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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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ziehen, bei jedem Knoten müsse die Massnahme<br />

«Kreisel» zur Anwendung gelangen.<br />

1.2 Herleitung der für PW-Insassen relevanten<br />

infrastrukturellen Interventionen<br />

Die VSS-Normen sind bereits weitgehend auf den<br />

motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Sie<br />

stellen zwar oft – wie im Normenwesen üblich –<br />

einen Kompromiss zwischen dem theoretisch Erstrebenswerten<br />

<strong>und</strong> dem praktisch Umsetzbaren<br />

dar. Hingegen basieren diese Normen oft auf Studien,<br />

die die verkehrstechnische Eignung sowie die<br />

Abmessungen der Systemkomponenten mitberücksichtigen.<br />

Wenngleich die Qualität dieser Studien<br />

oft niedriger ist als in Fachjournals mit Peer Review,<br />

wird im vorliegenden Sicherheitsdossier mehrheitlich<br />

auf VSS-Normen verwiesen, weil diese in der<br />

konkreten Umsetzung dem Verkehrsplaner besser<br />

dienen. Ein naheliegender Gedanke wäre demnach,<br />

als empfehlenswerte infrastrukturelle Interventionen<br />

das gesamte VSS-Normenwerk abzubilden<br />

oder auf dieses zu verweisen. Da jedoch Normen<br />

unvermeidlich eine gewisse Verzögerung zur<br />

technischen Entwicklung aufweisen, stellt sich die<br />

Frage, ob mit einem solchen Vorgehen auch Entwicklungen<br />

hinsichtlich infrastruktureller Massnahmen<br />

abgedeckt werden können. Eine solche<br />

Gesamtschau à priori macht auch deshalb keinen<br />

Sinn, weil das Ziel des vorliegenden Sicherheitsdossiers<br />

vielmehr darin besteht, diejenigen Interventionen<br />

zu priorisieren, die hinsichtlich Schutz der PW-<br />

Insassen- das grösste Rettungspotenzial aufweisen.<br />

Wie in Kap. V.4.1, S. 107 erläutert, wurden deshalb<br />

– in Anlehnung an die verkehrstechnische<br />

Unfallanalyse ([94] <strong>und</strong> [93]) – die polizeilich registrierten<br />

Unfälle mit getöteten oder schwer ver-<br />

letzten PW-Insassen analysiert. Aus der Betrachtung<br />

von «Unfalltypen», «Unfallstellen» <strong>und</strong><br />

«mögliche Mängel/Einflüsse» wurden Indizien für<br />

häufige sogenannte mögliche infrastrukturelle<br />

Defizite abgeleitet. Darauf beruhend wurden die<br />

Interventionen, differenziert nach Ortslage, erarbeitet<br />

(Kap. VIII.2, Kap. VIII.3 <strong>und</strong> Kap. VIII.4). Darüber<br />

hinaus werden infrastrukturelle Massnahmen vorgeschlagen,<br />

mit denen Unfalltypen bekämpft werden<br />

können, die nicht zwingend auf infrastrukturelle<br />

Defizite zurückzuführen sind. Dabei wurden<br />

folgende zwei zentrale Gr<strong>und</strong>sätze verfolgt:<br />

� Die Strasseninfrastruktur ist derart zu projektieren<br />

<strong>und</strong> auszuführen, dass die <strong>Lenkende</strong>n ihre<br />

Fahrweise intuitiv der jeweiligen Situation anpassen<br />

<strong>und</strong> somit nicht zu Fahrfehlern verleitet<br />

werden. Damit wird die Strategie der primären<br />

Prävention (Verhindern von Unfällen) angestrebt.<br />

Dieser Ansatz läuft auch unter dem Begriff<br />

der selbsterklärenden Strasse.<br />

� Fehler können jedoch nie ganz ausgeschlossen<br />

werden. Deshalb muss eine adäquate Infrastruktur<br />

auch in der Lage sein, die Auswirkungen<br />

von Fahrfehlern zu minimieren. Fahrfehler<br />

sollen demnach möglichst keine schweren Unfälle<br />

zur Folge haben. Dieser Ansatz greift auf<br />

der Ebene der sek<strong>und</strong>ären Prävention ein (Mildern<br />

von Unfallfolgen) <strong>und</strong> ist auch unter dem<br />

Begriff fehlerverzeihende Strasse bekannt.<br />

200 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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