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Beschlussvorlae Projekt KOMPASS - Agenda 21 in München

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C Indikator: Zertifizierte Unternehmensstandorte nach der Öko-Audit Verordnung (EMAS) <strong>in</strong><br />

München und der Beitrag von Ökoprofit München<br />

1. Problemanalyse/ Ziel<br />

E<strong>in</strong> wesentliches Ziel e<strong>in</strong>er nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Realisierung e<strong>in</strong>er ökologischen<br />

Wirtschaftsweise. D.h. beispielsweise, der E<strong>in</strong>satz natürlicher, nicht regenerierbarer Ressourcen<br />

bei Produktion und Konsum soll auf e<strong>in</strong> notwendiges M<strong>in</strong>imum begrenzt werden.<br />

Der Indikator ZERTIFIZIERTE UNTERNEHMENSSTANDORTE NACH DER ÖKO-AUDIT VERORD-<br />

NUNG (EMAS) IN MÜNCHEN UND DER BEITRAG VON ÖKOPROFIT MÜNCHEN versucht hierbei die<br />

unternehmerische, d.h. betriebliche Ebene zu fassen. Ziel ist es, die kont<strong>in</strong>uierliche Verbesserung des<br />

betrieblichen Umweltschutzes sowie die Förderung umweltschonender Produktionstechniken durch diese<br />

Leitgröße zu erfassen und darzustellen.<br />

2. Def<strong>in</strong>ition des Indikators<br />

Das Öko-Audit ist e<strong>in</strong> System zur Beförderung und kont<strong>in</strong>uierlichen Verbesserung des betrieblichen<br />

Umweltschutzes. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an diesem EU-weiten System für Umweltmanagement<br />

und Umweltbetriebsprüfung freiwillig zu beteiligen. Das Öko-Audit Verfahren existiert seit<br />

1993, wobei anfangs nur Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe teilnehmen konnten; seit 1998<br />

ist es auch Unternehmen des Dienstleistungsbereiches (Handel, Verkehr, Banken, Kommunen) möglich,<br />

sich am Öko-Audit zu beteiligen. Gesetzliche Grundlage des Öko-Audits ist die vom Rat der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft erlassene Verordnung über „die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen<br />

an e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>schaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“.<br />

Zum Verfahren des Öko-Audits:<br />

Die Teilnahme am Öko-Audit sieht für die jeweiligen Unternehmen verschiedene, aufe<strong>in</strong>ander aufbauende<br />

Verfahrensschritte vor:<br />

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Öko-Audit ist, dass sich das Unternehmen <strong>in</strong> schriftlicher<br />

Form zum Umweltschutz verpflichten muss.<br />

Es folgt e<strong>in</strong>e Umweltbetriebsprüfung auf deren Grundlage e<strong>in</strong> Umweltprogramm für das Unternehmen<br />

erarbeitet wird.<br />

Die erfolgreiche Umsetzung dieses Umweltprogramms erfordert die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung aller Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitarbeiter. E<strong>in</strong> Umweltmanagementsystem ist daher aufzubauen.<br />

S<strong>in</strong>d diese Schritte vollzogen so ist vom Unternehmen e<strong>in</strong>e Umwelterklärung zu erstellen, die die<br />

Öffentlichkeit aber auch die Geschäftspartner über die <strong>in</strong> diesem Betrieb gesetzten Umweltschutzziele<br />

<strong>in</strong>formiert.<br />

E<strong>in</strong> Gutachter muss diese Erklärung prüfen und für gültig erklären. Das Unternehmen kann sich daraufh<strong>in</strong><br />

(bei Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern) registrieren lassen und ist berechtigt<br />

se<strong>in</strong>e Teilnahme am Öko-Audit imagefördernd e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

In periodisch stattf<strong>in</strong>denden Betriebsprüfungen wird die Erfüllung der für das jeweilige Unternehmen<br />

festgelegten Umweltschutzziele überprüft.<br />

E<strong>in</strong>e Teilnahme am Öko-Audit Verfahren br<strong>in</strong>gt den Unternehmen nicht nur Image- (z.B. Profilierung als<br />

umweltfreundliches Unternehmen), sondern auch Kostenvorteile (Aufdecken von Rationalisierungspotentialen,<br />

Kostene<strong>in</strong>sparungen z.B. im Bereich<br />

Energie oder Entsorgung, aber auch vere<strong>in</strong>fachter Zugang zu öffentlichen Fördermitteln oder günstigeren<br />

Bankkrediten).<br />

Anlage E, Seite 9

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