Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
Umweltverbrechen multinationaler Konzerne - Greenpeace
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wer ist<br />
verantwortlich?<br />
Rechtliche Schritte/<br />
öffentliche Aktivitäten<br />
Firmenverhalten nach<br />
dem Unglück<br />
Ergebnis rechtlicher<br />
Schritte<br />
<strong>Greenpeace</strong>-<br />
Kommentar<br />
Hauptverantwortlich sind die russischen Ölgesellschaften wie TNK,<br />
Yukos and Lukoil und TotalFinaElf - Hauptimporteur von Rohöl aus<br />
West-Sibirien. Aber auch die staatlichen Behörden, die nicht gegen<br />
das Verhalten der Firmen vorgehen, tragen Verantwortung.<br />
<strong>Greenpeace</strong> informierte die Öffentlichkeit über die katastrophalen<br />
Zustände in West-Sibirien und versuchte TotalFinaElf davon zu<br />
überzeugen, zumindest einer weiteren Verschmutzung vozubeugen.<br />
Eine Reparatur der Pipelines wäre eine große Hilfe. Das<br />
Firmenmanagement ist sich über die Baufälligkeit der Anlagen wie<br />
auch über die dauerhafte Verschmutzung und die regelmäßigen<br />
Unfälle auf dem Samotlor Ölfeld bewusst.<br />
<strong>Greenpeace</strong> erhob diesbzüglich in Berlin Anklage gegen die Firma.<br />
TotalFinalElf soll für die Wasserverschmutzung (Artikel 324 und 25<br />
des deutschen Strafgesetzbuches) sowie für die fahrlässige<br />
Wasserverschmutzung (Artikel 324 und 13) strafrechtlich verfolgt<br />
werden. Die Verantwortlichen werden weiterhin der Körperverletzung<br />
angeklagt (Artikel 223 und 224 des deutschen Strafgesetzbuches)<br />
sowie der Körperverletzung mit Todesfolge (Artikel 227).<br />
Drei bis sieben Prozent der 20 Millionen Tonnen des jedes Jahr<br />
durch TotalFinaElf importierten Öls laufen aus. Deshalb ist die Firma<br />
teilweise für die verursachten Umweltschäden verantwortlich.<br />
Die Verantwortlichen nehmen die Umweltverschmutzung und die<br />
gesundheitliche Schädigung des Menschen als Preis der<br />
Ölproduktion in Kauf. 250<br />
Im April 2002 bat <strong>Greenpeace</strong> die OECD um Hilfe, da TFE die für<br />
internationale Firmen geltenden Prinzipien verletzt hat. 251<br />
Die verantwortlichen Parteien bestätigten die Zustände in West-<br />
Sibirien, unternahmen aber keine Schritte zu einer Veränderung.<br />
Der Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren unter Artikel 170,<br />
Paragraph 2 der Strafprozessordnung auf Grund mangelnder<br />
Beweise für kriminelles Vorgehen ein. Zwar wurde die Geltung der<br />
oben genannten neueren deutschen Rechtsvorschriften anerkannt.<br />
Das Gericht wies jedoch den Vorwurf der Mittäterschaft zurück und<br />
konstatierte einen Mangel an Beweisen dafür, dass die<br />
Verantwortlichen vorsätzlich gehandelt hätten.<br />
Am 11. April 2002 erhob <strong>Greenpeace</strong> Einspruch gegen die<br />
Einstellung des Vorverfahrens.<br />
Der Fall demonstriert, dass es trotz eines nationalen Gesetzes, das<br />
den Schutz von Gewässern außerhalb nationaler Grenzen regelt,<br />
schwierig ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, solange kein<br />
internationales Instrument den Gerichten klare Richtlinien vorgibt.<br />
250 Criminal Complaint against the responsible parties at TFE.<br />
251 Letter from <strong>Greenpeace</strong> to the OECD.<br />
128