Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
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Kapitel 3<br />
Einzelfälle unternehmerischer <strong>Umweltverbrechen</strong><br />
Abschnitt 3.1<br />
Einführung<br />
Im Folgenden wird über ca vierzig Fälle aus verschiedenen Wirtschaftssektoren (Chemie,<br />
Ölindustrie, Forstwirtschaft, Bergbau, Gentechnik, Atomkraft) aus allen Teilen der Welt<br />
berichtet. Sie zeigen die dringende Notwendigkeit, seitens der Regierungen dafür sorgen,<br />
dass Unternehmen ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt wahrnehmen.<br />
Die Bandbreite der Fälle zeigt, dass Firmen nach wie vor die Umwelt und Gesundheit<br />
schädigen, während sie sich für die Folgen nicht sonderlich interessieren müssen.<br />
Unternehmen vernachlässigen schmählich ihre Pflicht, die Opfer von Umweltzerstörung zu<br />
entschädigen und zu unterstützen, sie stehlen sich aus der Verantwortung für die Sanierung<br />
der Schäden. Sie verletzen weithin die Rechte von Menschen und lokaler Gemeinschaften<br />
und vernachlässigen ihre Pflicht zur Überwachung und Information, sie setzen die<br />
Öffentlichkeit über ihre Produkte und Verfahren nicht in Kenntnis. Oft genug sträuben sich<br />
Firmenleitungen dagegen, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Umwelt- und<br />
Gesundheitsschäden zu ergreifen. Leider wird es immer schwieriger, wenn nicht unmöglich,<br />
die verantwortlichen Unternehmen für ihr Verhalten haftbar zu machen.<br />
Die folgenden Fallbeschreibungen umfassen Angaben zum Unternehmen, zur Art des<br />
Unfalls oder der Störung, den Auswirkungen für Mensch und Umwelt, den Ergebnissen von<br />
Gerichtsverfahren und den Schlussfolgerungen im Hinblick auf die (Un-)Verantwortlichkeit<br />
des Unternehmens sowie die Notwendigkeit internationaler Abkommen über<br />
Unternehmensverantwortung und -haftung.<br />
Gegliedert sind die Fallbeschreibungen nach Wirtschaftssektoren. Im Zentrum der Kritik steht<br />
aus <strong>Greenpeace</strong>-Sicht Dow Chemicals – wegen der unerträglichen Tatenlosigkeit im Hinblick<br />
auf die Opfer von Bhopal. Es überrascht nicht, dass die Firma weltweit in weitere<br />
Umweltvergehen verwickelt ist.<br />
Ein wichtiger Aspekt bei vielen Fällen ist der Unterschied im Verhalten eines Konzerns in<br />
einem der reichen „westlichen“ Ländern mit strengen Vorschriften für den Schutz von<br />
Mensch und Umwelt und dem enttäuschenden Verhalten desselben Unternehmens in<br />
„armen“ Ländern mit lascher Gesetzgebung und Durchsetzung. Diese Fälle zeigen, dass der<br />
Weltmarkt den Unternehmen eine Doppelmoral, das Operieren mit doppelten Standards<br />
erlaubt, und ihnen ermöglicht, die schwächeren Vorschriften in ärmeren Ländern zur<br />
Kostensenkung und Gewinnsteigerung zu missbrauchen. Das Hantieren mit Asbest etwa ist<br />
in den asiatischen Schwellenländern viel billiger, weil es dort keine angemessenen<br />
Regelungen für den Schutz der Beschäftigten gibt.<br />
Doch nicht nur internationale Unternehmen verhalten sich unverantwortlich. Auch in<br />
nationalem Maßstab operierende Unternehmen, staatseigene Betriebe im Besitz der Belegschaft<br />
können in schädigender Weise agieren. In Ländern wie der Tschechischen Republik,<br />
Russland und Indien, wo der Staat in den betreffenden Unternehmen eine starke Position<br />
hat, kann die Lage sogar besonders prekär sein. Auch für diese Fälle ist ein internationales<br />
Übereinkommen nötig.<br />
Die Liste der Fälle ist weder erschöpfend noch endgültig; auch war nicht beabsichtigt, alle<br />
Industriezweige zu erfassen oder auch nur die wichtigsten Fälle darzustellen. Sie ist als<br />
vorläufiges Register von Umweltvergehen aufzufassen, die schwerwiegende und lang<br />
anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt haben; sie sollen die Forderung untermauern ,<br />
dass internationale Maßnahmen dringend erforderlich sind.<br />
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