschutzziele überprüft.<br />
E<strong>in</strong>e Teilnahme am Öko-Audit Verfahren br<strong>in</strong>gt den Unternehmen nicht nur Image- (z.B. Profilierung als<br />
umweltfreundliches Unternehmen), sondern auch Kostenvorteile (Aufdecken von Rationalisierungspotentialen,<br />
Kostene<strong>in</strong>sparungen z.B. im Bereich<br />
Energie oder Entsorgung, aber auch vere<strong>in</strong>fachter Zugang zu öffentlichen Fördermitteln oder günstigeren<br />
Bankkrediten).<br />
Anlage E, Seite 9