Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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Internationale und europäische Entwicklungen im Patentrecht bezüglich biologischen Materials<br />
durch Isolier- und Reinigungsverfahren genügen.<br />
8. Wie bereits angedeutet, wenden <strong>die</strong> Patenterteilungspraxis und <strong>die</strong> Rechtsprechung <strong>die</strong> <strong>zu</strong>r<br />
Patentierung von Naturstoffen entwickelten Grundsätze praktisch überall, auch auf Patentierung<br />
von DNA-Sequenzen an. Somit sind Erfindungen, <strong>die</strong> sich auf Zurverfügungstellung von genetischen<br />
Informationen aus Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren und Insekten, aber auch aus Menschen<br />
beziehen und darüber hinaus den Fachmann lehren, wie <strong>die</strong>se Informationen gewerblich<br />
angewendet werden können, patentierbar. Mit anderen Worten, <strong>die</strong> Patentämter aller Industrienationen<br />
erteilen Patente z.B. auf pflanzliche oder tierische Gene, <strong>die</strong> <strong>für</strong> bestimmte Eigenschaften<br />
<strong>die</strong>ser Organismen ko<strong>die</strong>ren und entweder in <strong>die</strong>sen oder anderen Organismen oder sonstigen<br />
Wirtskulturen eingesetzt werden können 19 . Bei dem fraglichen Einsatz kann es sich entweder um<br />
Verbesserung der Eigenschaften der veränderten Organismen handeln (z.B. Erhöhung der<br />
Dürreresistenz, Ertragssteigerung, Krankheitsresistenz, usw.) oder aber z.B. um Herstellung von<br />
Produkten in völlig neuen Me<strong>die</strong>n (z.B. Herstellung von a-1 Antitrypsin in der Schafsmilch oder<br />
von Lactoferrin in Kuhmilch und anderes mehr) 20 .<br />
9. Was <strong>für</strong> <strong>die</strong> Patentierbarkeit von DNA-Sequenzen gesagt wurde, gilt grundsätzlich auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Patentierung von Viren, Plasmiden, isolierten Zell-Linien, Gewebekulturen und anderem Material,<br />
das unter Art. 2 Abs. 2 des Richtlinienvorschlages fallen kann. Auch auf Erfindungen, <strong>die</strong> sich auf<br />
<strong>die</strong> Herstellung solchen Materials und auf solches Material selbst beziehen, werden Patente überall<br />
dort erteilt, wo chemische und pharmazeutische Stoffe nicht von der Patentierung ausgeschlossen<br />
sind. Das gleiche gilt inzwischen auch <strong>für</strong> Mikroorganismen aller Art, obwohl sie in Art. 53b EPÜ<br />
und in den <strong>die</strong>ser Bestimmung nachgebildeten nationalen Patentgesetzen besondere Erwähnung<br />
finden. Trotz einiger in andere Richtungen gehender Auslegungsversuche besagt Art. 53b EPÜ<br />
in be<strong>zu</strong>g auf mikrobiologische Verfahren und deren Erzeugnisse nichts anderes, als daß sie im<br />
Ergebnis, bei Vorliegen der üblichen Patentierungsvorausset<strong>zu</strong>ngen, wie alle anderen Erfindungen,<br />
z.B. solche auf dem Gebiet der Chemie, patentierbar sind 21 .<br />
10. Anders stellt sich <strong>die</strong> Lage jedoch bezüglich der Patentierbarkeit höherer Lebewesen dar.<br />
Während das Patentrecht der USA oder auch etwa Japans keine ausdrücklichen Vorschriften über<br />
<strong>die</strong> Patentierung von Pflanzen und Tieren enthält und in den USA, nach einigen sehr kontroversen<br />
Debatten in der Öffentlichkeit und in den gesetzgebenden Gremien, <strong>die</strong> vom Supreme Court im<br />
Zusammenhang mit der Patentierung von genetisch veränderten Mikroorganismen in der bekannten<br />
"Chakrabarty"-Entscheidung von 1980 entwickelten Grundsätze 22 auch auf Patentierung von<br />
6<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
Vgl. <strong>die</strong> bei Straus, Pflanzenpatente und Sortenschutz - Friedliche Koexistenz, GRUR 1993, 794 ff. (798<br />
und Fußn. 33-37) zitierten Patente.<br />
Vgl. z.B. Moffat, Transgenic Animals May Be Down on the Pharm, 254 Science 35 (Okt. 1991); ferner<br />
Green, Bayer to use protein produced by sheep, Financial Times vom 17.2.1992, S. 1, 14; ders., Man in<br />
sheep´s clothing, Financial Times vom 20.2.1992, S. 10.<br />
So TBK EPA in GRUR Int. 1990, 978 (982 f. - Nr.4.10) "Krebsmaus/HARVARD II".<br />
206 USPQ 193 - "Diamond v. Chakrabarty" - dt. Übers. in GRUR Int. 1980, 627, m. Anm. von Th.<br />
Bodewig.