Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
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<strong>Greenpeace</strong>-<br />
Kommentar<br />
Das „Compensation Law“ besagt, dass die drei Arbeiter – sofern die<br />
erlittenen Schäden über dem vom Unfall-Versicherungs-Gesetz<br />
festgelegten Limit liegen –, Anrecht auf zusätzliche<br />
Ausgleichszahlungen von JCO für alle erlittenen Schäden hätten.<br />
Unklar ist, ob solche Zusatzzahlungen bis dato erfolgt sind. 174<br />
Schätzungsweise 20 Mio Yen wurden als „Trostgelder“ an Haushalte<br />
in einem Umkreis von 350 Metern vom Firmengelände gezahlt. Zu<br />
solchen Zahlungen war JCO im Rahmen des Kompensations-<br />
Gesetzes für Atomunfälle nicht verpflichtet. Allerdings sieht die<br />
japanische Tradition diskrete Zahlungen der Schadensverursacher<br />
an die Opfer vor. Einige der Anwohner empfanden die Zahlungen als<br />
unzureichend und stellten weitere Forderungen zur Deckung<br />
medizinischer und mit der Evakuierung verbundener Kosten.<br />
Fischereiwesen und Landwirtschaft forderten auf Grund finanzieller<br />
Einbußen Entschädigungen. Der Transport der Ernte musste<br />
verschoben werden, und der Fischereibetrieb setzte vorübergehend<br />
seine Arbeit aus.<br />
Die Nachfrage nach lokalen produzierten Lebensmitteln nahm nach<br />
dem Unfall ab. Dies ist von Bedeutung, da Tokai das<br />
Versorgungszentrum für die Metropole Tokyo ist. Die<br />
Mindestversicherungs-Summe für Anlagen wie die von JCO in Tokaimura<br />
wurde von 1 Milliarde auf 12 Milliarden Yen (ca. 114,4<br />
Millionen US$) erhöht.<br />
Im Dezember 1999 verabschiedete die Regierung ein Sondergesetz<br />
zu Notfall-Maßnahmen bei Atomunfällen. Es soll dabei helfen, im<br />
Unglücksfall die Zuständigkeiten innerhalb der Regierung, lokaler<br />
Behörden und beim Verursacher selbst zu klären.<br />
Der Unfall machte die Fahrlässigkeit der Firmenpraxis und die<br />
mangelhafte behördliche Aufsichtsordnung deutlich.<br />
Die geforderte verbindliche finanzielle Sicherheit erwies sich zur<br />
Deckung der tatsächlichen Verluste als völlig unzureichend. Dies<br />
wurde noch durch die Tatsache unterstrichen, dass JCOs<br />
geschätztes Vermögen lediglich für weniger als ein Drittel der<br />
Entschädigungsgelder ausreichte. Der Grundsatz einer strikten,<br />
ausschließlichen und unbegrenzten Haftbarkeit wird bedeutungslos,<br />
wenn der Betreiber weder das nötige Vermögen noch die nötige<br />
Versicherung hat, um allen potenziellen Konsequenzen eines Unfalls<br />
zu begegnen.<br />
Nach dem Unfall wurden einige Veränderungen in den Nuklear-<br />
Richtlinien Japans vorgenommen. Ein Zehnfaches der Gelder, die<br />
nach und nach freigegeben wurden, hätte jedoch nicht ausgereicht,<br />
um allen Forderungen gerecht zu werden, die sich aus dem<br />
Unfallergaben. Dadurch verstärkt sich der Eindruck, dass der<br />
nukleare Sektor noch immer eine Sonderbehandlung genießt und<br />
potenzielle Opfer zukünftiger Unfälle unzureichend geschützt sind.<br />
Workers' Accident Compensation Insurance Law provides for such a policy if the accident was caused through the<br />
companies negligence, intentional acts or omissions.<br />
174 It is estimated that the total compensation paid to the three workers under the Workers' Accident Compensation<br />
Insurance Law was 120 million yen.<br />
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