Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die Frage der Fahrzeug-<br />
Kompatibilität als der nächste grössere Schritt zur<br />
Verbesserung der Insassensicherheit angesehen<br />
[173]. Automobilhersteller müssen sich auf<br />
geometrisch kompatible Strukturen im Crashbereich<br />
einigen [263]. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise<br />
darin, dass die Stossfänger von erhöhten<br />
Fahrzeugen durch zusätzliche Querträger ergänzt<br />
werden, die auf der Höhe der herkömmlichen<br />
<strong>Personenwagen</strong> positioniert werden (Abbildung<br />
86). Auch die Angleichung der Höhe beim<br />
vorderen Stossfänger <strong>und</strong> seitlichen Schweller steigert<br />
die Kompatibilität.<br />
Zudem müssten die schweren <strong>und</strong> grossen Fahrzeuge<br />
weichere Strukturen <strong>und</strong> die kleinen, leichten<br />
Fahrzeuge härtere Strukturen erhalten.<br />
Abbildung 86<br />
Tiefer Querträger in einem SUV zur Erhöhung der Crash-<br />
Kompatibilität<br />
Quelle: Volvo<br />
Abbildung 87<br />
Crash-Vergleich eines verbesserten mit einem konventionellen<br />
Unterfahrschutz<br />
Quelle: Vision Zero International<br />
Neben der Crash-Kompatibilität zwischen <strong>Personenwagen</strong><br />
unterschiedlicher Grösse sind auch andere<br />
Fahrzeugkategorien, wie insbesondere Lastwagen,<br />
zu berücksichtigen (Abbildung 87). Hier gilt<br />
es insbesondere den hinteren <strong>und</strong> seitlichen Unterfahrschutz<br />
zu verbessern [267].<br />
Wirksamkeit: Eine amerikanische Untersuchung<br />
hat ermittelt, dass strukturelle Anpassungen bei<br />
SUV/Pickups (z. B. das Anbringen von zusätzlichen<br />
Querträgern oder Stossstangen auf PW-Höhe) das<br />
Todesrisiko für den Kollisionsgegner in einem <strong>Personenwagen</strong><br />
um fast 20 % reduzieren [268].<br />
4. Massnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Neben den Massnahmen zur Unfallvermeidung<br />
(Kap. VII.2, S. 144) <strong>und</strong> Verletzungsminderung<br />
(Kap. VII.3, S. 173) ist auch die Schadensbegrenzung<br />
in der Post-Crash-Phase Teil einer umfassenden<br />
Sicherheitsausstattung. Dabei soll sichergestellt werden,<br />
dass einerseits Verletzungen möglichst schnell<br />
medizinisch versorgt werden (Kap. VII.4.1, S. 185)<br />
<strong>und</strong> dass andererseits die Unfallsituation nicht noch<br />
weiter verschlimmert wird (Kap. VII.4.2, S. 186).<br />
4.1 Notrufsystem<br />
Notrufsysteme sind Einrichtungen zur automatischen<br />
oder manuellen Auslösung <strong>und</strong> Übertragung<br />
eines Notrufs zu den zuständigen Rettungskräften.<br />
Dadurch wird die Zeitspanne vom Eintreten des<br />
Unfalls bis zum Aufbieten der Einsatzkräfte minimiert<br />
<strong>und</strong> die Unfallfolgen somit potenziell eingedämmt.<br />
Dabei erlauben satellitengestützte Positionssysteme<br />
<strong>und</strong> Mobiltelefone eine automatische<br />
Standortangabe. Zudem können auch weitere für<br />
die Rettungskräfte wichtige Informationen übertra-<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) 185