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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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Ergebnis rechtlicher<br />

Schritte<br />

<strong>Greenpeace</strong>-<br />

Kommentar<br />

künftigen Regierungen oder Behörden weder für bereits verursachte<br />

noch für künftige Schäden belangt werden kann.<br />

BHP zog sich als direkter Mitbesitzer von Ok Tedi zurück und<br />

übertrug seine Anteile an einen in Singapur ansässigen<br />

Treuhandfonds. Das Geld hieraus soll „laufenden Projekten zur<br />

nachhaltigen Entwicklung zukommen“ sowie einem „langfristig<br />

angelegten Fond zur Finanzierung von Programmen und Projekten,<br />

bis 40 Jahre nach Stilllegung der Mine“. Das Treuhandvermögen soll<br />

von BHP Billiton und der Regierung Papua Neugueineas über einen<br />

in Singapur eingesetzten Direktor kontrolliert werden.<br />

Die Gesetze, die derartige Arrangements ermöglicht haben, werden<br />

gegenwärtig vor dem Verfassungsgericht des Landes angefochten.<br />

Das Viktorianische Oberste Gericht Australiens hatte sich mit der<br />

ersten Anfechtung auseinander zu setzen (1994-96). Es entstand<br />

kein Präzedenzfall daraus, weil das Gericht den Fall weiter verwies<br />

und es nicht zur Verhandlung kam. Die Dorfbewohner stehen nun<br />

wieder vor dem Viktorianische Obersten Gericht. In Papua<br />

Neuguinea ist eine Verfassungsklage anhängig.<br />

Die Ok Tedi-Mine ist ein Verbrechen an Umwelt und Bevölkerung.<br />

Der Fall illustriert, welche verheerenden Schäden ein kaum<br />

überwachtes Bergbauunternehmen verursachen kann. Er zeigt, dass<br />

Mensch und Umwelt auch nach der Einstellung der<br />

Bergbauaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein globales<br />

Instrument könnte dabei helfen, die Gesellschaft und die Umwelt zu<br />

schützen und die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen.<br />

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