Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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Schliesslich sei auf (Abbildung 110) Linksabbiege-<br />
spuren, insbesondere auf baulich geschützte, als<br />
verkehrstechnisches Trennelement im weitesten<br />
Sinn hingewiesen. Überlegungen zum Verkehrsablauf<br />
an Knoten mit Linksabbiegespuren lassen vermuten,<br />
dass damit sowohl Auffahrunfälle (analoger<br />
Effekt wie bei Mittelinseln) als auch Knotenunfälle<br />
beim Linksabbiegen (Warten in geschütztem Bereich<br />
zur Beurteilung des Gegenverkehrs) bekämpft<br />
werden können. Aus der Literatur lässt sich ableiten<br />
[80], dass der Effekt der Markierung einer<br />
Linksabbiegespur auf die gesamte Anzahl Unfälle<br />
weniger stark ausfällt als erwartet. Die Reduktion<br />
der schweren Unfälle ist knapp nicht signifikant.<br />
Wie jedoch bereits in Kap. VIII.1.1 ausgeführt worden<br />
ist, sind situative verkehrstechnische Randbedingungen<br />
ebenso stark zu gewichten, weswegen<br />
im Einzelfall die präventive Wirkung einer Linksabbiegespur<br />
anhand von verkehrstechnischen Überlegungen<br />
abgeschätzt werden muss.<br />
Abbildung 110<br />
Baulich geschützte Linksabbiegespur<br />
2.5 Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen<br />
(FGSO), Längsmarkierungen<br />
Die VSS-Normen sehen die Möglichkeit vor, zur<br />
gestalterischen Aufwertung von Strassenräumen,<br />
Fahrbahnoberflächen optisch abzuheben, indem an<br />
gezielten Orten die Fahrbahn andersfarbig ausgeführt<br />
wird [297]. Solche farblichen Gestaltungen<br />
von Strassenoberflächen (FGSO) dürfen gemäss der<br />
Signalisationsverordnung nicht mit offiziellen Markierungen<br />
verwechselt werden. Dies wird durch<br />
Art. 72 SSV ausdrücklich verboten. Deshalb sind<br />
die Bedingungen an die zu verwendenden Formen<br />
<strong>und</strong> Farbtöne in der VSS-Norm restriktiv festgelegt.<br />
In Knoten können FGSO zur optischen Akzentuierung<br />
gegenüber den Knotenzufahrten dienen<br />
(Abbildung 111). Der Einbezug der angrenzenden<br />
Fussverkehrsflächen in die farbliche Gestaltung ist<br />
eine Möglichkeit, das Gestaltungsprinzip der Verzahnung<br />
(Kap. VIII.2.2) umzusetzen. Es ist zu vermuten,<br />
dass der gezielte, auf die situativen Bedingungen<br />
abgestimmte Einsatz von FGSO in Knoten<br />
einen Beitrag zur Reduktion der relevanten Unfalltypen<br />
in Knoten (Unfalltypen Nr. 62, 63 <strong>und</strong> 71)<br />
leisten kann.<br />
Abbildung 111<br />
Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO) in Knoten<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Infrastruktur (Autor: G. Scaramuzza) 207