Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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ziehen, bei jedem Knoten müsse die Massnahme<br />
«Kreisel» zur Anwendung gelangen.<br />
1.2 Herleitung der für PW-Insassen relevanten<br />
infrastrukturellen Interventionen<br />
Die VSS-Normen sind bereits weitgehend auf den<br />
motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Sie<br />
stellen zwar oft – wie im Normenwesen üblich –<br />
einen Kompromiss zwischen dem theoretisch Erstrebenswerten<br />
<strong>und</strong> dem praktisch Umsetzbaren<br />
dar. Hingegen basieren diese Normen oft auf Studien,<br />
die die verkehrstechnische Eignung sowie die<br />
Abmessungen der Systemkomponenten mitberücksichtigen.<br />
Wenngleich die Qualität dieser Studien<br />
oft niedriger ist als in Fachjournals mit Peer Review,<br />
wird im vorliegenden Sicherheitsdossier mehrheitlich<br />
auf VSS-Normen verwiesen, weil diese in der<br />
konkreten Umsetzung dem Verkehrsplaner besser<br />
dienen. Ein naheliegender Gedanke wäre demnach,<br />
als empfehlenswerte infrastrukturelle Interventionen<br />
das gesamte VSS-Normenwerk abzubilden<br />
oder auf dieses zu verweisen. Da jedoch Normen<br />
unvermeidlich eine gewisse Verzögerung zur<br />
technischen Entwicklung aufweisen, stellt sich die<br />
Frage, ob mit einem solchen Vorgehen auch Entwicklungen<br />
hinsichtlich infrastruktureller Massnahmen<br />
abgedeckt werden können. Eine solche<br />
Gesamtschau à priori macht auch deshalb keinen<br />
Sinn, weil das Ziel des vorliegenden Sicherheitsdossiers<br />
vielmehr darin besteht, diejenigen Interventionen<br />
zu priorisieren, die hinsichtlich Schutz der PW-<br />
Insassen- das grösste Rettungspotenzial aufweisen.<br />
Wie in Kap. V.4.1, S. 107 erläutert, wurden deshalb<br />
– in Anlehnung an die verkehrstechnische<br />
Unfallanalyse ([94] <strong>und</strong> [93]) – die polizeilich registrierten<br />
Unfälle mit getöteten oder schwer ver-<br />
letzten PW-Insassen analysiert. Aus der Betrachtung<br />
von «Unfalltypen», «Unfallstellen» <strong>und</strong><br />
«mögliche Mängel/Einflüsse» wurden Indizien für<br />
häufige sogenannte mögliche infrastrukturelle<br />
Defizite abgeleitet. Darauf beruhend wurden die<br />
Interventionen, differenziert nach Ortslage, erarbeitet<br />
(Kap. VIII.2, Kap. VIII.3 <strong>und</strong> Kap. VIII.4). Darüber<br />
hinaus werden infrastrukturelle Massnahmen vorgeschlagen,<br />
mit denen Unfalltypen bekämpft werden<br />
können, die nicht zwingend auf infrastrukturelle<br />
Defizite zurückzuführen sind. Dabei wurden<br />
folgende zwei zentrale Gr<strong>und</strong>sätze verfolgt:<br />
� Die Strasseninfrastruktur ist derart zu projektieren<br />
<strong>und</strong> auszuführen, dass die <strong>Lenkende</strong>n ihre<br />
Fahrweise intuitiv der jeweiligen Situation anpassen<br />
<strong>und</strong> somit nicht zu Fahrfehlern verleitet<br />
werden. Damit wird die Strategie der primären<br />
Prävention (Verhindern von Unfällen) angestrebt.<br />
Dieser Ansatz läuft auch unter dem Begriff<br />
der selbsterklärenden Strasse.<br />
� Fehler können jedoch nie ganz ausgeschlossen<br />
werden. Deshalb muss eine adäquate Infrastruktur<br />
auch in der Lage sein, die Auswirkungen<br />
von Fahrfehlern zu minimieren. Fahrfehler<br />
sollen demnach möglichst keine schweren Unfälle<br />
zur Folge haben. Dieser Ansatz greift auf<br />
der Ebene der sek<strong>und</strong>ären Prävention ein (Mildern<br />
von Unfallfolgen) <strong>und</strong> ist auch unter dem<br />
Begriff fehlerverzeihende Strasse bekannt.<br />
200 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07