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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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Kapitel 3<br />

Einzelfälle unternehmerischer <strong>Umweltverbrechen</strong><br />

Abschnitt 3.1<br />

Einführung<br />

Im Folgenden wird über ca vierzig Fälle aus verschiedenen Wirtschaftssektoren (Chemie,<br />

Ölindustrie, Forstwirtschaft, Bergbau, Gentechnik, Atomkraft) aus allen Teilen der Welt<br />

berichtet. Sie zeigen die dringende Notwendigkeit, seitens der Regierungen dafür sorgen,<br />

dass Unternehmen ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt wahrnehmen.<br />

Die Bandbreite der Fälle zeigt, dass Firmen nach wie vor die Umwelt und Gesundheit<br />

schädigen, während sie sich für die Folgen nicht sonderlich interessieren müssen.<br />

Unternehmen vernachlässigen schmählich ihre Pflicht, die Opfer von Umweltzerstörung zu<br />

entschädigen und zu unterstützen, sie stehlen sich aus der Verantwortung für die Sanierung<br />

der Schäden. Sie verletzen weithin die Rechte von Menschen und lokaler Gemeinschaften<br />

und vernachlässigen ihre Pflicht zur Überwachung und Information, sie setzen die<br />

Öffentlichkeit über ihre Produkte und Verfahren nicht in Kenntnis. Oft genug sträuben sich<br />

Firmenleitungen dagegen, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Umwelt- und<br />

Gesundheitsschäden zu ergreifen. Leider wird es immer schwieriger, wenn nicht unmöglich,<br />

die verantwortlichen Unternehmen für ihr Verhalten haftbar zu machen.<br />

Die folgenden Fallbeschreibungen umfassen Angaben zum Unternehmen, zur Art des<br />

Unfalls oder der Störung, den Auswirkungen für Mensch und Umwelt, den Ergebnissen von<br />

Gerichtsverfahren und den Schlussfolgerungen im Hinblick auf die (Un-)Verantwortlichkeit<br />

des Unternehmens sowie die Notwendigkeit internationaler Abkommen über<br />

Unternehmensverantwortung und -haftung.<br />

Gegliedert sind die Fallbeschreibungen nach Wirtschaftssektoren. Im Zentrum der Kritik steht<br />

aus <strong>Greenpeace</strong>-Sicht Dow Chemicals – wegen der unerträglichen Tatenlosigkeit im Hinblick<br />

auf die Opfer von Bhopal. Es überrascht nicht, dass die Firma weltweit in weitere<br />

Umweltvergehen verwickelt ist.<br />

Ein wichtiger Aspekt bei vielen Fällen ist der Unterschied im Verhalten eines Konzerns in<br />

einem der reichen „westlichen“ Ländern mit strengen Vorschriften für den Schutz von<br />

Mensch und Umwelt und dem enttäuschenden Verhalten desselben Unternehmens in<br />

„armen“ Ländern mit lascher Gesetzgebung und Durchsetzung. Diese Fälle zeigen, dass der<br />

Weltmarkt den Unternehmen eine Doppelmoral, das Operieren mit doppelten Standards<br />

erlaubt, und ihnen ermöglicht, die schwächeren Vorschriften in ärmeren Ländern zur<br />

Kostensenkung und Gewinnsteigerung zu missbrauchen. Das Hantieren mit Asbest etwa ist<br />

in den asiatischen Schwellenländern viel billiger, weil es dort keine angemessenen<br />

Regelungen für den Schutz der Beschäftigten gibt.<br />

Doch nicht nur internationale Unternehmen verhalten sich unverantwortlich. Auch in<br />

nationalem Maßstab operierende Unternehmen, staatseigene Betriebe im Besitz der Belegschaft<br />

können in schädigender Weise agieren. In Ländern wie der Tschechischen Republik,<br />

Russland und Indien, wo der Staat in den betreffenden Unternehmen eine starke Position<br />

hat, kann die Lage sogar besonders prekär sein. Auch für diese Fälle ist ein internationales<br />

Übereinkommen nötig.<br />

Die Liste der Fälle ist weder erschöpfend noch endgültig; auch war nicht beabsichtigt, alle<br />

Industriezweige zu erfassen oder auch nur die wichtigsten Fälle darzustellen. Sie ist als<br />

vorläufiges Register von Umweltvergehen aufzufassen, die schwerwiegende und lang<br />

anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt haben; sie sollen die Forderung untermauern ,<br />

dass internationale Maßnahmen dringend erforderlich sind.<br />

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