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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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Intern. und europ. Entwicklungen im Sortenschutz und Saatgutverkehr<br />

Eine Sorte hat landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden<br />

Eigenschaften gegenüber den <strong>zu</strong>gelassenen, vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung<br />

<strong>für</strong> den Pflanzenbau (z.B. Resistenzeigenschaften), <strong>die</strong> Verwertung des Erntegutes (z.B. bessere<br />

Verdaulichkeit bei Futterpflanzen) oder <strong>die</strong> Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse<br />

(z.B. Backeigenschaften) erwarten läßt.<br />

Für Sorten von Gemüse, Gräsern, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Futter-, sondern Rasennut<strong>zu</strong>ng bestimmt sind<br />

sowie <strong>für</strong> Erbkomponenten ist ein landeskultureller Wert nicht erforderlich. Gleiches gilt auch <strong>für</strong><br />

Sorten, <strong>die</strong> in einem Mitgliedstaat der EU mit der Vorausset<strong>zu</strong>ng des landeskulturellen Wertes<br />

<strong>zu</strong>gelassen sind.<br />

Das Saatgut muß um anerkannt werden <strong>zu</strong> können, bestimmte Mindestanforderungen an <strong>die</strong><br />

Sortenreinheit und Beschaffenheit erfüllen und entsprechend gekennzeichnet und verschlossen<br />

sein.<br />

Dieses Prinzip gilt jedoch nur <strong>für</strong> Pflanzenarten, <strong>die</strong> in den Richtlinien aufgeführt sind. Im Augenblick<br />

sind <strong>die</strong>s 82 landwirtschaftliche Arten und 46 Gemüsearten. Pflanzenarten, <strong>die</strong> nicht in<br />

den Richtlinien aufgeführt sind, unterliegen keinen besonderen Anforderungen <strong>für</strong> das Inverkehrbringen.<br />

Saat- und Pflanzgut solcher Arten muß keinen Sorten <strong>zu</strong>gehören, auch muß das Saatgut<br />

keine besimmten Anforderungen erfüllen. Von seiten des Saatgutverkehrsrechts bestehen hier also<br />

keine Beschränkungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> wirtschaftliche Verwertung.<br />

Es gibt Stimmen, <strong>die</strong> in dem Sorten- und Saatgutsystem der EG und insbesondere in dem Erfordernis<br />

des landeskulturellen Wertes eine beträchtliche Beschränkung des <strong>Zugang</strong>s <strong>zu</strong> pflanzlichen<br />

<strong>Ressourcen</strong> sehen. Die nachstehende Tabelle soll <strong>die</strong>ser Aussage entgegen gehalten werden.<br />

Sie zeigt <strong>die</strong> Entwicklung der Anzahl Sorten, <strong>die</strong> in dem gemeinsamen Sortenkatalog <strong>für</strong> landwirtschaftliche<br />

und Gemüsearten enthalten sind und somit in der gesamten Gemeinschaft frei<br />

verkehrsfähig sind.<br />

Anzahl Sorten in den Gemeinsamen Sortenkatalogen<br />

Gesamtausgabe: 1. 5. 10. 15. 17./18.<br />

Landwirtschaftliche<br />

Arten:<br />

1 512 2 701 3 293 10 856 10 856<br />

Gemüsearten: 2 980 5 090 5 678 8 165 9 123<br />

In der 18. Gesamtausgabe des Gemeinsamen Sortenkatalogs <strong>für</strong> <strong>die</strong> landwirtschaftlichen Arten<br />

sind in <strong>die</strong>sen Zahlen 600 Weizen-, 550 Kartoffel- und 280 Deutsch Weidelgrassorten enthalten.<br />

Da alle <strong>die</strong>se Sorten unterscheidbar sein müssen, gibt es sehr wohl eine große genetische Variabilität<br />

in dem Sortenspektrum, das in der Europäischen Gemeinschaft <strong>zu</strong>r Verfügung steht.

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