Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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kende in der 2-jährigen Probezeit <strong>und</strong>/oder für<br />
Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht voll-<br />
endet haben, positiv auf die Verkehrssicherheit<br />
ausgewirkt [106]. Gut konzipierte Kommunikati-<br />
onskampagnen können helfen, <strong>Lenkende</strong>, deren<br />
Ausbildung schon lange zurückliegt, für das Thema<br />
Alkohol im Strassenverkehr zu sensibilisieren.<br />
Wann immer möglich sollten Kommunikationskampagnen<br />
durch medial begleitete Polizeikontrollen<br />
ergänzt werden.<br />
Im Bereich der Spezialprävention zeigen internationale<br />
Erfahrungen, dass die Kombination von<br />
Führerausweisentzug <strong>und</strong> Nachschulungskurs<br />
als Verknüpfung von bestrafendem <strong>und</strong> bildendem<br />
Element sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang ist<br />
wichtig, dass:<br />
� Führerausweisentzüge lang genug dauern,<br />
�<br />
damit sich der Besuch eines freiwilligen Nachschulungskurses<br />
aus Sicht des Delinquenten<br />
lohnt (was z. B. bei einem Führerausweisentzug<br />
von 3 Monaten nicht der Fall ist, da ein vorzeitiger<br />
Erhalt des Ausweises nicht in Frage<br />
kommt)<br />
Nachschulungskurse obligatorisch angeordnet<br />
werden können (auch für Erstdelinquenten unter<br />
Berücksichtigung der Schwere des Delikts)<br />
� Nachschulungskurse nicht nur für FiaZ angeboten<br />
werden oder angeordnet werden können,<br />
sondern auch für andere Delikte (z. B. schwere<br />
Geschwindigkeitsdelikte)<br />
� die Qualität der Nachschulungskurse hoch ist<br />
� eine zeitnahe Sanktionierung bei Delikten erfolgt<br />
Der spezialpräventive Massnahmenbereich kann<br />
nicht durch Forcierung der generalpräventiven<br />
Bemühungen ersetzt werden. Diese können höchstens<br />
unterstützend wirken. General- <strong>und</strong> Spezial-<br />
prävention stellen einander ergänzende Massnahmen<br />
dar.<br />
2.3.4 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />
Drogen <strong>und</strong> Medikamenten<br />
Insgesamt sind Massnahmen anzustreben, die den<br />
Konsum illegaler Drogen <strong>und</strong> den negativen Einfluss<br />
von Medikamenten im Strassenverkehr insgesamt<br />
zum Thema haben (oder allenfalls getrennt<br />
nach illegalen Drogen <strong>und</strong> Medikamenten, je nach<br />
Zielgruppe). Die Konzentration auf einzelne Substanzen<br />
innerhalb dieser Aufsplittung (z. B. Cannabis<br />
oder einzelne Medikamentengruppen) ist nur<br />
bei hoch wirksamen Massnahmen, die gleichzeitig<br />
ressourcenarmen (finanziell <strong>und</strong> personell) sind,<br />
sinnvoll.<br />
Um eine hohe subjektive Erwartungswahrscheinlichkeit,<br />
in eine Polizeikontrolle zu geraten, erreichen<br />
zu können, müssen Polizeikontrollen gut<br />
sichtbar sowie örtlich <strong>und</strong> zeitlich variabel durchgeführt<br />
werden. Sehr ungünstig ist es, wenn Drogenkonsumenten<br />
oder Personen unter negativer Einwirkung<br />
von Medikamenten allfällige Kontrollen<br />
unentdeckt passieren. Es ist sinnvoll, die eigentliche<br />
Kontrolltätigkeit der Polizei durch aufklärende,<br />
edukative Gespräche mit den MFZ-<strong>Lenkende</strong>n zu<br />
ergänzen.<br />
Für die Polizei hilfreich sind einfache diagnostische<br />
Hilfsmittel zum Nachweis von Betäubungsmittelkonsum<br />
vor Ort. Solche Vortests dürfen gemäss<br />
geltendem Gesetz nicht anlassfrei durchgeführt<br />
werden. Diese haben (im Vergleich zu Urinproben)<br />
den Vorteil, dass kürzlich eingenommene Substanzen<br />
gemessen werden, die effektiv negative Auswirkungen<br />
auf die Fahrfähigkeit der <strong>Lenkende</strong>n<br />
haben [53]. Leider sind die heute auf dem Markt<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 129