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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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Eigentumsrechte und <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> auf internationaler Ebene<br />

5 Das GATT-TRIPS Übereinkommen<br />

Während <strong>die</strong> Forderungen seitens der Entwicklungsländer nach Bestimmungsrechten über ihre genetischen<br />

<strong>Ressourcen</strong> in der FAO und den Verhandlungen über das Übereinkommen über <strong>die</strong> biologische<br />

Vielfalt immer deutlicher artikuliert wurden, gab es gleichzeitig Fortschritte in den Verhandlungen<br />

über einen größeren Schutz züchterischer Bearbeitung und Erfindungen. Von Anfang<br />

an war der verstärkte Schutz des geistigen Eigentums in den Entwicklungsländern eines der<br />

Hauptziele, das <strong>die</strong> Industrieländer in der kürzlich abgeschlossenen GATT-Runde multilateraler<br />

Handelsgespräche, sprich der Uruguay-Runde 15 , vorgebracht haben. Lange Zeit hatten <strong>die</strong> Entwicklungsländer<br />

sich <strong>die</strong>sen Forderungen widersetzt, da sie jedoch Handelsvorteile in anderen Bereichen<br />

der Handelsvereinbarungen erwarteten, und da viele von ihnen aus Eigeninteresse Schritte<br />

<strong>zu</strong>m besseren Schutz geistigen Eigentums einleiteten, gaben <strong>die</strong> Entwicklungsländer nach und erklärten<br />

sich bereit, das "Übereinkommen über handelsrelevante Rechte des geistigen Eigentums"<br />

(TRIPS-Kodex) <strong>zu</strong> unterzeichnen, das weit über das hinausgeht, was <strong>die</strong> Entwicklungsländer vorher<br />

im Rahmen internationaler Übereinkommen <strong>zu</strong> akzeptieren bereit waren.<br />

Nach dem TRIPS-Kodex sind Länder verpflichtet,<br />

– Geschäftsgeheimnisse <strong>zu</strong> wahren (Art. 39),<br />

– Erfindungen in allen Technologiebereichen (Verfahren oder Erzeugnisse) <strong>zu</strong> schützen<br />

(Art. 27),<br />

– <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der Bestimmungen <strong>zu</strong> sorgen (Art. 41-49).<br />

Zur Anpassung ihrer Gesetzgebung an <strong>die</strong>se Vorschriften räumt der Kodex den Entwicklungsländern<br />

eine Übergangszeit von fünf Jahren ein, <strong>die</strong> unter bestimmten Bedingungen um weitere fünf<br />

Jahre verlängert werden kann; <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärmsten Länder ist eine Verlängerung um 10 Jahre möglich<br />

(Art. 65-66).<br />

Was bedeutet <strong>die</strong>s <strong>für</strong> den Umgang mit genetischen <strong>Ressourcen</strong>? Art. 27 des TRIPS-Kodex sieht<br />

vor, daß "alle Erfindungen patentierbar sind". Eine wichtige, aber beschränkte Ausnahme ist nach<br />

Unterabsatz 3(b) <strong>zu</strong>lässig:<br />

Die Mitgliedsländer können auch Ausnahmen vorsehen im Falle von:<br />

b) Pflanzen und Tieren mit Ausnahme von Mikroorganismen und hauptsächlich von biologischen<br />

Prozessen <strong>für</strong> <strong>die</strong> pflanzliche oder tierische Produktion mit Ausnahme von nicht-biologischen<br />

und mikrobiologischen Prozessen. Die Mitglieder tragen jedoch Sorge <strong>für</strong> den Schutz von<br />

Pflanzensorten entweder durch Patente oder durch ein wirksames sui generis System oder<br />

eine Kombination beider Elemente. Die Bestimmungen <strong>die</strong>ses Absatzes werden vier Jahre<br />

nach Inkrafttreten des Übereinkommens <strong>zu</strong>r Gründung der Multilateralen Handels-<br />

15<br />

Die Schlußakte, in der <strong>die</strong> Ergebnisse der Uruguay-Runde multilateraler Handelsverhandlungen verankert<br />

sind, wurde im April 1994 in Marrakesch unterzeichnet. Nach ihrer Ratifizierung durch <strong>die</strong> wichtigsten<br />

Handelsnationen trat sie am 1. Januar 1995 in Kraft. Hiermit wurde <strong>die</strong> neue Welthandelsorganisation<br />

geschaffen.

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