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Research Directory of the Brandenburg University of Applied Sciences

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neralüberholung zu zeigen ist. Gegen diese Lösung<br />

sprechen folgende Argumente:<br />

� Der Aufwandausweis erfolgt jetzt im Zeitpunkt des<br />

Geldflusses. Nach den Regeln der kaufmännischen<br />

Buchführung (accrual accounting) soll der Aufwand<br />

aber im Zeitpunkt seiner wirtschaftlichen Verursachung<br />

gezeigt werden. Dieses Prinzip wird hier<br />

durchbrochen.<br />

� In den Jahren 1 bis 3 wird ein zu hoher Gewinn<br />

gezeigt, da die Abnutzung des Motors mit einem zu<br />

geringen Betrag im Aufwand enthalten ist.<br />

� Im vierten Jahr erfolgt dann die Umkehrung, da der in<br />

den Vorjahren entstandene Wertverzehr an dem Motor<br />

nun aperiodisch in einer einzigen Periode ausgewiesen<br />

wird. Dies widerspricht dem Verursachungsprinzip.<br />

Die neue Lösung aufgrund des BilMoG führt also nicht<br />

mehr zu einer periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen,<br />

sondern weist Aufwendungen aus mehreren<br />

Perioden zufällig einer einzigen Periode zu 16 . Damit<br />

wird ein Grundprinzip des HGB und generell der<br />

kaufmännischen Buchführung verletzt. Von einer sachgerechteren<br />

Information durch die neue HGB-Regelung<br />

kann deshalb nicht gesprochen werden, sondern es<br />

wird durch das BilMoG die Ertragslage nicht mehr zutreffend<br />

dargestellt, da für die Fortführung des Unternehmens<br />

erforderliche Aufwendungen nicht bzw. zu<br />

spät gezeigt werden 17 .<br />

Durch die verursachungsgerechte Periodisierung von<br />

Aufwendungen und Erträgen soll die Leistung eines<br />

Unternehmens in einer Periode sachgerecht dargestellt<br />

werden. Die schnellere Abnutzung des Motors im Verhältnis<br />

zur (Rest-)Maschine stellt einen Wertverzehr<br />

der jeweiligen Periode dar. Der Ersatzmotor wird zwar<br />

formal eingebaut, um mit der Maschine auch in Zukunft<br />

weiterarbeiten zu können. Jedoch ist die Maschine<br />

ohne den neuen Motor nicht mehr betriebsbereit<br />

und damit erheblich wertgemindert. Dies wird auch dadurch<br />

deutlich, dass ein gedachter Käufer dieser Ma-<br />

16<br />

Vgl. ergänzend ADS 6. Aufl. 1998, § 249 Tz. 192.<br />

17<br />

Vgl. Husemann, Walter/H<strong>of</strong>er, Heinz: Die Abschaffung der<br />

Aufwandsrückstellungen nach dem BilMoG-RegE – Ist der<br />

Component Approach der IFRS auch eine Alternative im HGB-<br />

Abschluss? – , in: DB 49/2008, S. 2661-2666.<br />

18<br />

BFH vom 15.02.1955 I 54/54 U, BStBl 1955 III, S. 172.<br />

19<br />

Für Einzelheiten zum Komponentenansatz vgl. Engel-Ciric,<br />

Dejan: Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach dem<br />

Komponentenansatz (IAS 16), in: BC 2005, S. 25-30; Tanski,<br />

Joachim S.: Sachanlagen, München 2006, S. 56-61.<br />

20<br />

Vgl. Prinz, Markus: Bilanzierung von Rückstellungen nach dem<br />

BilMoG, in: BBK (2008), Fach 12, S. 7049-7058; Tanski,<br />

Wissenschaftliche Beiträge – Fachbereich Wirtschaft<br />

Scientific Articles – Economy Department<br />

schine einen Kaufpreisabschlag in Höhe des Motorwertes<br />

machen würde.<br />

Sehr früh hat deshalb schon der BFH festgestellt: „Der<br />

Aufwand muß an dem Verzehr gemessen werden, der<br />

bei dem Wirtschaftsgut eingetreten ist. Er zeigt sich zunächst<br />

in der Minderung der Nutzungsfähigkeit, deren<br />

Ausgleich die Abnutzungsabsetzungen dienen.“ 18 Dieser<br />

Grundüberlegung folgen die IFRS in unserem Beispiel<br />

mit dem Komponentenansatz (IAS 16.43) 19 . Aufgrund<br />

dieses Ansatzes ist eine Anlage für Zwecke der<br />

Abschreibung (nicht für die generelle Bewertung) in<br />

ihre Komponenten zu zerlegen, wenn jede einzelne<br />

festgestellte Komponente einen bedeutsamen (significant)<br />

Wertanteil an der Gesamtanlage (IAS 16.43 und<br />

16.44) und eine unterschiedliche Nutzungsdauer (IAS<br />

16.45) hat. Dies führt im Ergebnis dazu, dass eine präzisere<br />

Aufteilung der Wertminderungen auf die einzelnen<br />

Perioden erfolgt als bei einer einheitlichen Abschreibung<br />

der gesamten Anlage.<br />

Der Vermögenswert muss/kann nach dem sog. Komponentenansatz<br />

in eine „motorlose Maschine“ und in<br />

einen Motor aufgeteilt werden (vgl. IAS 16.43 und 16.44<br />

sowie IAS 16.9 und IAS 16.13). Die Maschine wird jährlich<br />

mit 68.000 € (680.000 / 10) abgeschrieben, der<br />

Motor jährlich mit 30.000 € (120.000 / 4). Nach Einbau<br />

des neuen Motors ist dieser dann jährlich mit 20.000 €<br />

(120.000 / 6) abzuschreiben.<br />

Schaut man sich die Ergebnisse an, so kommt man zu<br />

der überraschenden Feststellung, dass die Lösung nach<br />

HGB-alt relativ nahe am IFRS-Ergebnis war 20 , während<br />

HGB-neu Abschreibung Rückstellung Summe<br />

1. Jahr 80.000 80.000<br />

2. Jahr 80.000 80.000<br />

3. Jahr 80.000 80.000<br />

4. Jahr 80.000 120.000 200.000<br />

5. Jahr 80.000 80.000<br />

6. Jahr 80.000 80.000<br />

7. Jahr 80.000 80.000<br />

8. Jahr 80.000 80.000<br />

9. Jahr 80.000 80.000<br />

10. Jahr 80.000 80.000<br />

Summe 800.000 120.000 920.000<br />

Forschungsbericht <strong>Research</strong> Report 2007 – 2010 145

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