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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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Mit der Kreditvergabe für das Pipeline-Projekt in Ecuador hat die<br />

Westdeutsche Landesbank (WestLB) in Düsseldorf gegen<br />

internationale UmweltschutzAbkommen verstoßen:<br />

- das Kyotoprotokoll, das die BRD dazu verpflichtet, zur<br />

Reduzierung der Kohlendioxidemissionen bei zu tragen,<br />

- die Biodiversitätskonvention (CBD, Convention on Biological<br />

Diversity), die die BRD und Ecuador zum Schutz natürlicher<br />

Lebensgrundlagen und den Erhalt der Biologischen Vielfalt<br />

verpflichtet., und überdies die BRD verpflichtet, nicht nur im<br />

eigenen Land die Vielfalt zu erhalten, sondern auch<br />

Entwicklungsländer dabei zu unterstützen.<br />

Und sie verstieß gegen ihre eigene Satzung:<br />

Über ihren Geschäftszweck schreibt die WestLB in ihrer eigenen<br />

Satzung (§6, Abs.5): „Die Geschäfte der West LB sind nach<br />

kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des<br />

Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht<br />

Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“<br />

Doch der Abschluss des Kreditgeschäfts mit den OCP-Ölfirmen dient<br />

nicht dem Gemeinwohl, sondern einzig dem Wohle der Ölkonzerne –<br />

ein klarer Verstoß gegen die eigene Satzung.<br />

Der Pipelinebau wurde seitens der Regierung von Ecuador zudem zu<br />

Beginn des Jahres 2001 ohne Vorlage einer Umweltverträglichkeits-<br />

Prüfung (UVP) genehmigt. Die UVP wurde nachgereicht - ein klarer<br />

Verstoß gegen die Umweltgesetze Ecuadors.<br />

<strong>Greenpeace</strong> hat daher im April 2002 eine Aufsichtsbeschwerde beim<br />

Finanz- Wirtschafts- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen<br />

eingereicht. Die Ministerien müssen im Fall von Satzungs- und<br />

Gesetzesverstößen durch die öffentlich-rechtliche WestLB<br />

einschreiten.<br />

Firmenverhalten Die WestLB beharrt auf ihrer Aussage, das von ihnen finanzierte<br />

Projekt erfülle die Weltbankstandards, obwohl die Weltbank selbst<br />

„tiefe Besorgnis über die Auswirkungen des Projektes auf die<br />

Biodiversität von Ecuador“ ausdrückt.<br />

(Briefe von Weltbank an OCP Konsortium, die zuständigen<br />

ecuadorianischen Ministerien und an die WestLB, 19.12.2001)<br />

Ergebnis rechtlicher<br />

Schritte<br />

<strong>Greenpeace</strong>-<br />

Kommentar<br />

Auf die eingereichte Aufsichtsbeschwerde gibt es bisher keine<br />

Reaktion von Seiten der Landesregierung.<br />

Das Beispiel WestLB ist ein Paradebeispiel für eine schädliche, nicht<br />

nachhaltige und verantwortungslose Kreditvergabe aus Deutschland<br />

an ein Entwicklungsland. Hier wir mit öffentlichen Geldern aus<br />

Deutschland Urwald in Ecuador zerstört.<br />

Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss darauf hinwirken,<br />

dass die WestLB den Kredit an das OCP Konsortium mit sofortiger<br />

Wirkung stoppt. Als öffentlich-rechtliche Bank ist die Westdeutsche<br />

Landesbank nicht vorrangig den kommerziellen Interessen, sondern<br />

ebenso dem Schutz der Umwelt und der nachhaltigen Nutzung<br />

verpflichtet.<br />

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