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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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W. RITTER UND B. KOSAK<br />

stungseigenschaften und der potentielle Nutzen des Materials erschlossen werden. Für <strong>die</strong> Erhaltung<br />

und anschließende Charakterisirung des Materials werden erhebliche Investitionen durch <strong>die</strong><br />

Allgemeinheit geleistet. Die in Züchtungsprogrammen nutzbaren Informationen über mit öffentlichen<br />

Mitteln erhaltene und charakterisierte genetische <strong>Ressourcen</strong> sollten nach einhelliger Ansicht<br />

weitestgehend öffentlich <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden. Es wird von einigen Teilnehmern auf <strong>die</strong><br />

Gefahr hingewiesen, daß wirtschaftlich nutzbare Eigenschaften von mit öffentlichen Mitteln<br />

erhaltenem und beschriebenem Genmaterial von Einzelnen oder Privatunternehmen durch gewerbliche<br />

Schutzrechtsansprüche <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Entwicklung und Nut<strong>zu</strong>ng durch <strong>die</strong> Allgemeinheit<br />

blockiert werden können.<br />

Die weitergehende Diskussion orientierte sich an den vier Fragenkomplexen, <strong>die</strong> von den Veranstaltern<br />

vorgelegt wurden.<br />

Fragenkomplex 1 behandelt <strong>die</strong> Bedingungen <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong>:<br />

Welche Lösungen kommen <strong>zu</strong>r Erfüllung der in der „Konvention über biologische Vielfalt“<br />

genannten Bedingungen <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen Resourcen in Frage? Wie sind <strong>die</strong><br />

jeweiligen Kompensationsmechanismen <strong>zu</strong> beurteilen? Welche sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und<br />

Landwirtschaft besonders relevant?<br />

Eines der drei Hauptziele in Artikel 1 der „Konvention über biologische Vielfalt“ ist „<strong>die</strong> ausgewogene<br />

und gerechte Aufteilung der sich aus der Nut<strong>zu</strong>ng der genetischen <strong>Ressourcen</strong> ergebenden<br />

Vorteile, insbesondere durch angemessenen <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> und angemessene<br />

Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an<br />

<strong>die</strong>sen <strong>Ressourcen</strong> und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung“. Die Regelung der<br />

<strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> werden in Artikel 15 nur in sehr allgemeiner<br />

Form angesprochen. Der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> und <strong>die</strong> Weitergabe von Technologien werden in Artikel 16<br />

geregelt. Die Bereitstellung finanzieller Mittel kann entsprechend den Konventionsbestimmungen<br />

in Artikel 20, Abs. 3 auf bilateralem, regionalem oder multilateralem Weg erfolgen.<br />

Vor- und Nachteile der verschiedenen Kompensationsmechanismen werden im folgenden erörtert.<br />

Marktwirtschaftliche Regelungen im Rahmen bilateraler Abmachungen sind nach Ansicht der<br />

Teilnehmer <strong>für</strong> gezüchtete Kulturpflanzen, in <strong>die</strong> viele Ausgangslinien Eingang gefunden haben,<br />

nur bedingt als Kompensationsmechanismus geeignet. So ist z.B. unklar, wie eine Kompensation<br />

<strong>für</strong> eine neue Sorte im Rahmen einer bilateralen Abmachung geregelt werden soll, <strong>die</strong> nur noch<br />

einen Bruchteil des Materials aus einem bestimmten Herkunftsland X enthält. Ähnlich<br />

problematisch ist es, wenn das genetische Material über Staatsgrenzen hinweg in einer Region<br />

vorkommt. Aufgrund der nationalen Souveränität von Staaten über das genetische Material<br />

würden bei einer bilateralen <strong>Zugang</strong>sregelung <strong>die</strong> Nachbarstaaten keine Kompensationsansprüche<br />

geltend machen können. Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kompensation <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Beträge müßten<br />

demnach eventuell auf eine Vielzahl von Ländern aufgeteilt werden. Der administrative Aufwand<br />

<strong>zu</strong>r Sicherstellung einer gerechten Verteilung würde vermutlich alle aus der Gewährung des<br />

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