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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die Frage der Fahrzeug-<br />

Kompatibilität als der nächste grössere Schritt zur<br />

Verbesserung der Insassensicherheit angesehen<br />

[173]. Automobilhersteller müssen sich auf<br />

geometrisch kompatible Strukturen im Crashbereich<br />

einigen [263]. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise<br />

darin, dass die Stossfänger von erhöhten<br />

Fahrzeugen durch zusätzliche Querträger ergänzt<br />

werden, die auf der Höhe der herkömmlichen<br />

<strong>Personenwagen</strong> positioniert werden (Abbildung<br />

86). Auch die Angleichung der Höhe beim<br />

vorderen Stossfänger <strong>und</strong> seitlichen Schweller steigert<br />

die Kompatibilität.<br />

Zudem müssten die schweren <strong>und</strong> grossen Fahrzeuge<br />

weichere Strukturen <strong>und</strong> die kleinen, leichten<br />

Fahrzeuge härtere Strukturen erhalten.<br />

Abbildung 86<br />

Tiefer Querträger in einem SUV zur Erhöhung der Crash-<br />

Kompatibilität<br />

Quelle: Volvo<br />

Abbildung 87<br />

Crash-Vergleich eines verbesserten mit einem konventionellen<br />

Unterfahrschutz<br />

Quelle: Vision Zero International<br />

Neben der Crash-Kompatibilität zwischen <strong>Personenwagen</strong><br />

unterschiedlicher Grösse sind auch andere<br />

Fahrzeugkategorien, wie insbesondere Lastwagen,<br />

zu berücksichtigen (Abbildung 87). Hier gilt<br />

es insbesondere den hinteren <strong>und</strong> seitlichen Unterfahrschutz<br />

zu verbessern [267].<br />

Wirksamkeit: Eine amerikanische Untersuchung<br />

hat ermittelt, dass strukturelle Anpassungen bei<br />

SUV/Pickups (z. B. das Anbringen von zusätzlichen<br />

Querträgern oder Stossstangen auf PW-Höhe) das<br />

Todesrisiko für den Kollisionsgegner in einem <strong>Personenwagen</strong><br />

um fast 20 % reduzieren [268].<br />

4. Massnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Neben den Massnahmen zur Unfallvermeidung<br />

(Kap. VII.2, S. 144) <strong>und</strong> Verletzungsminderung<br />

(Kap. VII.3, S. 173) ist auch die Schadensbegrenzung<br />

in der Post-Crash-Phase Teil einer umfassenden<br />

Sicherheitsausstattung. Dabei soll sichergestellt werden,<br />

dass einerseits Verletzungen möglichst schnell<br />

medizinisch versorgt werden (Kap. VII.4.1, S. 185)<br />

<strong>und</strong> dass andererseits die Unfallsituation nicht noch<br />

weiter verschlimmert wird (Kap. VII.4.2, S. 186).<br />

4.1 Notrufsystem<br />

Notrufsysteme sind Einrichtungen zur automatischen<br />

oder manuellen Auslösung <strong>und</strong> Übertragung<br />

eines Notrufs zu den zuständigen Rettungskräften.<br />

Dadurch wird die Zeitspanne vom Eintreten des<br />

Unfalls bis zum Aufbieten der Einsatzkräfte minimiert<br />

<strong>und</strong> die Unfallfolgen somit potenziell eingedämmt.<br />

Dabei erlauben satellitengestützte Positionssysteme<br />

<strong>und</strong> Mobiltelefone eine automatische<br />

Standortangabe. Zudem können auch weitere für<br />

die Rettungskräfte wichtige Informationen übertra-<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) 185

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