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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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Schliesslich sei auf (Abbildung 110) Linksabbiege-<br />

spuren, insbesondere auf baulich geschützte, als<br />

verkehrstechnisches Trennelement im weitesten<br />

Sinn hingewiesen. Überlegungen zum Verkehrsablauf<br />

an Knoten mit Linksabbiegespuren lassen vermuten,<br />

dass damit sowohl Auffahrunfälle (analoger<br />

Effekt wie bei Mittelinseln) als auch Knotenunfälle<br />

beim Linksabbiegen (Warten in geschütztem Bereich<br />

zur Beurteilung des Gegenverkehrs) bekämpft<br />

werden können. Aus der Literatur lässt sich ableiten<br />

[80], dass der Effekt der Markierung einer<br />

Linksabbiegespur auf die gesamte Anzahl Unfälle<br />

weniger stark ausfällt als erwartet. Die Reduktion<br />

der schweren Unfälle ist knapp nicht signifikant.<br />

Wie jedoch bereits in Kap. VIII.1.1 ausgeführt worden<br />

ist, sind situative verkehrstechnische Randbedingungen<br />

ebenso stark zu gewichten, weswegen<br />

im Einzelfall die präventive Wirkung einer Linksabbiegespur<br />

anhand von verkehrstechnischen Überlegungen<br />

abgeschätzt werden muss.<br />

Abbildung 110<br />

Baulich geschützte Linksabbiegespur<br />

2.5 Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen<br />

(FGSO), Längsmarkierungen<br />

Die VSS-Normen sehen die Möglichkeit vor, zur<br />

gestalterischen Aufwertung von Strassenräumen,<br />

Fahrbahnoberflächen optisch abzuheben, indem an<br />

gezielten Orten die Fahrbahn andersfarbig ausgeführt<br />

wird [297]. Solche farblichen Gestaltungen<br />

von Strassenoberflächen (FGSO) dürfen gemäss der<br />

Signalisationsverordnung nicht mit offiziellen Markierungen<br />

verwechselt werden. Dies wird durch<br />

Art. 72 SSV ausdrücklich verboten. Deshalb sind<br />

die Bedingungen an die zu verwendenden Formen<br />

<strong>und</strong> Farbtöne in der VSS-Norm restriktiv festgelegt.<br />

In Knoten können FGSO zur optischen Akzentuierung<br />

gegenüber den Knotenzufahrten dienen<br />

(Abbildung 111). Der Einbezug der angrenzenden<br />

Fussverkehrsflächen in die farbliche Gestaltung ist<br />

eine Möglichkeit, das Gestaltungsprinzip der Verzahnung<br />

(Kap. VIII.2.2) umzusetzen. Es ist zu vermuten,<br />

dass der gezielte, auf die situativen Bedingungen<br />

abgestimmte Einsatz von FGSO in Knoten<br />

einen Beitrag zur Reduktion der relevanten Unfalltypen<br />

in Knoten (Unfalltypen Nr. 62, 63 <strong>und</strong> 71)<br />

leisten kann.<br />

Abbildung 111<br />

Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO) in Knoten<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 207

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