Personenwagen-Lenkende und -Mitfahrende - BfU
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In Anbetracht des hohen Sicherheitsnutzens von<br />
fahrzeugtechnischen Massnahmen stellt sich die<br />
Frage, welche Möglichkeiten bestehen, um die<br />
Verbreitung <strong>und</strong> den Einsatz der verschiedenen<br />
Systeme aktiv zu fördern. Diesem Aspekt wird in<br />
Kap. VII.5, S. 187 nachgegangen.<br />
Kap. VII.6, S. 195 gibt eine kurze Zusammenfas-<br />
sung aller diskutierten fahrzeugtechnischen Si-<br />
cherheitsmöglichkeiten. Lesende, die sich nur für<br />
spezifische technische Fahrzeugsysteme interessie-<br />
ren, finden im Anhang (Kap. X.1) eine Übersicht<br />
dazu.<br />
2. Massnahmen zur Unfallverhinde-<br />
rung<br />
Fahrzeugsysteme, die die Entstehung von Unfällen<br />
verhindern, werden als aktive Sicherheitsausstattung<br />
bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise<br />
so gr<strong>und</strong>legende Elemente wie eine gute<br />
Bereifung, die Fahrzeugbeleuchtung oder auch die<br />
Bremsanlage. Diese klassischen Ausstattungselemente<br />
werden zunehmend durch Fahrerassistenzsysteme<br />
ergänzt, die ganz neue Möglichkeiten <strong>und</strong><br />
damit noch nie dagewesene Sicherheitspotenziale<br />
bieten.<br />
Aus psychologischer Sicht wird die Entstehung<br />
eines Unfalls immer wahrscheinlicher, wenn die<br />
Anforderungen der Verkehrssituation die Leistungsmöglichkeiten<br />
des Lenkers übersteigen, d. h.<br />
die Aufgabenschwierigkeit ein für ihn bewältigbares<br />
Mass übersteigt [123]. Moderne FAS (oder auch<br />
ADAS = Advanced Driver Assistance Systems) setzen<br />
genau an diesem Punkt an. Sie sollen die Diskrepanzen<br />
zwischen den Anforderungen der Ver-<br />
kehrssituation <strong>und</strong> dem Leistungsvermögen des<br />
Lenkers beseitigen. Dies gelingt beispielsweise,<br />
indem den <strong>Lenkende</strong>n durch Warnhinweise zusätzliche<br />
zeitliche Spielräume für die Planung <strong>und</strong><br />
Durchführung sicherer Fahrhandlungen eingeräumt<br />
werden oder indem durch Eingriffe in die Fahrdynamik<br />
die bereits verlorengegangene Kontrolle<br />
zurückgegeben wird.<br />
In Anbetracht der hohen Sicherheitspotenziale von<br />
FAS werden diese nachfolgend schwergewichtig<br />
behandelt. Demgegenüber werden andere Bereiche<br />
wie z. B. die allgemeine Betriebssicherheit ausgeklammert,<br />
da sie unter den in der Schweiz geltenden<br />
Rahmenbedingungen eine vernachlässigbare<br />
Unfallrelevanz aufweisen.<br />
2.1 Reifen<br />
2.1.1 Reifenzustand<br />
Reifen mit genügendem Profil <strong>und</strong> Druck stellen<br />
eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung für ein betriebssicheres<br />
Fahrzeug dar.<br />
Profiltiefe: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt<br />
bei 1,6 mm (Art. 58 Abs. 4 VTS). Am Reifen selber<br />
sind Abnützungsanzeiger (TWI) angebracht, die die<br />
gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe anzeigen.<br />
Dennoch sollten Reifen nicht bis auf die gesetzliche<br />
Mindestprofiltiefe abgefahren werden, sondern<br />
bereits bei einer Restprofiltiefe von 2 bis 3 mm<br />
(Sommerreifen) bzw. 4 mm (Winterreifen) ersetzt<br />
werden. Unter 4 mm Profiltiefe nimmt die Haftung<br />
bei nasser Fahrbahn messbar ab (Abbildung 14,<br />
S. 145). Insbesondere bei Breitreifen besteht dann<br />
eine erhöhte Aquaplaning-Gefahr.<br />
144 Massnahmenbereich: Fahrzeug (Autor: M. Cavegn) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 07