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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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3-jähriger Probephase <strong>und</strong> Sanktionsandrohun-<br />

gen 15 .<br />

Eine Verschärfung könnte durch diverse Fahrein-<br />

schränkungen erzielt werden:<br />

� Beschränkungen bezüglich Alter <strong>und</strong> Anzahl<br />

der Passagiere (z. B. maximal ein Passagier<br />

<strong>und</strong>/oder mindestens 23 Jahre)<br />

� Zeitliche Einschränkung (z. B. Nachtfahrverbot)<br />

� Beschränkung des Leistungsgewichts der Fahr-<br />

zeuge<br />

� Verhaltensbeschränkungen (z. B. Überholver-<br />

bot, Alkoholverbot).<br />

Da die Wirkung der Gr<strong>und</strong>ausbildung (1. <strong>und</strong> 2.<br />

Phase) mit der Zeit verblassen kann, wären gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

periodische Wiederholungskurse für alle<br />

denkbar, um die Lerninhalte aufzufrischen. Es muss<br />

jedoch davon ausgegangen werden, dass der Nutzen<br />

von Schulungskursen für fahrerfahrene <strong>Lenkende</strong><br />

gering <strong>und</strong> infolge der hohen Kosten nicht<br />

effizient ist. Zudem besteht die Möglichkeit, eine<br />

Kontrollfahrt anzuordnen, wenn die Behörden<br />

die Fahrkompetenz eines Lenkers in Frage stellen<br />

(Art. 29 VZV). Auch kann gemäss Art. 40 VZV eine<br />

Nachschulung angeordnet werden. Zurzeit sieht<br />

der Gesetzgeber diese Möglichkeit nicht für Erstdelinquenten<br />

vor.<br />

2.3 Fahrfähigkeit: substanzbedingte<br />

Beeinträchtigungen<br />

2.3.1 Ausgangslage<br />

Alkohol, Drogen <strong>und</strong> ein beachtlicher Teil der Medi-<br />

kamente sind psychoaktiv, d. h., sie beeinflussen nicht<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

15 Sanktionsandrohung: Gemäss Art. 15a Abs. 3 bis 5 SVG wird<br />

die Probezeit um 1 Jahr verlängert, wenn dem Neulenker der<br />

Ausweis wegen einer Widerhandlung entzogen wird. Bei einer<br />

2. Widerhandlung, die zum Ausweisentzug führt, verfällt der<br />

Führerausweis ganz. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens<br />

nach einer 1-jährigen Sperrfrist <strong>und</strong> nur aufgr<strong>und</strong> eines<br />

verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden.<br />

nur die Konzentrationsfähigkeit <strong>und</strong> die Reaktionsgeschwindigkeit,<br />

sondern können auch die emotionale<br />

Anteilnahme an der Umwelt verändern <strong>und</strong> zu<br />

Müdigkeit führen. Im Rahmen des Sicherheitsdossiers<br />

«Beeinträchtigte Fahrfähigkeit von Motorfahrzeuglenkenden»<br />

[49] hat die bfu die Problematik von<br />

Alkohol, Drogen <strong>und</strong> Medikamenten ausführlich für<br />

die Situation in der Schweiz beschrieben <strong>und</strong> notwendige<br />

Massnahmen formuliert. Folgendes in Kürze<br />

(Kap. V.2.6 <strong>und</strong> Kap. V.2.7):<br />

Die rasche Zunahme der Unfallwahrscheinlichkeit<br />

mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad <strong>und</strong> die<br />

Auftretenshäufigkeit von FiaZ sind dafür verantwortlich,<br />

dass Alkohol eine zentrale Unfallursache<br />

darstellt. R<strong>und</strong> jeder fünfte Unfall in den Jahren<br />

2004–2008 (mit schwer verletzten oder getöteten<br />

PW-Insassen) wird in der Schweiz gemäss Polizeiprotokollen<br />

durch Alkohol verursacht16 . Der<br />

Alkohol spielt in der Romandie <strong>und</strong> im Tessin bei<br />

schweren PW-Unfällen eine deutlich grössere Rolle<br />

als in der Deutschschweiz.<br />

Die alkoholursächliche Fahrunfähigkeit im Sinn des<br />

Gesetzes beginnt seit dem 1. Januar 2005 bei der<br />

neu festgelegten 0,5‰-Grenze. Die alkoholische<br />

Beeinträchtigung beginnt medizinisch aber bereits<br />

unter 0,5 ‰ [96]. Zu beachten ist insbesondere,<br />

dass das Unfallrisiko von Neulenkenden bereits bei<br />

Promillewerten weit unter dem gesetzlichen Wert<br />

zunimmt, dies insbesondere durch ihre geringe<br />

Routine <strong>und</strong> ihre hohe Beeinflussbarkeit durch<br />

emotionale Faktoren.<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

16 Im Sicherheitsdossier «Beeinträchtigte Fahrfähigkeit von Motorfahrzeuglenkenden»<br />

[49] wurde ermittelt, dass r<strong>und</strong> 15 % der<br />

Unfälle in der Schweiz sich verhindern liessen, wenn Alkohol<br />

<strong>und</strong> Fahren getrennt würden. Die Relevanz von FiaZ ist weit<br />

höher, wenn der Fokus wie im vorliegenden Dossier nur auf<br />

den PW-Insassen liegt. 22 % der tödlichen oder schwer verletzten<br />

PW-Insassen verunfallte laut polizeilich rapportierten Unfällen,<br />

weil ein PW-Lenker alkoholisiert unterwegs war.<br />

126 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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