Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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3-jähriger Probephase <strong>und</strong> Sanktionsandrohun-<br />
gen 15 .<br />
Eine Verschärfung könnte durch diverse Fahrein-<br />
schränkungen erzielt werden:<br />
� Beschränkungen bezüglich Alter <strong>und</strong> Anzahl<br />
der Passagiere (z. B. maximal ein Passagier<br />
<strong>und</strong>/oder mindestens 23 Jahre)<br />
� Zeitliche Einschränkung (z. B. Nachtfahrverbot)<br />
� Beschränkung des Leistungsgewichts der Fahr-<br />
zeuge<br />
� Verhaltensbeschränkungen (z. B. Überholver-<br />
bot, Alkoholverbot).<br />
Da die Wirkung der Gr<strong>und</strong>ausbildung (1. <strong>und</strong> 2.<br />
Phase) mit der Zeit verblassen kann, wären gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
periodische Wiederholungskurse für alle<br />
denkbar, um die Lerninhalte aufzufrischen. Es muss<br />
jedoch davon ausgegangen werden, dass der Nutzen<br />
von Schulungskursen für fahrerfahrene <strong>Lenkende</strong><br />
gering <strong>und</strong> infolge der hohen Kosten nicht<br />
effizient ist. Zudem besteht die Möglichkeit, eine<br />
Kontrollfahrt anzuordnen, wenn die Behörden<br />
die Fahrkompetenz eines Lenkers in Frage stellen<br />
(Art. 29 VZV). Auch kann gemäss Art. 40 VZV eine<br />
Nachschulung angeordnet werden. Zurzeit sieht<br />
der Gesetzgeber diese Möglichkeit nicht für Erstdelinquenten<br />
vor.<br />
2.3 Fahrfähigkeit: substanzbedingte<br />
Beeinträchtigungen<br />
2.3.1 Ausgangslage<br />
Alkohol, Drogen <strong>und</strong> ein beachtlicher Teil der Medi-<br />
kamente sind psychoaktiv, d. h., sie beeinflussen nicht<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
15 Sanktionsandrohung: Gemäss Art. 15a Abs. 3 bis 5 SVG wird<br />
die Probezeit um 1 Jahr verlängert, wenn dem Neulenker der<br />
Ausweis wegen einer Widerhandlung entzogen wird. Bei einer<br />
2. Widerhandlung, die zum Ausweisentzug führt, verfällt der<br />
Führerausweis ganz. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens<br />
nach einer 1-jährigen Sperrfrist <strong>und</strong> nur aufgr<strong>und</strong> eines<br />
verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden.<br />
nur die Konzentrationsfähigkeit <strong>und</strong> die Reaktionsgeschwindigkeit,<br />
sondern können auch die emotionale<br />
Anteilnahme an der Umwelt verändern <strong>und</strong> zu<br />
Müdigkeit führen. Im Rahmen des Sicherheitsdossiers<br />
«Beeinträchtigte Fahrfähigkeit von Motorfahrzeuglenkenden»<br />
[49] hat die bfu die Problematik von<br />
Alkohol, Drogen <strong>und</strong> Medikamenten ausführlich für<br />
die Situation in der Schweiz beschrieben <strong>und</strong> notwendige<br />
Massnahmen formuliert. Folgendes in Kürze<br />
(Kap. V.2.6 <strong>und</strong> Kap. V.2.7):<br />
Die rasche Zunahme der Unfallwahrscheinlichkeit<br />
mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad <strong>und</strong> die<br />
Auftretenshäufigkeit von FiaZ sind dafür verantwortlich,<br />
dass Alkohol eine zentrale Unfallursache<br />
darstellt. R<strong>und</strong> jeder fünfte Unfall in den Jahren<br />
2004–2008 (mit schwer verletzten oder getöteten<br />
PW-Insassen) wird in der Schweiz gemäss Polizeiprotokollen<br />
durch Alkohol verursacht16 . Der<br />
Alkohol spielt in der Romandie <strong>und</strong> im Tessin bei<br />
schweren PW-Unfällen eine deutlich grössere Rolle<br />
als in der Deutschschweiz.<br />
Die alkoholursächliche Fahrunfähigkeit im Sinn des<br />
Gesetzes beginnt seit dem 1. Januar 2005 bei der<br />
neu festgelegten 0,5‰-Grenze. Die alkoholische<br />
Beeinträchtigung beginnt medizinisch aber bereits<br />
unter 0,5 ‰ [96]. Zu beachten ist insbesondere,<br />
dass das Unfallrisiko von Neulenkenden bereits bei<br />
Promillewerten weit unter dem gesetzlichen Wert<br />
zunimmt, dies insbesondere durch ihre geringe<br />
Routine <strong>und</strong> ihre hohe Beeinflussbarkeit durch<br />
emotionale Faktoren.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
16 Im Sicherheitsdossier «Beeinträchtigte Fahrfähigkeit von Motorfahrzeuglenkenden»<br />
[49] wurde ermittelt, dass r<strong>und</strong> 15 % der<br />
Unfälle in der Schweiz sich verhindern liessen, wenn Alkohol<br />
<strong>und</strong> Fahren getrennt würden. Die Relevanz von FiaZ ist weit<br />
höher, wenn der Fokus wie im vorliegenden Dossier nur auf<br />
den PW-Insassen liegt. 22 % der tödlichen oder schwer verletzten<br />
PW-Insassen verunfallte laut polizeilich rapportierten Unfällen,<br />
weil ein PW-Lenker alkoholisiert unterwegs war.<br />
126 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07