Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Diese Zielsetzung gilt unabhängig davon, ob die<br />
Beeinträchtigungen aufgr<strong>und</strong> von Krankheiten,<br />
natürlichen degenerativen Prozessen im Alter oder<br />
charakterlichen Eigenschaften vorhanden sind. Je<br />
nach Ursache der verkehrsrelevanten Leistungsdefizite<br />
bedarf es jedoch – wie im Folgenden dargelegt<br />
– anderer Massnahmen.<br />
2.1.3 Präventionsmassnahmen<br />
a) Rechtliche Vorschriften<br />
Gemäss VZV10 müssen Motorfahrzeug-<strong>Lenkende</strong><br />
gewisse medizinische Mindestanforderungen erfüllen<br />
(Art. 7 Abs. 1 VZV). Anhang 1 der VZV präzisiert<br />
diese medizinischen Mindestanforderungen.<br />
Für PW-<strong>Lenkende</strong> sind Minimalanforderungen an<br />
das Nervensystem, das Seh- <strong>und</strong> Hörvermögen,<br />
den Brustkorb <strong>und</strong> die Wirbelsäule, das Herz <strong>und</strong><br />
die Gefässe, die Bauch- <strong>und</strong> Stoffwechselorgane<br />
sowie die Gliedmassen formuliert.<br />
Bezüglich des Sehvermögens legt die VZV fest,<br />
dass a) die Sehschärfe, b) das Gesichtsfeld <strong>und</strong><br />
c) die Augenbeweglichkeit (Doppelsehen) überprüft<br />
werden müssen11 (Art. 9 Abs. 2 lit. a VZV).<br />
Überprüft werden diese Anforderungen im Rahmen<br />
des obligatorischen Sehtests zur Erlangung<br />
des Lernfahrausweises. Bei Einreichung der Unterlagen<br />
darf dieser summarische Sehtest nicht älter<br />
als 24 Monate sein. Systematisch wird das Sehvermögen<br />
erst wieder bei 70-jährigen <strong>und</strong> älteren<br />
MFZ-<strong>Lenkende</strong>n überprüft. Das geschieht im Rahmen<br />
der obligatorischen, im Zwei-Jahres-Rhythmus<br />
durchgeführten ärztlichen Kontrolluntersuchung<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
10 Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von<br />
Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen zum Strassenverkehr, SR 741.51<br />
11 Für die Kategorien C <strong>und</strong> D, für Berufschauffeure <strong>und</strong><br />
Fahrlehrer wird zudem das Stereosehen <strong>und</strong> die Pupillenmotorik<br />
überprüft (Art. 9 Abs. 2 lit. b VZV).<br />
zur Abklärung der körperlich-geistigen Fahreig-<br />
nung (Art. 27 Abs. 1 lit. b VZV).<br />
Als entscheidendes Manko der geltenden Anforde-<br />
rungen ist die Ausklammerung des Dämmerungs-/Nachtsehvermögens<br />
(<strong>und</strong> der Blendempfindlichkeit)<br />
zu nennen. Personen mit guter<br />
Sehschärfe können aufgr<strong>und</strong> fehlenden Kontrastsehens<br />
in der Nacht fast blind sein. Gemäss Aulhorn<br />
<strong>und</strong> Harms ist bei 55 % der 70- bis 79-<br />
Jährigen die Dämmerungssehschärfe während<br />
einer Blendung nicht mit einer nächtlichen Fahreignung<br />
vereinbar [18]. Das Dämmerungssehvermögen<br />
sollte jedoch nicht erst zwingend ab 70<br />
Jahren – im Rahmen der obligatorischen Kontrolluntersuchungen<br />
– überprüft werden, sondern bereits<br />
in jüngeren Jahren. Eine sinnvolle Altersgrenze<br />
ist mit 50 Jahren erreicht: Im Alter von 50 bis 59<br />
Jahren weisen r<strong>und</strong> 20 % eine Dämmerungssehschwäche,<br />
die nicht mit einer nächtlichen Fahreignung<br />
zu vereinbaren ist, aus [18]. Gut liesse sich<br />
dies im Rahmen einer Befristung der Führerausweise<br />
umsetzen, indem Personen ab 50 Jahren zur<br />
Wiedererlangung des Führerausweises – z. B. alle<br />
10 Jahre – einen positiven Sehtest (inklusive Dämmerungssehvermögen)<br />
einreichen müssten. Zur<br />
Überprüfung des Dämmerungssehens gibt es gute<br />
<strong>und</strong> einfach bedienbare Geräte [17].<br />
Zu denken ist zudem an die Dämmerungs-/<br />
Nachtmyopie, die bei älteren Menschen nicht<br />
häufiger vorkommt, sondern im Gegenteil bei Jungen<br />
auftritt. Selbst geringe Myopien (die weit verbreitet<br />
sind) führen zu beträchtlichen Sehschwierigkeiten<br />
im Dunkeln (Kap. V.2.2, S. 77). Den Personen<br />
ist oft in keiner Art <strong>und</strong> Weise bewusst, dass<br />
sie unter einer Nachtmyopie leiden. Sie denken, es<br />
sei normal, dass man in der Nacht viel schlechter<br />
sieht. Eine Korrektur für die Nacht wäre indes an-<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 119