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Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU

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In Anbetracht des hohen Sicherheitsnutzens von<br />

fahrzeugtechnischen Massnahmen stellt sich die<br />

Frage, welche Möglichkeiten bestehen, um die<br />

Verbreitung <strong>und</strong> den Einsatz der verschiedenen<br />

Systeme aktiv zu fördern. Diesem Aspekt wird in<br />

Kap. VII.5, S. 187 nachgegangen.<br />

Kap. VII.6, S. 195 gibt eine kurze Zusammenfas-<br />

sung aller diskutierten fahrzeugtechnischen Si-<br />

cherheitsmöglichkeiten. Lesende, die sich nur für<br />

spezifische technische Fahrzeugsysteme interessie-<br />

ren, finden im Anhang (Kap. X.1) eine Übersicht<br />

dazu.<br />

2. Massnahmen zur Unfallverhinde-<br />

rung<br />

Fahrzeugsysteme, die die Entstehung von Unfällen<br />

verhindern, werden als aktive Sicherheitsausstattung<br />

bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise<br />

so gr<strong>und</strong>legende Elemente wie eine gute<br />

Bereifung, die Fahrzeugbeleuchtung oder auch die<br />

Bremsanlage. Diese klassischen Ausstattungselemente<br />

werden zunehmend durch Fahrerassistenzsysteme<br />

ergänzt, die ganz neue Möglichkeiten <strong>und</strong><br />

damit noch nie dagewesene Sicherheitspotenziale<br />

bieten.<br />

Aus psychologischer Sicht wird die Entstehung<br />

eines Unfalls immer wahrscheinlicher, wenn die<br />

Anforderungen der Verkehrssituation die Leistungsmöglichkeiten<br />

des Lenkers übersteigen, d. h.<br />

die Aufgabenschwierigkeit ein für ihn bewältigbares<br />

Mass übersteigt [123]. Moderne FAS (oder auch<br />

ADAS = Advanced Driver Assistance Systems) setzen<br />

genau an diesem Punkt an. Sie sollen die Diskrepanzen<br />

zwischen den Anforderungen der Ver-<br />

kehrssituation <strong>und</strong> dem Leistungsvermögen des<br />

Lenkers beseitigen. Dies gelingt beispielsweise,<br />

indem den <strong>Lenkende</strong>n durch Warnhinweise zusätzliche<br />

zeitliche Spielräume für die Planung <strong>und</strong><br />

Durchführung sicherer Fahrhandlungen eingeräumt<br />

werden oder indem durch Eingriffe in die Fahrdynamik<br />

die bereits verlorengegangene Kontrolle<br />

zurückgegeben wird.<br />

In Anbetracht der hohen Sicherheitspotenziale von<br />

FAS werden diese nachfolgend schwergewichtig<br />

behandelt. Demgegenüber werden andere Bereiche<br />

wie z. B. die allgemeine Betriebssicherheit ausgeklammert,<br />

da sie unter den in der Schweiz geltenden<br />

Rahmenbedingungen eine vernachlässigbare<br />

Unfallrelevanz aufweisen.<br />

2.1 Reifen<br />

2.1.1 Reifenzustand<br />

Reifen mit genügendem Profil <strong>und</strong> Druck stellen<br />

eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung für ein betriebssicheres<br />

Fahrzeug dar.<br />

Profiltiefe: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt<br />

bei 1,6 mm (Art. 58 Abs. 4 VTS). Am Reifen selber<br />

sind Abnützungsanzeiger (TWI) angebracht, die die<br />

gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe anzeigen.<br />

Dennoch sollten Reifen nicht bis auf die gesetzliche<br />

Mindestprofiltiefe abgefahren werden, sondern<br />

bereits bei einer Restprofiltiefe von 2 bis 3 mm<br />

(Sommerreifen) bzw. 4 mm (Winterreifen) ersetzt<br />

werden. Unter 4 mm Profiltiefe nimmt die Haftung<br />

bei nasser Fahrbahn messbar ab (Abbildung 14,<br />

S. 145). Insbesondere bei Breitreifen besteht dann<br />

eine erhöhte Aquaplaning-Gefahr.<br />

144 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07

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