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Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace

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Wer ist<br />

verantwortlich?<br />

Rechtliche Schritte/<br />

öffentliche Aktivitäten<br />

Firmenverhalten nach<br />

dem Unglück<br />

Ergebnis rechtlicher<br />

Schritte<br />

<strong>Greenpeace</strong>-<br />

Kommentar<br />

Hauptverantwortlich sind die russischen Ölgesellschaften wie TNK,<br />

Yukos and Lukoil und TotalFinaElf - Hauptimporteur von Rohöl aus<br />

West-Sibirien. Aber auch die staatlichen Behörden, die nicht gegen<br />

das Verhalten der Firmen vorgehen, tragen Verantwortung.<br />

<strong>Greenpeace</strong> informierte die Öffentlichkeit über die katastrophalen<br />

Zustände in West-Sibirien und versuchte TotalFinaElf davon zu<br />

überzeugen, zumindest einer weiteren Verschmutzung vozubeugen.<br />

Eine Reparatur der Pipelines wäre eine große Hilfe. Das<br />

Firmenmanagement ist sich über die Baufälligkeit der Anlagen wie<br />

auch über die dauerhafte Verschmutzung und die regelmäßigen<br />

Unfälle auf dem Samotlor Ölfeld bewusst.<br />

<strong>Greenpeace</strong> erhob diesbzüglich in Berlin Anklage gegen die Firma.<br />

TotalFinalElf soll für die Wasserverschmutzung (Artikel 324 und 25<br />

des deutschen Strafgesetzbuches) sowie für die fahrlässige<br />

Wasserverschmutzung (Artikel 324 und 13) strafrechtlich verfolgt<br />

werden. Die Verantwortlichen werden weiterhin der Körperverletzung<br />

angeklagt (Artikel 223 und 224 des deutschen Strafgesetzbuches)<br />

sowie der Körperverletzung mit Todesfolge (Artikel 227).<br />

Drei bis sieben Prozent der 20 Millionen Tonnen des jedes Jahr<br />

durch TotalFinaElf importierten Öls laufen aus. Deshalb ist die Firma<br />

teilweise für die verursachten Umweltschäden verantwortlich.<br />

Die Verantwortlichen nehmen die Umweltverschmutzung und die<br />

gesundheitliche Schädigung des Menschen als Preis der<br />

Ölproduktion in Kauf. 250<br />

Im April 2002 bat <strong>Greenpeace</strong> die OECD um Hilfe, da TFE die für<br />

internationale Firmen geltenden Prinzipien verletzt hat. 251<br />

Die verantwortlichen Parteien bestätigten die Zustände in West-<br />

Sibirien, unternahmen aber keine Schritte zu einer Veränderung.<br />

Der Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren unter Artikel 170,<br />

Paragraph 2 der Strafprozessordnung auf Grund mangelnder<br />

Beweise für kriminelles Vorgehen ein. Zwar wurde die Geltung der<br />

oben genannten neueren deutschen Rechtsvorschriften anerkannt.<br />

Das Gericht wies jedoch den Vorwurf der Mittäterschaft zurück und<br />

konstatierte einen Mangel an Beweisen dafür, dass die<br />

Verantwortlichen vorsätzlich gehandelt hätten.<br />

Am 11. April 2002 erhob <strong>Greenpeace</strong> Einspruch gegen die<br />

Einstellung des Vorverfahrens.<br />

Der Fall demonstriert, dass es trotz eines nationalen Gesetzes, das<br />

den Schutz von Gewässern außerhalb nationaler Grenzen regelt,<br />

schwierig ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, solange kein<br />

internationales Instrument den Gerichten klare Richtlinien vorgibt.<br />

250 Criminal Complaint against the responsible parties at TFE.<br />

251 Letter from <strong>Greenpeace</strong> to the OECD.<br />

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