Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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VI. Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter,<br />
M. Cavegn)<br />
1. Einleitung<br />
Im vorliegenden Kapitel wird aufgezeigt, wie die<br />
Sicherheit der PW-Insassen erhöht werden kann,<br />
indem direkt auf die Fahrzeuglenkenden Einfluss<br />
genommen wird. Nicht an dieser Stelle thematisiert<br />
werden sicherheitserhöhende Präventionsmöglichkeiten,<br />
die indirekt auf den Lenker<br />
(insbesondere sein Fahrverhalten) einwirken. Indirekte<br />
Massnahmen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnologie<br />
– wie z. B. diverse Fahrassistenzsysteme<br />
dies leisten – werden im Kap. VII thematisiert. Indirekte<br />
Massnahmen im Bereich Infrastruktur – wie<br />
z. B. signalisierte Geschwindigkeiten – werden im<br />
Kap. VIII thematisiert.<br />
Der Schwerpunkt der hier diskutierten Interventionsansätze<br />
richtet sich auf die primäre Prävention<br />
(Verhinderung von Unfällen mit Schwerverletzten<br />
oder Getöteten). Massnahmen im Bereich der<br />
Sek<strong>und</strong>ärprävention, wie z. B. das Gurtentragverhalten<br />
bzw. die korrekte Nutzung von Rückhaltesystemen<br />
bei Kindern, werden nur am Rand thematisiert.<br />
Massnahmen im Rahmen der tertiären<br />
Prävention (z. B. das Nothelfer-Wissen der PW-<br />
Insassen) werden nicht diskutiert.<br />
Die Erarbeitung der Massnahmen erfolgt zweistufig.<br />
In einem 1. Schritt werden übergeordnete Präventionsziele<br />
festgelegt (z. B. keine Fahrten in<br />
angetrunkenem Zustand). In einem 2. Schritt werden<br />
Präventionsmassnahmen formuliert, wie<br />
diese Ziele erreicht werden können (zur Verhinderung<br />
von FiaZ z. B. Alkoholkampagne, Nachschulungskurse<br />
für FiaZ-Fahrer, 0,0 ‰ für Neulenkende usw.).<br />
Die Ausführungen gliedern sich nach den Fakto-<br />
ren Fahreignung, Fahrkompetenz, Fahrfähig-<br />
keit <strong>und</strong> nach sicherheitsrelevanten Aspekten des<br />
aktuellen Fahrverhaltens (Definitionen: Kap. V.2).<br />
2. Massnahmen<br />
2.1 Fahreignung<br />
2.1.1 Ausgangslage<br />
Die Fahreignung umfasst alle körperlichen, geistigen<br />
<strong>und</strong> charakterlichen Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für das<br />
sichere Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr.<br />
Krankheiten oder natürliche altersbedingte Ver-<br />
änderungen können zu schwerwiegenden kogniti-<br />
ven 8 oder körperlich-motorischen Einschränkungen,<br />
aber auch zu schweren Beeinträchtigungen im Seh-<br />
oder Hörvermögen führen. Dies kann so weit gehen,<br />
dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen medizini-<br />
schen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.<br />
Eine charakterliche Nichteignung liegt vor, wenn<br />
jemand aufgr<strong>und</strong> seines bisherigen Verhaltens<br />
nicht Gewähr bietet, sich künftig beim Führen<br />
eines Motorfahrzeugs an die Vorschriften zu halten<br />
<strong>und</strong> auf andere Rücksicht zu nehmen9 .<br />
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8 Beispiel einer kognitiven Nichteignung: Bei eine Person mit<br />
ausgeprägter Alkoholproblematik zeigt sich in der verkehrspsychologischen<br />
Untersuchung ihrer Hirnleistungsfähigkeit,<br />
dass der jahrelange chronische Alkoholüberkonsum bereits<br />
Hirnschäden verursacht hat [96].<br />
9 Beispiel einer charakterlichen Nichteignung: Eine betroffene<br />
Person zeigt im Rahmen der verkehrspsychologischen Fahreignungs-Begutachtung<br />
keinerlei Problembewusstsein, sondern<br />
macht geltend, dass die bisherigen Trunkenheitsfahrten<br />
ausschliesslich dumme Zufälle <strong>und</strong> grosses Pech gewesen<br />
seien [96].<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 117