Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
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Mit der Kreditvergabe für das Pipeline-Projekt in Ecuador hat die<br />
Westdeutsche Landesbank (WestLB) in Düsseldorf gegen<br />
internationale UmweltschutzAbkommen verstoßen:<br />
- das Kyotoprotokoll, das die BRD dazu verpflichtet, zur<br />
Reduzierung der Kohlendioxidemissionen bei zu tragen,<br />
- die Biodiversitätskonvention (CBD, Convention on Biological<br />
Diversity), die die BRD und Ecuador zum Schutz natürlicher<br />
Lebensgrundlagen und den Erhalt der Biologischen Vielfalt<br />
verpflichtet., und überdies die BRD verpflichtet, nicht nur im<br />
eigenen Land die Vielfalt zu erhalten, sondern auch<br />
Entwicklungsländer dabei zu unterstützen.<br />
Und sie verstieß gegen ihre eigene Satzung:<br />
Über ihren Geschäftszweck schreibt die WestLB in ihrer eigenen<br />
Satzung (§6, Abs.5): „Die Geschäfte der West LB sind nach<br />
kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des<br />
Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht<br />
Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“<br />
Doch der Abschluss des Kreditgeschäfts mit den OCP-Ölfirmen dient<br />
nicht dem Gemeinwohl, sondern einzig dem Wohle der Ölkonzerne –<br />
ein klarer Verstoß gegen die eigene Satzung.<br />
Der Pipelinebau wurde seitens der Regierung von Ecuador zudem zu<br />
Beginn des Jahres 2001 ohne Vorlage einer Umweltverträglichkeits-<br />
Prüfung (UVP) genehmigt. Die UVP wurde nachgereicht - ein klarer<br />
Verstoß gegen die Umweltgesetze Ecuadors.<br />
<strong>Greenpeace</strong> hat daher im April 2002 eine Aufsichtsbeschwerde beim<br />
Finanz- Wirtschafts- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen<br />
eingereicht. Die Ministerien müssen im Fall von Satzungs- und<br />
Gesetzesverstößen durch die öffentlich-rechtliche WestLB<br />
einschreiten.<br />
Firmenverhalten Die WestLB beharrt auf ihrer Aussage, das von ihnen finanzierte<br />
Projekt erfülle die Weltbankstandards, obwohl die Weltbank selbst<br />
„tiefe Besorgnis über die Auswirkungen des Projektes auf die<br />
Biodiversität von Ecuador“ ausdrückt.<br />
(Briefe von Weltbank an OCP Konsortium, die zuständigen<br />
ecuadorianischen Ministerien und an die WestLB, 19.12.2001)<br />
Ergebnis rechtlicher<br />
Schritte<br />
<strong>Greenpeace</strong>-<br />
Kommentar<br />
Auf die eingereichte Aufsichtsbeschwerde gibt es bisher keine<br />
Reaktion von Seiten der Landesregierung.<br />
Das Beispiel WestLB ist ein Paradebeispiel für eine schädliche, nicht<br />
nachhaltige und verantwortungslose Kreditvergabe aus Deutschland<br />
an ein Entwicklungsland. Hier wir mit öffentlichen Geldern aus<br />
Deutschland Urwald in Ecuador zerstört.<br />
Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss darauf hinwirken,<br />
dass die WestLB den Kredit an das OCP Konsortium mit sofortiger<br />
Wirkung stoppt. Als öffentlich-rechtliche Bank ist die Westdeutsche<br />
Landesbank nicht vorrangig den kommerziellen Interessen, sondern<br />
ebenso dem Schutz der Umwelt und der nachhaltigen Nutzung<br />
verpflichtet.<br />
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