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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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VI. Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter,<br />

M. Cavegn)<br />

1. Einleitung<br />

Im vorliegenden Kapitel wird aufgezeigt, wie die<br />

Sicherheit der PW-Insassen erhöht werden kann,<br />

indem direkt auf die Fahrzeuglenkenden Einfluss<br />

genommen wird. Nicht an dieser Stelle thematisiert<br />

werden sicherheitserhöhende Präventionsmöglichkeiten,<br />

die indirekt auf den Lenker<br />

(insbesondere sein Fahrverhalten) einwirken. Indirekte<br />

Massnahmen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnologie<br />

– wie z. B. diverse Fahrassistenzsysteme<br />

dies leisten – werden im Kap. VII thematisiert. Indirekte<br />

Massnahmen im Bereich Infrastruktur – wie<br />

z. B. signalisierte Geschwindigkeiten – werden im<br />

Kap. VIII thematisiert.<br />

Der Schwerpunkt der hier diskutierten Interventionsansätze<br />

richtet sich auf die primäre Prävention<br />

(Verhinderung von Unfällen mit Schwerverletzten<br />

oder Getöteten). Massnahmen im Bereich der<br />

Sek<strong>und</strong>ärprävention, wie z. B. das Gurtentragverhalten<br />

bzw. die korrekte Nutzung von Rückhaltesystemen<br />

bei Kindern, werden nur am Rand thematisiert.<br />

Massnahmen im Rahmen der tertiären<br />

Prävention (z. B. das Nothelfer-Wissen der PW-<br />

Insassen) werden nicht diskutiert.<br />

Die Erarbeitung der Massnahmen erfolgt zweistufig.<br />

In einem 1. Schritt werden übergeordnete Präventionsziele<br />

festgelegt (z. B. keine Fahrten in<br />

angetrunkenem Zustand). In einem 2. Schritt werden<br />

Präventionsmassnahmen formuliert, wie<br />

diese Ziele erreicht werden können (zur Verhinderung<br />

von FiaZ z. B. Alkoholkampagne, Nachschulungskurse<br />

für FiaZ-Fahrer, 0,0 ‰ für Neulenkende usw.).<br />

Die Ausführungen gliedern sich nach den Fakto-<br />

ren Fahreignung, Fahrkompetenz, Fahrfähig-<br />

keit <strong>und</strong> nach sicherheitsrelevanten Aspekten des<br />

aktuellen Fahrverhaltens (Definitionen: Kap. V.2).<br />

2. Massnahmen<br />

2.1 Fahreignung<br />

2.1.1 Ausgangslage<br />

Die Fahreignung umfasst alle körperlichen, geistigen<br />

<strong>und</strong> charakterlichen Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für das<br />

sichere Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr.<br />

Krankheiten oder natürliche altersbedingte Ver-<br />

änderungen können zu schwerwiegenden kogniti-<br />

ven 8 oder körperlich-motorischen Einschränkungen,<br />

aber auch zu schweren Beeinträchtigungen im Seh-<br />

oder Hörvermögen führen. Dies kann so weit gehen,<br />

dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen medizini-<br />

schen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.<br />

Eine charakterliche Nichteignung liegt vor, wenn<br />

jemand aufgr<strong>und</strong> seines bisherigen Verhaltens<br />

nicht Gewähr bietet, sich künftig beim Führen<br />

eines Motorfahrzeugs an die Vorschriften zu halten<br />

<strong>und</strong> auf andere Rücksicht zu nehmen9 .<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

8 Beispiel einer kognitiven Nichteignung: Bei eine Person mit<br />

ausgeprägter Alkoholproblematik zeigt sich in der verkehrspsychologischen<br />

Untersuchung ihrer Hirnleistungsfähigkeit,<br />

dass der jahrelange chronische Alkoholüberkonsum bereits<br />

Hirnschäden verursacht hat [96].<br />

9 Beispiel einer charakterlichen Nichteignung: Eine betroffene<br />

Person zeigt im Rahmen der verkehrspsychologischen Fahreignungs-Begutachtung<br />

keinerlei Problembewusstsein, sondern<br />

macht geltend, dass die bisherigen Trunkenheitsfahrten<br />

ausschliesslich dumme Zufälle <strong>und</strong> grosses Pech gewesen<br />

seien [96].<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 117

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