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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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J. STRAUS<br />

Pflanzen, Tieren und Insekten 4 omnipräsent ist. Diese naturwissenschaftliche Entwicklung und ihre<br />

Perspektiven haben dann <strong>zu</strong> beachtlichen nationalen und internationalen rechtlichen Entwicklungen<br />

geführt. In der Patenterteilungspraxis der Industrieländer sind Patente auf Erfindungen, <strong>die</strong> sich<br />

auf Zurverfügungstellung und Nut<strong>zu</strong>ng von Informationen aus der genetischen Konstitution von<br />

Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren sowie Menschen beziehen, <strong>zu</strong> einer festen Größe<br />

geworden. Durch das „Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums“<br />

(das sogenannte GATT-TRIPS-Abkommen) 5 wird <strong>die</strong>se Praxis in wesentlichen Teilen, wie <strong>die</strong>s<br />

noch <strong>zu</strong> zeigen sein wird, <strong>zu</strong>m internationalen Standard aller GATT-Mitglieder erhoben. In<br />

teilweiser Parallelität da<strong>zu</strong> ist das „Übereinkommen über <strong>die</strong> biologische Vielfalt“ vom 5. Juni<br />

1992 (Rio-Konvention) 6 <strong>zu</strong> sehen, das in der Präambel und in mehreren Vorschriften international<br />

erstmalig das souveräne Recht der Staaten über ihre eigenen biologischen <strong>Ressourcen</strong> anerkennt.<br />

3. Ich gehe davon aus, daß sich unsere Diskussion von der Interessenlage der Bundesrepublik<br />

Deutschland wird leiten lassen, es also hier um <strong>die</strong> Frage geht, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> gesichert werden kann. Ich werde daher<br />

versuchen dar<strong>zu</strong>legen, wie ich <strong>die</strong> potentiellen Wirkungen des Zusammenspiels der patentrechtlichen<br />

Entwicklung und der Anerkennung der souveränen Rechte der Staaten über ihre biologischen<br />

<strong>Ressourcen</strong> auf <strong>die</strong> Interessen Deutschlands sehe. Ob von <strong>die</strong>sem Zusammenspiel Vorteile<br />

oder Nachteile <strong>zu</strong> erwarten sind, wird im wesentlichen davon abhängen, <strong>die</strong>s sei vorausgeschickt,<br />

wie unser Entwicklungsstand im Bereich der Biotechnologie eingeschätzt wird und wie unsere<br />

Wissenschaft und Wirtschaft es verstehen werden, sich des neuen Rechtsinstrumentariums <strong>zu</strong><br />

be<strong>die</strong>nen.<br />

4. Um jeglichen Mißverständnissen vor<strong>zu</strong>beugen, darf ich noch eine triviale, aber vielleicht doch<br />

notwendige Vorbemerkung machen: Patentrechte sind zeitlich und geographisch beschränkte<br />

Ausschließlichkeitsrechte, <strong>die</strong> ihren Inhabern das ausschließliche Recht der Nut<strong>zu</strong>ng der patentierten<br />

Erfindung einräumen. Allerdings verbindet sich mit einem Patent kein positives Benut<strong>zu</strong>ngsrecht:<br />

der Patentinhaber kann also <strong>die</strong> patentierte Erfindung nicht benutzen, wenn er damit<br />

gegen geltende gesetzliche Verbote, z.B. im Bereich des Lebensmittelrechts, der Tierschutz- oder<br />

veterinärmedizinischen Gesetzgebung oder im Bereich des Umweltschutzes usw. verstoßen<br />

würde 7 . Aus der geographischen Beschränkung von Patenten folgt, und daran ändern weder der<br />

Patent<strong>zu</strong>sammenarbeitsvertrag (PCT) 8 , der wesentliche Erleichterungen bei international <strong>zu</strong><br />

tätigenden Patentanmeldungen mit sich bringt, noch das Europäische Patentübereinkommen<br />

4<br />

Vgl. Eisner, Prospecting for Natures Riches, Issues in Science and Technology, Winter<br />

1989/90, 31-34; ders., Chemical Prospecting: A Global Imperative (im Druck).<br />

5<br />

Deutsche Überset<strong>zu</strong>ng in Bundestagsdrucksache 1994/12/7655 (neu), S. 299.<br />

6<br />

BGBl. II 1993l 1741. Vgl. da<strong>zu</strong> auch Straus, The Rio Biodiversity Convention and Intellectual<br />

Property, 24 IIC 602 ff. (1993).<br />

7<br />

BGBl. II 1993l 1741. Vgl. da<strong>zu</strong> auch Straus, The Rio Biodiversity Convention and Intellectual<br />

Property, 24 IIC 602 ff. (1993).<br />

8 Vom 19.6.1970, BGBl. 1976 II 664.<br />

3

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