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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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Wer ist<br />

verantwortlich?<br />

Rechtliche<br />

Schritte/Öffentliche<br />

In der Region musste der Betrieb von Firmen, öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln, Schulen und anderen öffentliche Einrichtungen<br />

vorübergehend eingestellt werden. Die Ernte von Getreide und<br />

Gemüse wurde abgebrochen. 166<br />

Nachdem die anfängliche Notsituation bewältigt war, bot die lokale<br />

Behörde medizinische Tests für die Bevölkerung innerhalb eines 350<br />

Meter-Radius rund um die Fabrik an. 167 Bis zum 12. Oktober 1999<br />

waren insgesamt 74.633 Anwohner auf radioaktive Kontamination<br />

untersucht worden.<br />

Die Schadensersatzansprüche bei Atomunfällen werden in Japan<br />

durch die Gesetze „Compensation Law“ 168 und „Indemnity Law“ 169<br />

geregelt.<br />

Japan ist weder Mitglied des Pariser Übereinkommens vom 29. Juli<br />

1960 zur Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie<br />

noch der Wiener Konvention über die zivilrechtliche Haftung für<br />

Atomschäden (1963). Allerdings greift das inländische Recht<br />

Aspekte dieser beiden Übereinkommen auf.<br />

Das japanische „Compensation Law“ fordert die strikte,<br />

ausschließliche und unbeschränkte Haftung des Betreibers einer<br />

Atomanlage bei nuklearen Schäden, auch während der Herstellung<br />

von Kernbrennstoffen. Die Definition von nuklearem Schaden<br />

umfasst alle Schäden, die bei dem Spaltungsprozess von<br />

Kernbrennstoff auftreten können oder die auf die Strahlung von<br />

Kernbrennstoff bzw. dessen toxische Natur zurückzuführen sind.<br />

Die Verfügung des „Compensation Law“ sieht eine finanzielle<br />

Rücklage für den Herstellungsprozess von Kernbrennelementen im<br />

Wert von einer Milliarde Yen (ca. 9,3 Mio US$) vor. Nach dem Unfall<br />

wurde die Summe für Anlagen wie die von JCO Co. Ltd. auf 12<br />

Milliarden Yen (ca. 114,4 Mio US$) erhöht. 170<br />

Im Rahmen des „Indemnity Law“ kann die Regierung ein Abkommen<br />

mit dem Betreiber einer Atomanlage schließen. Demnach<br />

entschädigt die Regierung den Betreiber für seinen aus den<br />

Kompensationszahlungen resultierenden Verlust, sofern dieser nicht<br />

durch finanzielle Rücklagen abgedeckt ist. Im Gegenzug muss der<br />

Betreiber eine jährliche Ausgleichszahlung an die Regierung<br />

entrichten.<br />

Dieses Gesetz kam im Fall Tokai-mura nicht zur Anwendung, da die<br />

Schäden durch die Versicherungspolice JCOs abgedeckt waren.<br />

Allerdings war JCO Co. Ltd. nur mit der maximalen, gesetzlich<br />

festgelegten Summe von einer Milliarde Yen über den Japan Atomic<br />

Energy Insurance Pool versichert. Die zehnfach höheren<br />

Entschädigungskosten übernahm teilweise die Mutterfirma von<br />

JCOs, Sumitomo Metal Mining Co.. 171<br />

Am 4. Oktober 1999 richtete JCO eine Kontaktstelle ein, um den<br />

Austausch mit den Betroffenen zu erleichtern.<br />

168 Law No. 147 of 17 June 1961 as amended.<br />

169 Law No. 148 of 17 June 1961 as amended.<br />

170 The amendment entered into force on 1 January 2000.<br />

171 It is difficult to estimate how much compensation JCO could have provided on its own. It is certain, however, that the<br />

compensation claims exceeded greatly the estimated value of its assets, which at the time were estimated to be in the region<br />

of 4 billion yen or roughly one-third of the total compensation claims.<br />

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