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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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Das ASTRA hat den Bedarf einer Überarbeitung<br />

der Verkehrszulassungsverordnung erkannt<br />

<strong>und</strong> im März 2009 Änderungen präsentiert. Vor<br />

allem die körperlichen Mindestanforderungen zum<br />

Führen von Motorfahrzeugen sollen aktualisiert<br />

<strong>und</strong> präzisiert sowie kognitive Mindestanforderungen<br />

in die Verordnung aufgenommen werden. Die<br />

Vernehmlassung wurde Ende Juni 2009 abgeschlossen.<br />

Der Endbericht zur Vernehmlassung<br />

wurde noch nicht veröffentlicht (Stand Ende August<br />

2010).<br />

Nach Erlangung des definitiven Führerausweises<br />

für <strong>Personenwagen</strong> kann bei Verdacht eine<br />

vom Strassenverkehrsamt angeordnete verkehrsmedizinische<br />

oder verkehrspsychologische Fahreignungsabklärung<br />

angeordnet werden [98,99]. Ein<br />

entsprechender Verdacht wird insbesondere durch<br />

zwei Hauptinstanzen dem zuständigen Strassenverkehrsamt<br />

gemeldet: entweder durch den Hausarzt,<br />

der bei einem Senioren ab 70 Jahren den alle<br />

zwei Jahre fälligen Ges<strong>und</strong>heitscheck durchgeführt<br />

hat, oder durch die Polizei, die einen sich im Verkehr<br />

auffällig verhaltenden Lenker entdeckt hat.<br />

Zweifel an der Fahreignung, die eine Abklärung<br />

rechtfertigen, setzen keine Verkehrsregelverletzung<br />

voraus [26]. Die Möglichkeit einer Anordnung einer<br />

Fahreignungsabklärung wird von den Strassenverkehrsämtern<br />

jedoch wenig genutzt [26]. So sollte<br />

z. B. ein einziges sehr schweres Vorkommnis (sehr<br />

hohe Gefährdung von anderen Personen, besondere<br />

Aggressivität <strong>und</strong> Skrupellosigkeit, Tätlichkeiten<br />

ausserhalb des Fahrzeugs im Zusammenhang mit<br />

dem Strassenverkehr) zur Anordnung einer verkehrspsychologischen<br />

Abklärung führen [100].<br />

Nach geltendem Recht fehlen gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen,<br />

wann Widerhandlungen zwingend zu einer<br />

Fahreignungsabklärung führen müssen. Wichtig<br />

ist, dass bei einer Fahreignungsabklärung nicht<br />

lediglich eine medizinische Begutachtung durchgeführt<br />

wird, sondern – je nach Widerhandlung –<br />

auch oder stattdessen eine psychologische (Letzteres<br />

zur Abklärung der charakterlichen oder der<br />

kognitiven Fahreignung).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist bei Fahreignungsabklärungen an<br />

die Problematik ungenügend valider <strong>und</strong> verlässlicher<br />

Testinstrumente zu denken (bei körperlichen,<br />

psychischen <strong>und</strong> charakterlichen Diagnoseinstrumenten).<br />

Besonders wichtig ist diese Problematik<br />

im Zusammenhang mit Screeningverfahren<br />

(Reihenuntersuchungen für alle). Es besteht die<br />

Gefahr, dass viele Personen als krank diagnostiziert<br />

würden, obwohl sie es gar nicht sind, <strong>und</strong> umgekehrt.<br />

Screeningverfahren sind nur dann sinnvoll,<br />

wenn in der zu untersuchenden Bevölkerungsgruppe<br />

eine hohe Prävalenz des gefragten Kriteriums<br />

vorliegt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist z. B. von einer<br />

Überprüfung der charakterlichen Fahreignung bei<br />

Neulenkenden anhand von psychologischen Tests<br />

abzuraten. Auch ist kritisch zu überdenken, ob eine<br />

Reihenuntersuchung für Personen ab 70 Jahren<br />

sinnvoll ist bzw. in Bezug auf welche Diagnosen ein<br />

Screening in dieser Altersgruppe sinnvoll ist [101].<br />

Die Überprüfung der Fahreignung sollte primär<br />

nach auffälligem Verhalten – das vom Gesetzgeber<br />

zu definieren wäre – angeordnet werden<br />

(also kein Screening für alle). Ein zentraler Teil der<br />

medizinischen <strong>und</strong> psychologischen Fahreignungsabklärung<br />

ist das Gespräch über die Krankheitseinsicht<br />

oder die Einstellung zu vollzogenen<br />

Regelverstössen. Somit wird in der heutigen Praxis<br />

dem Umstand Rechnung getragen, dass Krankheitsdiagnosen<br />

oder psychologische/kognitive Testergebnisse<br />

allein kaum Auskunft geben über die<br />

Fahreignung. Entscheidend ist, wie jemand seine<br />

Krankheitsdiagnose bzw. seine problematische<br />

Persönlichkeitsdisposition reflektiert <strong>und</strong> damit<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07 Massnahmenbereich: Mensch (Autoren: E. Walter, M. Cavegn) 121

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