Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
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Wer ist<br />
verantwortlich?<br />
Rechtliche<br />
Schritte/Öffentliche<br />
In der Region musste der Betrieb von Firmen, öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln, Schulen und anderen öffentliche Einrichtungen<br />
vorübergehend eingestellt werden. Die Ernte von Getreide und<br />
Gemüse wurde abgebrochen. 166<br />
Nachdem die anfängliche Notsituation bewältigt war, bot die lokale<br />
Behörde medizinische Tests für die Bevölkerung innerhalb eines 350<br />
Meter-Radius rund um die Fabrik an. 167 Bis zum 12. Oktober 1999<br />
waren insgesamt 74.633 Anwohner auf radioaktive Kontamination<br />
untersucht worden.<br />
Die Schadensersatzansprüche bei Atomunfällen werden in Japan<br />
durch die Gesetze „Compensation Law“ 168 und „Indemnity Law“ 169<br />
geregelt.<br />
Japan ist weder Mitglied des Pariser Übereinkommens vom 29. Juli<br />
1960 zur Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie<br />
noch der Wiener Konvention über die zivilrechtliche Haftung für<br />
Atomschäden (1963). Allerdings greift das inländische Recht<br />
Aspekte dieser beiden Übereinkommen auf.<br />
Das japanische „Compensation Law“ fordert die strikte,<br />
ausschließliche und unbeschränkte Haftung des Betreibers einer<br />
Atomanlage bei nuklearen Schäden, auch während der Herstellung<br />
von Kernbrennstoffen. Die Definition von nuklearem Schaden<br />
umfasst alle Schäden, die bei dem Spaltungsprozess von<br />
Kernbrennstoff auftreten können oder die auf die Strahlung von<br />
Kernbrennstoff bzw. dessen toxische Natur zurückzuführen sind.<br />
Die Verfügung des „Compensation Law“ sieht eine finanzielle<br />
Rücklage für den Herstellungsprozess von Kernbrennelementen im<br />
Wert von einer Milliarde Yen (ca. 9,3 Mio US$) vor. Nach dem Unfall<br />
wurde die Summe für Anlagen wie die von JCO Co. Ltd. auf 12<br />
Milliarden Yen (ca. 114,4 Mio US$) erhöht. 170<br />
Im Rahmen des „Indemnity Law“ kann die Regierung ein Abkommen<br />
mit dem Betreiber einer Atomanlage schließen. Demnach<br />
entschädigt die Regierung den Betreiber für seinen aus den<br />
Kompensationszahlungen resultierenden Verlust, sofern dieser nicht<br />
durch finanzielle Rücklagen abgedeckt ist. Im Gegenzug muss der<br />
Betreiber eine jährliche Ausgleichszahlung an die Regierung<br />
entrichten.<br />
Dieses Gesetz kam im Fall Tokai-mura nicht zur Anwendung, da die<br />
Schäden durch die Versicherungspolice JCOs abgedeckt waren.<br />
Allerdings war JCO Co. Ltd. nur mit der maximalen, gesetzlich<br />
festgelegten Summe von einer Milliarde Yen über den Japan Atomic<br />
Energy Insurance Pool versichert. Die zehnfach höheren<br />
Entschädigungskosten übernahm teilweise die Mutterfirma von<br />
JCOs, Sumitomo Metal Mining Co.. 171<br />
Am 4. Oktober 1999 richtete JCO eine Kontaktstelle ein, um den<br />
Austausch mit den Betroffenen zu erleichtern.<br />
168 Law No. 147 of 17 June 1961 as amended.<br />
169 Law No. 148 of 17 June 1961 as amended.<br />
170 The amendment entered into force on 1 January 2000.<br />
171 It is difficult to estimate how much compensation JCO could have provided on its own. It is certain, however, that the<br />
compensation claims exceeded greatly the estimated value of its assets, which at the time were estimated to be in the region<br />
of 4 billion yen or roughly one-third of the total compensation claims.<br />
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