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Einführung in die Philosophie der Neuzeit

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Ich habe dabei zunächst darauf h<strong>in</strong>gewiesen, wie Hobbes reason, Vernunft, bestimmt.Reason ist bei Hobbes reckon<strong>in</strong>g. E<strong>in</strong>e solche Bestimmung <strong>der</strong> Vernunft ist natürlich auchauf den grundlegenden Materialismus abgestimmt. Wenn wir den Menschen betrachten,wie er sich im Naturzustand bef<strong>in</strong>det und ihn dann verlässt, dann gehört dazu nichtsan<strong>der</strong>es als Berechnung, sowohl im Naturzustand als auch an <strong>der</strong> Stelle se<strong>in</strong>esVerlassens.Im Naturzustand geht es dem Menschen darum, zu überleben. Das kann er nur, <strong>in</strong>dem ersich <strong>die</strong> Mittel sichert, mit und von denen er nichts an<strong>der</strong>es als leben kann (selbst wennHobbes auch von Vergnügen spricht, geht es zunächst um <strong>die</strong> bloße Selbsterhaltung).Dabei besteht <strong>die</strong> Rechnung schon dar<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Mensch kalkulieren kann, wie <strong>der</strong> sich<strong>die</strong> Mittel gegen e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> mehrere An<strong>der</strong>e sichert, d.h. wie er den o<strong>der</strong> <strong>die</strong> An<strong>der</strong>en <strong>in</strong>Schach hält bzw. tötet. Das bedeutet natürlich auch, er muss im Blick haben, wie <strong>die</strong>An<strong>der</strong>en ihn nicht töten können. Es geht um Sicherheit - und wenn ich nicht sehen würde,dass es e<strong>in</strong> wenig fragwürdig ist, hier an <strong>die</strong> certitudo des cogito bei Descartes zuer<strong>in</strong>nern, dass wir also am Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wissenschaft e<strong>in</strong>e absolut sichere Erkenntnisbrauchen - dann würde ich eben doch genau daran er<strong>in</strong>nern. - Mit an<strong>der</strong>en Worten: <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Neuzeit</strong> geht es vielfach darum, den Menschen <strong>in</strong> Sicherheit zu br<strong>in</strong>gen. Leibniz ist e<strong>in</strong>Miterf<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Lebensversicherung, d.h. ihrer mathematischen Ermöglichung. Das ist e<strong>in</strong>bemerkenswertes Phänomen, f<strong>in</strong>de ich.So rechnet sich dann auch <strong>der</strong> Mensch vernünftig aus, dass er im Naturzustand wenigerÜberlebenschancen hat als im Staat. Jedenfalls hat er im Staat, wie wir sehen werden,nicht stets damit zu tun, für se<strong>in</strong> bloßes Überleben zu arbeiten. Die ständige Furcht vore<strong>in</strong>em gewaltsamen Tod bei gleichzeitigem Verlangen nach D<strong>in</strong>gen, <strong>die</strong> das Lebenangenehm machen, führen dazu, dass <strong>der</strong> Mensch sich e<strong>in</strong>verstanden erklärt, e<strong>in</strong>enVertrag abzuschließen. Die Vernunft legt, so Hobbes, geeignete Friedensartikel nahe, auf<strong>der</strong>en Grundlage dann <strong>der</strong> Vertrag geschlossen werden könne.Diese Friedensartikel (Friede ist bei Hobbes Nicht-Krieg) s<strong>in</strong>d Naturgesetze, sagt Hobbes.E<strong>in</strong> Naturgesetz, e<strong>in</strong>e lex naturalis, wird unterschieden vom jus naturale, vom Naturrecht.Über das sagt Hobbes, dass <strong>der</strong> Mensch von Natur aus das Recht habe, se<strong>in</strong>er Freiheitgemäß alles für se<strong>in</strong>e Selbsterhaltung zu tun, d.h. se<strong>in</strong>e ihm zur Verfügung stehendeMacht dafür e<strong>in</strong>zusetzen. Dieses Naturrecht wird <strong>der</strong> Mensch auch im Staat nichtverlieren. Hobbes geht davon aus, dass <strong>der</strong> Mensch z.B. von Natur das Recht dazu hat,sich <strong>der</strong> Polizei zu wi<strong>der</strong>setzen, wenn <strong>die</strong> ihm se<strong>in</strong>e Freiheit nehmen will (Freiheit heißt fürHobbes, sich frei bewegen zu können). D.h. freilich nicht, dass <strong>die</strong> Polizei ke<strong>in</strong> Rechthabe, sie ihm zu nehmen. Im Gegenteil, wie wir sehen werden.47

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