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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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grösste Nutzen ergibt sich dabei bei einer Verbrei-<br />

terung dieser Freihaltezonen bis zu 6 m. Es er-<br />

scheint nicht praktikabel, einen einheitlichen Wert<br />

für Freihaltezonen an allen Ausserortsstrassen zu<br />

fordern. Aufgr<strong>und</strong> der obigen Erkenntnisse gelangt<br />

[95] zum Schluss, einen Abstand von festen Hindernissen<br />

zum Strassenrand an Haupt- <strong>und</strong> Nebenstrassen<br />

im Ausserortsbereich von 6 m zu fordern.<br />

Entlang von Autostrassen soll dieser Abstand hingegen<br />

10 m betragen.<br />

Nur in Ausnahmefällen, wenn die Abstände nicht<br />

eingehalten werden können, sollen die Fahrzeuginsassen<br />

vor einer Kollision mit einem festen Hindernis<br />

mit einem Leitschrankensystem geschützt<br />

werden. An der Kurvenaussenseite verfolgen Leitplanken<br />

das hauptsächliche Ziel, von der Fahrbahn<br />

abirrende Fahrzeuge zurückzuhalten (Abbildung<br />

119). Dies impliziert jedoch das Risiko von Sek<strong>und</strong>ärkollisionen,<br />

sodass in jedem Einzelfall die verschiedenen<br />

Auswirkungen abzuwägen sind. Diesen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen trägt auch die Norm Rechnung [317].<br />

Die wohl minimalste Umsetzung der primären Prävention<br />

im Zusammenhang mit Kollisionen mit<br />

festen Objekten besteht in einer kontrastreichen<br />

Kennzeichnung der Objekte am Fahrbahnrand<br />

Abbildung 119<br />

Beispiel einer Leitschranke an der Kurvenaussenseite mit doppelter<br />

Schutzfunktion (Absturz <strong>und</strong> Kollision mit einem Mast)<br />

(z. B. schwarzweiss schraffierte Schilder, Abbildung<br />

113). Dies könnte mutmasslich zu einer vorsichtigeren<br />

Fahrweise der <strong>Lenkende</strong>n im Bereich dieser<br />

Objekte führen.<br />

Es ist nicht immer möglich, Systemelemente derart<br />

zu gestalten, dass Kollisionen mit Objekten ausgeschlossen<br />

werden können. Im Sinn der Haddon-<br />

Strategie sind Systemelemente in solchen Fällen<br />

so auszuführen, dass wenigstens die Folgen von<br />

allfälligen Kollisionen gemildert werden können<br />

(sek<strong>und</strong>äre Prävention).<br />

Der Handlungsspielraum ist in dieser Hinsicht jedoch<br />

klein, da die relevantesten Kollisionsobjekte<br />

Bäume sind. Immerhin halten [95] <strong>und</strong> [299] fest,<br />

dass Baumstämme einen Durchmesser von 8 cm<br />

nicht übersteigen sollten, damit der Widerstand<br />

bei einer Kollision für PW-Insassen nicht zu<br />

schweren Folgen führt. Allerdings ist diese Forderung<br />

in der Praxis kaum umsetzbar. Analoge Forderungen<br />

richten sich selbstredend auch an die Konstruktion<br />

von Zäunen, Mauern <strong>und</strong> Geländern. Für<br />

die Ausführung von Tragkonstruktionen im weitesten<br />

Sinn (untergeordnete Bedeutung ausserorts) sei<br />

auf Kap. VIII.2.6 verwiesen.<br />

Schliesslich kann auch auf Ausserortsstrassen als<br />

Notlösung versucht werden, durch eine adäquate<br />

Detailgestaltung der Kollisionsteile, die eindringende<br />

Wirkung der Kollisionsobjekte zu minimieren.<br />

Als veranschaulichende Beispiele dafür sei<br />

auch an dieser Stelle das Abschrägen einer Mauerkante<br />

oder das Anbringen von Rohrbogen als Abschluss<br />

von Geländern (Abbildung 114 in<br />

Kap. VIII.2.6, S. 210) zitiert.<br />

216 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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