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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong>-<br />

Kommentar<br />

Das „Compensation Law“ besagt, dass die drei Arbeiter – sofern die<br />

erlittenen Schäden über dem vom Unfall-Versicherungs-Gesetz<br />

festgelegten Limit liegen –, Anrecht auf zusätzliche<br />

Ausgleichszahlungen von JCO für alle erlittenen Schäden hätten.<br />

Unklar ist, ob solche Zusatzzahlungen bis dato erfolgt sind. 174<br />

Schätzungsweise 20 Mio Yen wurden als „Trostgelder“ an Haushalte<br />

in einem Umkreis von 350 Metern vom Firmengelände gezahlt. Zu<br />

solchen Zahlungen war JCO im Rahmen des Kompensations-<br />

Gesetzes für Atomunfälle nicht verpflichtet. Allerdings sieht die<br />

japanische Tradition diskrete Zahlungen der Schadensverursacher<br />

an die Opfer vor. Einige der Anwohner empfanden die Zahlungen als<br />

unzureichend und stellten weitere Forderungen zur Deckung<br />

medizinischer und mit der Evakuierung verbundener Kosten.<br />

Fischereiwesen und Landwirtschaft forderten auf Grund finanzieller<br />

Einbußen Entschädigungen. Der Transport der Ernte musste<br />

verschoben werden, und der Fischereibetrieb setzte vorübergehend<br />

seine Arbeit aus.<br />

Die Nachfrage nach lokalen produzierten Lebensmitteln nahm nach<br />

dem Unfall ab. Dies ist von Bedeutung, da Tokai das<br />

Versorgungszentrum für die Metropole Tokyo ist. Die<br />

Mindestversicherungs-Summe für Anlagen wie die von JCO in Tokaimura<br />

wurde von 1 Milliarde auf 12 Milliarden Yen (ca. 114,4<br />

Millionen US$) erhöht.<br />

Im Dezember 1999 verabschiedete die Regierung ein Sondergesetz<br />

zu Notfall-Maßnahmen bei Atomunfällen. Es soll dabei helfen, im<br />

Unglücksfall die Zuständigkeiten innerhalb der Regierung, lokaler<br />

Behörden und beim Verursacher selbst zu klären.<br />

Der Unfall machte die Fahrlässigkeit der Firmenpraxis und die<br />

mangelhafte behördliche Aufsichtsordnung deutlich.<br />

Die geforderte verbindliche finanzielle Sicherheit erwies sich zur<br />

Deckung der tatsächlichen Verluste als völlig unzureichend. Dies<br />

wurde noch durch die Tatsache unterstrichen, dass JCOs<br />

geschätztes Vermögen lediglich für weniger als ein Drittel der<br />

Entschädigungsgelder ausreichte. Der Grundsatz einer strikten,<br />

ausschließlichen und unbegrenzten Haftbarkeit wird bedeutungslos,<br />

wenn der Betreiber weder das nötige Vermögen noch die nötige<br />

Versicherung hat, um allen potenziellen Konsequenzen eines Unfalls<br />

zu begegnen.<br />

Nach dem Unfall wurden einige Veränderungen in den Nuklear-<br />

Richtlinien Japans vorgenommen. Ein Zehnfaches der Gelder, die<br />

nach und nach freigegeben wurden, hätte jedoch nicht ausgereicht,<br />

um allen Forderungen gerecht zu werden, die sich aus dem<br />

Unfallergaben. Dadurch verstärkt sich der Eindruck, dass der<br />

nukleare Sektor noch immer eine Sonderbehandlung genießt und<br />

potenzielle Opfer zukünftiger Unfälle unzureichend geschützt sind.<br />

Workers' Accident Compensation Insurance Law provides for such a policy if the accident was caused through the<br />

companies negligence, intentional acts or omissions.<br />

174 It is estimated that the total compensation paid to the three workers under the Workers' Accident Compensation<br />

Insurance Law was 120 million yen.<br />

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