Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
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Ergebnis rechtlicher<br />
Schritte<br />
<strong>Greenpeace</strong>-<br />
Kommentar<br />
künftigen Regierungen oder Behörden weder für bereits verursachte<br />
noch für künftige Schäden belangt werden kann.<br />
BHP zog sich als direkter Mitbesitzer von Ok Tedi zurück und<br />
übertrug seine Anteile an einen in Singapur ansässigen<br />
Treuhandfonds. Das Geld hieraus soll „laufenden Projekten zur<br />
nachhaltigen Entwicklung zukommen“ sowie einem „langfristig<br />
angelegten Fond zur Finanzierung von Programmen und Projekten,<br />
bis 40 Jahre nach Stilllegung der Mine“. Das Treuhandvermögen soll<br />
von BHP Billiton und der Regierung Papua Neugueineas über einen<br />
in Singapur eingesetzten Direktor kontrolliert werden.<br />
Die Gesetze, die derartige Arrangements ermöglicht haben, werden<br />
gegenwärtig vor dem Verfassungsgericht des Landes angefochten.<br />
Das Viktorianische Oberste Gericht Australiens hatte sich mit der<br />
ersten Anfechtung auseinander zu setzen (1994-96). Es entstand<br />
kein Präzedenzfall daraus, weil das Gericht den Fall weiter verwies<br />
und es nicht zur Verhandlung kam. Die Dorfbewohner stehen nun<br />
wieder vor dem Viktorianische Obersten Gericht. In Papua<br />
Neuguinea ist eine Verfassungsklage anhängig.<br />
Die Ok Tedi-Mine ist ein Verbrechen an Umwelt und Bevölkerung.<br />
Der Fall illustriert, welche verheerenden Schäden ein kaum<br />
überwachtes Bergbauunternehmen verursachen kann. Er zeigt, dass<br />
Mensch und Umwelt auch nach der Einstellung der<br />
Bergbauaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein globales<br />
Instrument könnte dabei helfen, die Gesellschaft und die Umwelt zu<br />
schützen und die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen.<br />
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