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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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kende in der 2-jährigen Probezeit <strong>und</strong>/oder für<br />

Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht voll-<br />

endet haben, positiv auf die Verkehrssicherheit<br />

ausgewirkt [106]. Gut konzipierte Kommunikati-<br />

onskampagnen können helfen, <strong>Lenkende</strong>, deren<br />

Ausbildung schon lange zurückliegt, für das Thema<br />

Alkohol im Strassenverkehr zu sensibilisieren.<br />

Wann immer möglich sollten Kommunikationskampagnen<br />

durch medial begleitete Polizeikontrollen<br />

ergänzt werden.<br />

Im Bereich der Spezialprävention zeigen internationale<br />

Erfahrungen, dass die Kombination von<br />

Führerausweisentzug <strong>und</strong> Nachschulungskurs<br />

als Verknüpfung von bestrafendem <strong>und</strong> bildendem<br />

Element sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang ist<br />

wichtig, dass:<br />

� Führerausweisentzüge lang genug dauern,<br />

�<br />

damit sich der Besuch eines freiwilligen Nachschulungskurses<br />

aus Sicht des Delinquenten<br />

lohnt (was z. B. bei einem Führerausweisentzug<br />

von 3 Monaten nicht der Fall ist, da ein vorzeitiger<br />

Erhalt des Ausweises nicht in Frage<br />

kommt)<br />

Nachschulungskurse obligatorisch angeordnet<br />

werden können (auch für Erstdelinquenten unter<br />

Berücksichtigung der Schwere des Delikts)<br />

� Nachschulungskurse nicht nur für FiaZ angeboten<br />

werden oder angeordnet werden können,<br />

sondern auch für andere Delikte (z. B. schwere<br />

Geschwindigkeitsdelikte)<br />

� die Qualität der Nachschulungskurse hoch ist<br />

� eine zeitnahe Sanktionierung bei Delikten erfolgt<br />

Der spezialpräventive Massnahmenbereich kann<br />

nicht durch Forcierung der generalpräventiven<br />

Bemühungen ersetzt werden. Diese können höchstens<br />

unterstützend wirken. General- <strong>und</strong> Spezial-<br />

prävention stellen einander ergänzende Massnahmen<br />

dar.<br />

2.3.4 Präventionsmassnahmen bezüglich<br />

Drogen <strong>und</strong> Medikamenten<br />

Insgesamt sind Massnahmen anzustreben, die den<br />

Konsum illegaler Drogen <strong>und</strong> den negativen Einfluss<br />

von Medikamenten im Strassenverkehr insgesamt<br />

zum Thema haben (oder allenfalls getrennt<br />

nach illegalen Drogen <strong>und</strong> Medikamenten, je nach<br />

Zielgruppe). Die Konzentration auf einzelne Substanzen<br />

innerhalb dieser Aufsplittung (z. B. Cannabis<br />

oder einzelne Medikamentengruppen) ist nur<br />

bei hoch wirksamen Massnahmen, die gleichzeitig<br />

ressourcenarmen (finanziell <strong>und</strong> personell) sind,<br />

sinnvoll.<br />

Um eine hohe subjektive Erwartungswahrscheinlichkeit,<br />

in eine Polizeikontrolle zu geraten, erreichen<br />

zu können, müssen Polizeikontrollen gut<br />

sichtbar sowie örtlich <strong>und</strong> zeitlich variabel durchgeführt<br />

werden. Sehr ungünstig ist es, wenn Drogenkonsumenten<br />

oder Personen unter negativer Einwirkung<br />

von Medikamenten allfällige Kontrollen<br />

unentdeckt passieren. Es ist sinnvoll, die eigentliche<br />

Kontrolltätigkeit der Polizei durch aufklärende,<br />

edukative Gespräche mit den MFZ-<strong>Lenkende</strong>n zu<br />

ergänzen.<br />

Für die Polizei hilfreich sind einfache diagnostische<br />

Hilfsmittel zum Nachweis von Betäubungsmittelkonsum<br />

vor Ort. Solche Vortests dürfen gemäss<br />

geltendem Gesetz nicht anlassfrei durchgeführt<br />

werden. Diese haben (im Vergleich zu Urinproben)<br />

den Vorteil, dass kürzlich eingenommene Substanzen<br />

gemessen werden, die effektiv negative Auswirkungen<br />

auf die Fahrfähigkeit der <strong>Lenkende</strong>n<br />

haben [53]. Leider sind die heute auf dem Markt<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 129

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